Henry: Offener Brief abmahngefährdet

0 55

Offener Brief abmahngefährdet

Henry
  • recht
  1. 0

    Offener Brief abmahngefähdet

    dedlfix
    1. 0
      TS
      1. 0
        Regina Schaukrug
        1. 0
          TS
          1. 0
            Tabellenkalk
            1. 0

              Schutzschriften

              TS
          2. 0
            Regina Schaukrug
          3. 0
            Regina Schaukrug
            1. 0
              Beppo
              1. 0
                hmm
                1. 0
                  Tabellenkalk
                  1. 0
                    hmm
                    1. 0
                      Tabellenkalk
                      1. 0
                        hmm
                        1. 0
                          Tabellenkalk
                  2. 0
                    Regina Schaukrug
        2. 1
          dedlfix
          1. 1
            Regina Schaukrug
            1. 3
              dedlfix
              1. 0
                Kay nicht angemeldet
                1. 0
                  Henry
                  1. 1
                    Regina Schaukrug
                2. 2
                  dedlfix
                  1. 0

                    OLG München, Aktuelle Entscheidung vom 31. Mai 2017 zum Rücktritt des Ehrenrechts eines Richters

                    Regina Schaukrug
                    1. 0
                      Beppo
                      1. 1
                        Regina Schaukrug
                3. 1
                  TS
                  • menschelei
                  • zu diesem forum
              2. 1
                TS
                • meinung
                • recht
                • zu diesem forum
    2. -1

      About: Recht und Unrecht

      Regina Schaukrug
      1. 0
        Regina Schlauklug
  2. 0

    Offener Brief abmahngefähdet

    TS
    • meinung
    • recht
  3. 1
    Rolf b
    1. 0
      Henry
      1. 0
        Kay nicht angemeldet
        1. 0
          Henry
          1. 0
            Rolf b
    2. 0
      TS
    3. 0
      Regina Schaukrug
  4. 0
    Henry
    1. 0
      TS
      • hardware
      • video
      1. 0
        Beppo
    2. 0
      Regina Schaukrug
  5. 0
    pl
    1. 0
      TS
      • meinung
      • menschelei
      • recht
      1. 0
        dedlfix
        1. 0
          TS
      2. 0
        pl
        1. 0
          TS
          1. 0
            pl
  6. 0
    Dein Anwalt
    1. 3
      Anwalts Liebling
    2. 0
      Henry
      1. 0
        Der böse Chip-Redakteur
  7. 1
    at

problematische Seite

Hallo alle, (*Anregung hier kommt jetzt automatisch "alle", wäre Hallo liebe Gemeinde/Forenteilnehmer oder sowas nicht schöner?)

Hat jemand Erfahrungswerte mit einem offenen Brief an ein bekanntes Unternehmen im Netz?

Habe mich gerade über einen Artikel der CHIP geärgert und mich zurückerinnert an diesen, relativ aktuellen, offenen Brief zu einem anderen Thema.

Bei CHIP ist realtiv einfach (für unsereins) zu erkennen, dass dieser alles andere als objektiv (m.M.n. gekaufte Werbung) ist. Klarer wird das Bild, wenn man wirklich einen objektiven Artikel dazu vergleicht und dadurch erkennt wie wenig Preis/Leistung hier übereinstimmt.

Da hier, meiner Meinung nach, Leser zur Kaufanimation belogen werden (alleine schon die Aussage, dass sich der minimale Arbeitsspeicher leicht aufrüsten lässt...ja klar aber Garantie dann weg), würde ich gerne einen solchen offenen Brief/Video veröffentlichen. Aber darf man das oder müsste ich dann mit einer Abmahnung rechnen? Habe auch schon meinen Anwalt gefragt, der sich aber mangels Erfahrung nicht sicher ist.

Gruss
Henry

  1. problematische Seite

    Tach!

    [...] offenen Brief/Video veröffentlichen. Aber darf man das oder müsste ich dann mit einer Abmahnung rechnen?

    Ja, auch unberechtigte Abmahnungen oder Anklagen können einem ins Haus kommen. Die Frage ist aber eher, ob du mit dem Inhalt deines Textes Grund für eine berechtigte Abmahnung gibst. Das kann dir vorher niemand beantworten.

    dedlfix.

    1. problematische Seite

      Hello,

      [...] offenen Brief/Video veröffentlichen. Aber darf man das oder müsste ich dann mit einer Abmahnung rechnen?

      Ja, auch unberechtigte Abmahnungen oder Anklagen können einem ins Haus kommen. Die Frage ist aber eher, ob du mit dem Inhalt deines Textes Grund für eine berechtigte Abmahnung gibst. Das kann dir vorher niemand beantworten.

      Genau das kann passieren. Unberechtigte Abmahnungen kosten erst einmal genauso viel Geld, wie berechtigte. Man muss sich nämlich unverzüglich dagegen wehren, damit sie nicht rechtswirksam werden.

      Liebe Grüße
      Tom S.

      --
      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
      Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
      1. problematische Seite

        Unberechtigte Abmahnungen kosten erst einmal genauso viel Geld, wie berechtigte. Man muss sich nämlich unverzüglich dagegen wehren, damit sie nicht rechtswirksam werden.

        Nein.

