Unberechtigte Abmahnungen kosten erst einmal genauso viel Geld, wie berechtigte. Man muss sich nämlich unverzüglich dagegen wehren, damit sie nicht rechtswirksam werden.
Nein.
Erst wenn aus der Abmahnung eine "einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Gegners" wurde oder eine Klage erhoben wurde muss man sich wehren. Eine Rechtswirksamkeit in Bezug auf die geforderte Unterlassungsverpflichtung entfaltet eine Abmahnung nicht, sie ist gemäß §93 ZPO nur die Voraussetzung dafür, dass der unterlegene Antragsgegner/Beklagte auch dann die Kosten des Verfahrens zahlen muss wenn er nach Antragstellung bzw. Klageerhebung den Anspruch sogleich(!) anerkennt. Man kann auf eine Abmahnung hin also schweigen.
Man kann sich aber auf eine Abmahnung hin sofort mit einer "negativen Feststellungsklage" wehren. Das läuft darauf hinaus, dass durch Endurteil festgestellt wird, dass der erhobene (Unterlassungs)Anspruch nicht besteht.
Irgendjemand von der Forumsleitung nimmt scheinbar an, ich wisse nicht, was ich schreibe. Dem ist aber nicht so. Das Risiko meiner gelöschten Beiträge lag bei Zero.