        Erst wenn aus der Abmahnung eine "einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Gegners" wurde oder eine Klage erhoben wurde muss man sich wehren. Eine Rechtswirksamkeit in Bezug auf die geforderte Unterlassungsverpflichtung entfaltet eine Abmahnung nicht, sie ist gemäß §93 ZPO nur die Voraussetzung dafür, dass der unterlegene Antragsgegner/Beklagte auch dann die Kosten des Verfahrens zahlen muss wenn er nach Antragstellung bzw. Klageerhebung den Anspruch sogleich(!) anerkennt. Man kann auf eine Abmahnung hin also schweigen.

        Man kann sich aber auf eine Abmahnung hin sofort mit einer "negativen Feststellungsklage" wehren. Das läuft darauf hinaus, dass durch Endurteil festgestellt wird, dass der erhobene (Unterlassungs)Anspruch nicht besteht.

        Irgendjemand von der Forumsleitung nimmt scheinbar an, ich wisse nicht, was ich schreibe. Dem ist aber nicht so. Das Risiko meiner gelöschten Beiträge lag bei Zero.

        1. problematische Seite

          Hello,

          Unberechtigte Abmahnungen kosten erst einmal genauso viel Geld, wie berechtigte. Man muss sich nämlich unverzüglich dagegen wehren, damit sie nicht rechtswirksam werden.

          Nein.

          Naja...
          Sie kosten aber wenigstens Nerven.

          Gibt es eigentlich eine vollständige Liste aller Landgerichte?
          Dann könnte man auch mittels Serienbrief überall eine Schutzschrift hinterlegen. Das ist auch ganz nett.

          Jedenfalls danke für die Richtigstellung. Wir wollen ja keine Panik schüren :-O

          Liebe Grüße
          Tom S.

          --
          Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
          Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
          1. problematische Seite

            Hallo,

            Gibt es eigentlich eine vollständige Liste aller Landgerichte?
            Dann könnte man auch mittels Serienbrief überall eine Schutzschrift hinterlegen. Das ist auch ganz nett.

            Wofür oder wogegen du die auch immer brauchst. Aber reicht dir nicht das Landgericht Hessen? Bzw. die erwähnte Landesjustizverwaltung.

            Gruß
            Kalk

            1. problematische Seite

              Hello,

              Gibt es eigentlich eine vollständige Liste aller Landgerichte?
              Dann könnte man auch mittels Serienbrief überall eine Schutzschrift hinterlegen. Das ist auch ganz nett.

              Wofür oder wogegen du die auch immer brauchst. Aber reicht dir nicht das Landgericht Hessen? Bzw. die erwähnte Landesjustizverwaltung.

              Danke für den Hinweis.
              Das war mir entgangen, dass die Gesetzesanpassung nun endlich durch ist.

              Liebe Grüße
              Tom S.

              --
              Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
              Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
          2. problematische Seite

            Gibt es eigentlich eine vollständige Liste aller Landgerichte? Dann könnte man auch mittels Serienbrief überall eine Schutzschrift hinterlegen.

            "Man" könnte nicht.

            1. Auch das müsste eigentlich (wg. Landgericht und Anwaltszwang) ein Anwalt machen.

            2. Seit 1.1.2017 ist auch für diesen die zentrale Schutzschriftstelle die einzige Adresse die er dazu braucht und benutzen darf.

          3. problematische Seite

            Unberechtigte Abmahnungen kosten erst einmal genauso viel Geld, wie berechtigte. Man muss sich nämlich unverzüglich dagegen wehren, damit sie nicht rechtswirksam werden.

            Nein.

            Naja...
            Sie kosten aber wenigstens Nerven.

            Kommt drauf an, wie man das sieht. Inzwischen verklagt mich keiner mehr (auch Abmahnungen bekomme ich nicht mehr), weil die mitbekommen haben, dass ich Spaß dabei habe, den Klamauk öffentlichkeitswirksam auseinanderzunehmen. "Medienanwälte" mit Internetzugang und dem Mindestwissen darüber, wie man Google bedient, raten offenbar im Hinblick auf die Misserfolge der Vorgänger bzw. Kollegen von Klagen gegen mich ab...

            1. problematische Seite

              Kommt drauf an, wie man das sieht. Inzwischen verklagt mich keiner mehr (auch Abmahnungen bekomme ich nicht mehr), weil die mitbekommen haben, dass ich Spaß dabei habe, den Klamauk öffentlichkeitswirksam auseinanderzunehmen. "Medienanwälte" mit Internetzugang und dem Mindestwissen darüber, wie man Google bedient, raten offenbar im Hinblick auf die Misserfolge der Vorgänger bzw. Kollegen von Klagen gegen mich ab...

              Na, nu weiß ich endlich, wer Du bist 😀 (mal ganz ehrlich, ist dem Forenbetreiber beim einem : - ) - Smily kein unpassender eingefallen, als dieser hier? Der sieht ja besch..en aus!)

              Ich wünschte, ich könnte mir ähnlich gut selber verteidigen-...leider fehlts mir an Nerven und an Zeit... und meinen Anwälten teilweise an Wissen und Interesse.

              Beppo

              1. problematische Seite

                "Na, nu weiß ich endlich, wer Du bist"

                das wüsste ich auch gern. könnt ihr mir nen link zu einer der webseiten schicken?

                zum thema richter solltet ihr bedenken, dass die aus zeitgründen nicht immer Urteile fällen die mit der gesetzeslage übereinstimmt.

                1. problematische Seite

                  Hallo,

                  zum thema richter solltet ihr bedenken, dass die aus zeitgründen nicht immer Urteile fällen die mit der gesetzeslage übereinstimmt.

                  Das bezweifel ich. Das kriegen die dann von der nächsten Instanz um die Ohren gehauen. Was du vermutlich meinst, sind Vergleiche bei denen beide Parteien nicht zufrieden sind, die Richter sich aber um eine Entscheidung drücken konnten…

                  Gruß
                  Kalk

                  1. problematische Seite

                    naja, warum ist eine höhere instanz nötig?

                    1. problematische Seite

                      Hallo,

                      naja, warum ist eine höhere instanz nötig?

                      Weil die für genau solche Fälle da ist?

                      Gruß
                      Kalk

                      1. problematische Seite

                        Weil die für genau solche Fälle da ist?

                        Aha! Also wie ich schrieb!

                        1. problematische Seite

                          Hallo,

                          Aha! Also wie ich schrieb!

                          Achso, weil du das geschrieben hast, ist es so?

                          Gruß
                          Kalk

                  2. problematische Seite

                    Das bezweifel ich. Das kriegen die dann von der nächsten Instanz um die Ohren gehauen.

                    Leider nicht immer. Es gab da in Kassel das Verfahren um Äußerung eines Ingenieurs, dass der Verkäufer von 650 Euro teuren Magneten, welche laut seiner Werbung (an der Ölleitung angebracht) eine 5-8%ige Ersparnis bei den Heizkosten bringen sollten, ein Betrüger sei.

                    Die Klage des Lumichs ging beim LG Kassel (Az. 7 O 15/12) durch, ging auch beim OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel (15 U 16/13) durch. Erst der BGH hat so entschieden wie ich es vorhersagte und wie das Gesetz und die Vernunft es vorsah (VI ZR 39/14 ). Das Landgericht folgte dann natürlich zwangsweise dem BGH um eine Verurteilung des Richters wegen Rechtsbeugung zu vermeiden. Von beiden Vorinstanzen gab es Textbausteine und mit dummen Geblubber, welches man als vernünftiger Mensch bei Richtern nicht vermuten würde ohne gleichzeitig Bestechung, Voreingenommenheit oder schwersten geistigen Verfall als Grund dafür anzunehmen.

                    Und jetzt stelle man sich vor, dass längst nicht jeder die Kraft und die Mittel hat, nach zwei solch katastrophalen Fehlurteilen noch den BGH anzurufen. Und auch der versagt hin und wieder, was dann das Anrufen des Verfassunsggerichts, womöglich des EGMR notwendig macht. (Brosa ./. Germany)

                    Die Dunkelziffer solcher Fehlurteile ist tatsächlich extrem.

        2. problematische Seite

          Tach!

          Irgendjemand von der Forumsleitung nimmt scheinbar an, ich wisse nicht, was ich schreibe. Dem ist aber nicht so. Das Risiko meiner gelöschten Beiträge lag bei Zero.

          Ich habe keine Annahme über dein Wissen getroffen. Aber das was in den gelöschten Beiträgen stand, hatte mit dem Thema nur nebensächlich zu tun. Es war stattdessen ein Rant zu Entscheidungen einer an einem Gericht tätigen Person. Mit Namensnennung. Ein mögliches Risiko trägt der Verein als Träger des Forums, die Einschätzung darüber ist unsere Sache. Selbst wenn das nicht zu einem rechtlichen Akt führen sollte - nicht alles was rechtlich nicht zu beanstanden wäre, muss man auch tun.

          dedlfix.

          1. problematische Seite

            Es war stattdessen ein Rant zu Entscheidungen einer an einem Gericht tätigen Person. Mit Namensnennung.

            Das ist erlaubt, weil die Person Richterin ist und deswegen die Voraussetzungen für ein Verbot extrem hoch sind. Zudem war es kein "Rant" sondern eine "immer noch sachliche Auseinandersetzung mit den Widersprüchen in den Urteilen der Richterin" (so ähnlich mal ein Richter zu weitaus gröberen Ausführungen meiner Person über einen ähnlichen Sachverhalt). Die Aussage, das die Richterin einen Vorwurf der Rechtsbeugung wohl empört von sich weisen wird, ist lediglich spekulativ, also Meinung und durch den Bezug auf die Widersprüche in deren Urteilen ebenfalls offensichtlich zulässig.

            die Einschätzung darüber ist unsere Sache

            Klarer Fall. Zieht aber nach sich, dass im Falle eines sehr schnellen und zu unbedachten Löschens ein Beklagen darüber folgt, welches vorliegend sicherlich berechtigt ist.

            Aber das was in den gelöschten Beiträgen stand, hatte mit dem Thema nur nebensächlich zu tun.

            Es geht im Thread um Äußerungen, welche Rechtsstreite nach sich ziehen. Da ist ein Hinweis auf die extreme Varianz sogar der Urteile ein- und derselben Presserichterin gewiss nicht am Thema vorbei.

            1. problematische Seite

              Tach!

              Aber das was in den gelöschten Beiträgen stand, hatte mit dem Thema nur nebensächlich zu tun.

              Es geht im Thread um Äußerungen, welche Rechtsstreite nach sich ziehen. Da ist ein Hinweis auf die extreme Varianz sogar der Urteile ein- und derselben Presserichterin gewiss nicht am Thema vorbei.

              Wenn du damit aussagen wolltest, dass ein und dieselbe Person in verschiedenen Fällen deiner Meinung nach verschieden urteilt, dann habe ich dagegen nichts einzuwenden. Sowas soll es geben, dass man fallabhängig und nicht vielleicht nur stur nach Prinzip entscheidet. Es ist dazu aber nicht notwendig den Namen zu nennen und sie eventuell damit zu provozieren. Es mag ja sein, dass du als alter Streithammel bekannt bist und man Rechtsstreite mit dir meidet, aber diesen Leumund hat der Verein nicht und will ihn sich auch nicht zulegen. Ich habe eins der beiden Postings wieder freigeben, aber die Namensnennung entfernt.

              dedlfix.

              1. problematische Seite

                Ich habe eins der beiden Postings wieder freigeben, aber die Namensnennung entfernt.

                Genau diese Art der Zensur kotzt mich an.

                1. problematische Seite

                  Hallo Kay,

                  Genau diese Art der Zensur kotzt mich an.

                  lässt sich aber aus Eigenschutz wahrscheinlich nicht vermeiden und daher verständlich, oder? Und würdest du das doch sicher auch tun (müssen), wenn du so ein Forum besitzen würdest.

                  Ich weiß zwar nicht worum es hier genau geht, ziemlich verwirrend alles, aber ich bin auch der Meinung wie Nicolas Feernes in "die Augenbinde der Justitia" geschrieben hat:

                  Zitat (sinnbildlich):

                  "... Jedes Urteil ist unterschrieben mit im Namen des Volkes und wenn schon jeder Buchautor verpflichtet ist 2 Exemplare seines Buches der Nationalbibliothek zu stiften, dann sollte der Staat verpflichtet sein, jedes Urteil inklusiver Namensnennung und in allgemein verständlicher Sprache zu veröffentlichen. Doch das bleibt wohl Wunschdenken, denn wenn die Bürger die Menge an Fehlurteilen lesen würden, gäbe es einen Aufschrei..."

                  Will damit sagen, dass der Name einer Richterin in Zusammenhang mit ihrer Arbeit (für das Volk) auch genannt werden sollte, nur leider nicht gefahrlos möglich. Also zeige bitte ein wenig Verständnis meckere lieber mit denen, die einem die Selbstzensur aufzwingen.

                  Gruss
                  Henry

                  1. problematische Seite

                    Nachträglicher Hinweis: Das ist kein Protest mehr. Wenn Dedlfix und die Forumsleitung meint, man wolle den Namen der Richterin hier nicht genannt haben, dann ist das deren Sache - und man könnte ja befürchten, dass die nun nicht mehr benannte Richterin vom LG Hamburg sich "angepisst" sieht und sich also womöglich bei späterer Gelegenheit durch "Nichtrechtsbeugung" rächt. Ich will hier nur die eigentlichen Rechtsgrundlagen erklären.

                    Will damit sagen, dass der Name einer Richterin in Zusammenhang mit ihrer Arbeit (für das Volk) auch genannt werden sollte, nur leider nicht gefahrlos möglich.

                    Abgesehen davon, dass ein dritter Richter womöglich ein weiteres, extremes Fehlurteil fällt, ist die Nennung des Namens einer Richterin im Zusammenhang mit sogar herber und abfälliger Kritik an ihrer Arbeit immer erlaubt. Stichwörter sind "Person des öffentlichen Interesses", "Demokratieprinzip" und "Kontrolle der Öffentlichkeit". Grund dafür ist eben, dass jedes Urteil mit "Im Namen des Volkes" überschrieben ist. Zitat:

                    "Gerade weil sich die Justiz nicht der Wahlentscheidung des Volkes stellen muss und keiner parlamentarischen Verantwortlichkeit unterliegt, ist es gerechtfertigt, sie in besonderem Maße der Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterwerfen"

                    Quelle: Isensee/Kirchhof-Degenhart, Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, § 76 IV 1, Rdnr. 50; Karas, Veröffentlichung, S. 50; Britz, Fernsehaufnahmen, S. 217; Berkemann, jur-pc 1996, 208 (214).

                2. problematische Seite

                  Tach!

                  Ich habe eins der beiden Postings wieder freigeben, aber die Namensnennung entfernt.

                  Genau diese Art der Zensur kotzt mich an.

                  Dann sorg bitte dafür, dass Persönlichkeitsschutz und Dinge wie Beleidigung, üble Nachrede und so weiter aus dem Rechtswesen entfernt werden. In einer Welt, in der jeder über jeden ungestraft alles erzählen darf, würde ich mich aber nicht wohlfühlen. Es gibt nun mal aus gutem Grund Dinge, die höher als das Recht auf Meinungsfreiheit gewertet werden. Zudem steht es jedem völlig frei, auf Plattformen, die der persönlichen Verantwortung unterliegen, Dinge zu erzählen, wie er mag, ohne dass dabei Dritte in potentielle Mitleidenschaft gezogen werden.

                  dedlfix.

                  1. problematische Seite

                    Tat (Äußerung eines Anwalts gegenüber einem Richter):

                    "Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat" und „Legitimität" aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie - zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal - genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber - zumindest in dem vorliegenden Justizskandal - zuwider."

                    Das ist schon sehr heftig.

                    Entscheidung des OLG München:

                    "Es erscheint insgesamt hinnehmbar, den Ehrenschutz in Fällen wie dem vorliegenden im Rahmen der Abwägung zurücktreten zu lassen, weil Richter im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einerseits und ihrer privaten Berührtheit andererseits bedenken müssen, dass ihre Entscheidungen für die Betroffenen häufig einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich trotz gegenteiliger Formulierung letzten Endes gar nicht gegen ihre Person oder Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten."

                    5. Strafsenat des Oberlandesgerichts München, Revisionsurteil vom 31. Mai 2017, Az. 5 OLG 13 Ss 81/17 (Quelle: Burhoff)

                    Man sollte noch zwei Dinge anmerken.

                    1. Der sich äußernde Anwalt war "persönlich" betroffen, da er seine Tochter vertrat. Dies führte mit zur Aufhebung des Schuldspruchs der unteren Instanz.
                    2. Das OLG München entschied über eine Äußerung gegenüber einem Richter des selben Gerichts, mithin über einen Kollegen. Das sollte zeigen, wie ernst es genommen wird, dass Äußerungen über Richter anders zu beurtelen sind als über "Lieschen Müller".
                    1. problematische Seite

                      .. und wie siehts mit Äußerungen ggü. Politikern aus?

                      :-)

                      1. problematische Seite

                        .. und wie siehts mit Äußerungen ggü. Politikern aus?

                        Vor einigen Gerichten leider äußerst demokratiewidrig.

                        Ich erinnere mich die Sache mit den nichtgefärbten Haaren eines gewissen Types, der direkt vom Kanzleramt in die Gazpromzentrale wechselte. Deshalb lasse ich mal den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte antworten:

                        Mit Rücksicht auf die Tatsache, dass F. G. Lokalpolitiker war, die Debatten in aller Öffentlichkeit mit relativ harschen Worten von beiden Seiten stattfanden und schließlich Gemeinderatswahlen anstanden, findet der Gerichthof, dass die Äußerung des Beschwerdeführers nicht die Grenzen akzeptabler Kritik überschritt. Indem die deutschen Gerichte diese als bloße Tatsachenbehauptung qualifizierten und dafür einen unverhältnismäßig hohen Beweisgrad verlangten, versäumten sie es, ein faires Gleichgewicht zwischen den widerstreitenden Interessen zu wahren.Der Eingriff war somit in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Verletzung von Art. 10 EMRK (einstimmig).

                        Hier wurde, von den schwarzhessischen Gerichten (AG und LG Marburg) und vom BVerfassG unbeanstandet aber dennoch klar verfassungswidrig einem Herrn Brosa (der den Fall selbst in die Öffentlichkeit trug) angehangen, dass es rechtswidrig sei, über einen offensichtlich weniger am Recht, dafür sehr rechtsorientierten Marburger CDU-Politiker nachzusagen, dass dieser Neonazis unterstütze.

                        Die Richter einiger Gerichte haben das mit den überzogenen Beweisforderungen noch nicht verinnerlicht und fordern nach wie vor einen Strengbeweis für die Wahrheit von Meinungs(!)-äußerungen, sogar über das Maß hinaus, welches für eine strafrechtliche Verurteilung des von den Äußerungen betroffenen notwendig wäre. Besonders in Hessen, Köln, Berlin und Hamburg herrschen da dunkeldeutsche Verhältnisse.

                        Aber prinzipiell sieht das deutsche und europäische Recht auch bei Politikern einen weniger weit gefassten Ehrenschutz vor. Zudem handelt es sich um "Personen des öffentlichen Lebens" oder sogar "Personen der Zeitgeschichte", bei denen (abgestuft) Eingriffe in die Privatsphäre erlaubt sein können, z.B. der Kokainkonsum eines stramm rechten, scharfmacherischen, ehemaligen Hamburger Justizsenators, der niemals durch Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung auffiel, sondern stets durch seine "Rechtsstaatliche Offensive" auffiel, die sich wohl dadurch auszeichnete, dass "Neger" halt "alle etwas mehr bekommen". (OT: Ronald Barnabas Schill)

                3. problematische Seite

                  Hello,

                  das steht Dir frei, das so zu empfinden.

                  Aber wenn hier jemand soetwas postet und selber wünscht, dass man sich nach mehr erkundigern kann, kann er seine Kontaktdaten (Emailname im Profil) hinterlegen. Die werden auch vertraulich behandelt.

                  Liebe Grüße
                  Tom S.

                  --
                  Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
                  Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
              2. problematische Seite

                Hello,

                einen Pluspunkt für den Edit.

                Ein bisschen Streitkultur und Meinungsfreiheit sollte schon bleiben und so hast Du eine mMn weise Entscheidung getroffen. :-)

                Liebe Grüße
                Tom S.

                --
                Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
                Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
    2. problematische Seite

      Die Frage ist aber eher, ob du mit dem Inhalt deines Textes Grund für eine berechtigte Abmahnung gibst. Das kann dir vorher niemand beantworten.

      Nachher auch nicht.

      Nehmen wir die Richterin [...] vom LG Hamburg.

      Erst verbietet diese einem Herrn B. aus D, dass dieser behauptet, dass man nicht sagen dürfe, dass ein gewisser Herr E. aus der T. Ziegen ficke um wenige Wochen später auf die bessere Idee zu kommen, dass man eine AfD-Größe "Nazischlampe" nennen dürfe, weil ja keine Sau annähme, dass diese eine "Schlampe" sei. Auf deutsch: Die Richterin [...] liefert selbst den Beweis, dass ihr erstes Urteil willkürlich und falsch war und wird natürlich zusammen mit der gesamten Hamburger Justiz jeden Verdacht, dass diese im Fall E. gegen B. Rechtsbeugung begangen habe, strikt und empört von sich weisen.

      1. Verbotsbegründung der Richterin S. K. zu (Man darf nicht sagen:) "Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken,"

        1. "Die Einkleidung führt allerdings zur (teilweisen) Bejahung des Unterlassungsanspruches. Zwar gilt hier, wie oben ausgeführt, ein weniger strenger Maßstab, aber dies berechtigt nicht zur völligen Mißachtung der Rechte des Antragstellers. Die Äußerungen im Gedicht sind zweifelsohne schmähend und ehrverletzend."

        Gegenteilige Position der selben Richterin im Fall "Nazischlampe":

        1. "Der Zuschauer begreift den Begriff „Nazi“ als grobe Übertreibung, die an die Wahl der Antragstellerin zur Spitzenkandidatin der AfD anknüpft, nimmt deswegen aber nicht an, dass die Antragstellerin Anhängerin der Nazi-Ideologie sei."

        2. "Es kann dahinstehen, ob die Bezeichnung „Schlampe“ stets eine sexuelle Konnotation habe, wie die Antragstellerin vorträgt. Denn es ist erkennbar, dass die Bezeichnung „Schlampe“ in einem solch verstandenen Sinne keinen Wahrheitsgehalt beansprucht, sondern als Anknüpfung an deren Äußerung zur politischen Korrektheit nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist."

        Fakt ist, diese Begründungen sind zwischen den Fällen - unter vollständiger Umdrehung des Ergebnisses - frei austauschbar. Damit steht aber fest, dass die Richterin S. K. hier völlig willkürlich urteilte. Im Fall E. gegen B. wurde vom Gericht zudem unterdrückt (siehe Anhang des Gerichts zur eigenen Pressemeldung auf der Webseite des LG Hamburg), dass in der Aussendung einleitend, sowie davor und danach, zudem auch mehrfach klar gestellt wurde, dass man solche Äußerungen gerade nicht tätigen dürfe. Aus dieser so nur willentlich und vorsätzlich erfolgenden Unterdrückung einer entscheidungsrelavanten Tatsache schließe ich auf meinen Vorwurf der Rechtsbeugung.

  2. problematische Seite

    Hello,

    aus dem Gesichtspunkt der Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit kannst Du schreiben, wem und was Du willst, solange Du dich an die Wahrheit hältst, nicht beleidigend wirst und keine geltenden Gesetze brichst (Volksverhetzung, Staatsgeheimnisse, ...).

    Aber bedenke, dass wir im Zeitalter der kommunikativen Dissonanz leben, wo Fakebook und Klitter nebst Bild und Privatfernsehen die Meinung machen und die werden vom Kapital regiert. Es könnte Dir also passieren, dass jemand mit Macht und Geld fragt "könnt Ihr bitte mal etwas finden, um dem das Maul zu stopfen?". Und schon hast Du plötzlich Steuerschulden (von denen Du freilich überhaupt nichts weißt) und der Landkreis erteilt Dir eine Gewerbeuntersagung...

    Wenn man schießt, muss man mit der Reaktion rechnen.

    Italien hat die Mafia, wir haben Bananen!

    Liebe Grüße
    Tom S.

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
    Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
  3. problematische Seite

    Hallo Henry,

    RAM Erweiterung = Garantieverlust? Eigentlich nicht.

    Ansonsten weisen sie klar auf den zu kleinen RAM hin; ich weiß nicht, wie sich Win10 mit 4 GB RAM und Shared Video Memory schlägt, sowas habe ich mir noch nie angetan. Der Preis ist durchaus mies, ich habe neulich ein Lenovo Ideapad mit mattem 17" Display gekauft und knapp 500 EZB-Chips dafür abgegeben. Der hatte 8GB und 1TB Platte, und einen i5-7200U. D.h. ich habe für 500GB weniger Harddisk, fehlende SSD und 4GB mehr RAM 50 Euro weniger bezahlt.

    War das auch zu viel?

    Rolf

    --
    Dosen sind silbern
    1. problematische Seite

      Hallo Rolf,

      RAM Erweiterung = Garantieverlust? Eigentlich nicht.

      Doch.

      Gruss
      Henry

      1. problematische Seite

        RAM Erweiterung = Garantieverlust? Eigentlich nicht.

        Doch.

        Dann erklär mal warum.

        Geht zwar um Gewährleistung, aber in Verbindung mit CRP geht keine Garantie verloren, sofern man das Gerät nicht beschädigt. Es gibt ein Urteil über Notebook und Siegel. Aktenzeichen leider nicht zur Hand, das unnütze Siegel gebrochen werden können.

        CRP sind "Customer Replacement Parts" und die kann bzw. muss der Kunde tauschen, umbauen können ohne Garantieverlust. (Arbeitsspeicher, Belichtungstrommel, Druckköpfe, Fixiereinheit, Festplatten, Tintenpatronen, Tonerkatuschen mMn die gängigsten Teile)

        Bei Herstellern gibt es auch CRU und FRU Regeln, die keinen Garantieverlust bringen.

        1. problematische Seite

          Hallo Kay,

          Dann erklär mal warum.

          Geht zwar um Gewährleistung, aber in Verbindung mit CRP geht keine Garantie verloren, ...

          ist natürlich schon sehr alt (2000), neue Urteile habe ich aber leider auch nicht gefunden.

          nur mal als Beispiel: (Auszug ACER Garantie)

          ....2. Ausschlüsse und Einschränkungen

          Diese Garantie unterliegt folgenden Ausschlüssen und Einschränkungen

          2.1 Ausschlüsse

          [.....]

          2.1.2 Produkte, die durch folgende Handlungen beschädigt oder funktionsunfähig gemacht wurden:

          2.1.2.1 zweckentfremdete Verwendung des Produkts, einschließlich aber nicht beschränkt auf Nichtbeachtung der mit dem System gelieferten Benutzeranleitung oder anderer Missbrauch oder Vernachlässigung des Systems;

          2.1.2.2 Veränderung des Systems, etwa durch Verwendung oder Einbau von Bestandteilen, die nicht von Acer hergestellt und/oder verkauft wurden;

          2.1.2.3 Service oder Reparatur durch unautorisierte Dritte, d.h. nicht von Acer oder Acer-Vertragswerkstätten;

          Desweiteren hatte ich schon einige große Händler(nicht Hersteller) darauf angesprochen und die sahen keine Möglichkeit. Insbesondere Medimaxx gab sich absolut resolut, wie immer (erinnert mich bei denen sowieso immer an den schlechten Service von Vobis, wer es noch kennt). Besonders lustig war es bei Mediamarkt. Dort habe ich vor ein paar Monaten ein fast 2 Jahre altes Notebook zurückgebracht (sehr schöner Kundenservice, nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen problemlos Geld zurück). Na ja, auf jeden Fall wollte ich eigentlich ein neues dort kaufen und so kam ich natürlich wieder auf die Frage der Speichererweiterung, Dafür (natürlich auch andere Sachen) haben die extra eine Partnerschaft mit einem externen PC-Service. Hatte mich schon gefreut, denn ich dachte, wenn der extra für die arbeitet, dann gilt bestimmt eine Sondervereinbarung und Garantie bleibt erhalten. Pustekuchen... Der würde das machen, aber unmissverständlich würde die Garantie verfallen. Na toll, dann brauch ich den auch nicht, wechseln kann ich auch selbst.

          Gruss
          Henry

          1. problematische Seite

            Hallo Henry,

            ich glaube, ich bin auf die typische Begriffsverwirrung hereingefallen.

            Eine GARANTIE kann durchaus verfallen, weil sie eine freiwillige Leistung des Händlers ist. Allerdings müsste der Händler dann auch einen Service anbieten, solche Standard-Einbauten unter Beibehaltung der Garantie durchzuführen. Ob man ohne einen solchen Service den Umstand "zu wenig RAM" als Produktmangel umdeuten kann - das hängt vermutlich von der Cleverness des eigenen Anwalts ab. Was Mediamarkt da von sich gegeben hat, ist schon dreist. Aber vermutlich legal.

            Anders ist es mit der GEWÄHRLEISTUNG, oder Mängelhaftung, die bei Verbrauchsgütern für ein halbes Jahr ab Kauf davon ausgeht, dass der Mangel beim Kauf bestand. Die sollte der Händler nicht einfach abweisen können, wenn Du eine Speichererweiterung eingebaut hast, da müsste er schon beweisen, dass der Mangel durch den Einbau entstanden ist. Allerdings schreibt die PC-Welt in einem Artikel über NAS Speichererweiterungen von einem Verlust von Garantie UND Gewährleistung, was daran liegen mag, dass man ein NAS für solche Operationen mutmaßlich zerlegen muss. Für eine am Laptop vorgesehene Klappe, hinter der der RAM sitzt, sollte das nicht gelten. Es wäre natürlich wichtig, dass man ausschließlich RAM verwendet, das vom Hersteller zertifiziert ist. Nach dem ersten halben Jahr sieht es wieder anders aus, wenn man da noch einen Mangel rügen will, muss man (a) beweisen, dass er schon bei Kauf bestand und (b) noch beweisen, dass der Speicherausbau ihn nicht hervorgerufen hat. Das Gutachten dafür ist mit Sicherheit teurer als ein neuer Laptop.

            Für dieses Posting übernehme ich weder Garantie noch Gewährleistung!

            Rolf

            --
            Dosen sind silbern
    2. problematische Seite

      Hello,

      RAM Erweiterung = Garantieverlust? Eigentlich nicht.

      Doch. Garantiebedingungen kann der Verkäufer frei bestimmen.
      Aber nicht Verlust der Gewährleistungsansprüche. Die sind gesetzlich festgelegt.

      Liebe Grüße
      Tom S.

      --
      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
      Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
    3. problematische Seite

      Der hatte 8GB und 1TB Platte, und einen i5-7200U. D.h. ich habe für 500GB weniger Harddisk, fehlende SSD und 4GB mehr RAM 50 Euro weniger bezahlt.

      Das ist aus meiner Sicht das viel bessere Angebot (Prozessor, Speicher). Fehlt eigentlich nur die zweite HD auf der man das Backup der SSD unterbringen kann. Aber mit USB 3.0 und einem Kabel für 10 Euro dürfte das zu beheben sein.

      Ich habe vor einigen Tagen einen T530 mit 256er SSD, i5-3320M und 16GB Speicher erworben: 399 Ocken. Dazu eine 1-TB Platte nebst Einschub für den DVD/CD-Schacht: 80 Euro. Wo ich mit dem Ding länger arbeiten muss sind Steckdosen (ICE, Hotel, Schulungsräume,...).

  4. problematische Seite

    Hallo an alle,

    erst mal schönen Dank für die schnellen Antworten. So ähnlich habe ich es mir auch gedacht, zwar gehofft, dass es eine rechtliche Sicherheit gäbe, aber dem ist wohl nicht so. So fällt das Video schon mal weg und den Brief dann wohl am Besten anonym. (obwohl... wird jetzt auch schwierig wo ich hier das schon mit meiner IP angekündigt habe.... oder?)

    Gruss
    Henry

    1. problematische Seite

      Hello,

      So fällt das Video schon mal weg und den Brief dann wohl am Besten anonym. (obwohl... wird jetzt auch schwierig wo ich hier das schon mit meiner IP angekündigt habe.... oder?)

      Wieso? Neutrale Videos sind doch geil. Zeig doch eifach auf Youtube, wie man den Speicher wechseln/erweitern kann, ohne jegliche weitere Wertung.

      Und im nächsten Video nimmst Du Dir dann ein anderes Thema vor, auch wieder ohne Wertung!

      usw.

      Und für die Videos lässt Du dir von Aldi ein Notebook zur Verfügung stellen rarara

      Nachher bekommst Du noch eine Prämie ;-P

      Wenn man seine Gegner nicht besiegen kann, muss man sie umarmen.

      Liebe Grüße
      Tom S.

      --
      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
      Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
      1. problematische Seite

        Wenn man seine Gegner nicht besiegen kann, muss man sie umarmen.

        .. und dazu die Raute machen…

        Beppo

    2. problematische Seite

      zwar gehofft, dass es eine rechtliche Sicherheit gäbe, aber dem ist wohl nicht so.

      Dem ist definitiv nicht so. In Deutschland gibt es so viele Idioten, dass etliche davon sogar als Richter genommen werden mussten. Die machen dann, genau wie manche "spezialisierte" Anwälte, "Medienrecht".

      Dies wohl in der Hoffnung, dass der angerichtete Schaden nur ein geringer sei.

  5. problematische Seite

    Hat jemand Erfahrungswerte mit einem offenen Brief an ein bekanntes Unternehmen im Netz?

    Ja. Lass die Finger davon.

    1. problematische Seite

      Hello,

      Hat jemand Erfahrungswerte mit einem offenen Brief an ein bekanntes Unternehmen im Netz?

      Ja. Lass die Finger davon.

      Wir wollen aber nicht wieder 40 Jahre warten, bis wir die Wahrheit sagen dürfen?

      Ich meine: Sag 'was, aber schütze dich selbst! Das muss nicht in die Anonymität führen. Man kann auch öffentliche Methoden finden dafür.

      Liebe Grüße
      Tom S.

      --
      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
      Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
      1. problematische Seite

        Tach!

        Ich meine: Sag 'was, aber schütze dich selbst!

        Das empfinde ich als eine ziemlich egoistische Sichtweise. Zusammenleben funktioniert nicht nur dass man sich selbst mit den Ellenbogen den Weg freimacht, sondern dass man auch den anderen mal Platz macht. Man kann auch agieren und Kritik äußern, ohne dass man das Ziel in die Deffensive drängt. Sich selbst einzumauern, damit man die anderen gefahrfrei beschießen kann, trägt auch nicht unbedingt zur eigenen Lebensqualität bei.

        dedlfix.

        1. problematische Seite

          Hello,

          Ich meine: Sag 'was, aber schütze dich selbst!

          Das empfinde ich als eine ziemlich egoistische Sichtweise. Zusammenleben funktioniert nicht nur dass man sich selbst mit den Ellenbogen den Weg freimacht, sondern dass man auch den anderen mal Platz macht. Man kann auch agieren und Kritik äußern, ohne dass man das Ziel in die Deffensive drängt. Sich selbst einzumauern, damit man die anderen gefahrfrei beschießen kann, trägt auch nicht unbedingt zur eigenen Lebensqualität bei.

          Da hast Du mich aber gründlich missverstanden.
          Siehe hierzu meinen Erfahrungsbericht

          Unser Staat wird durch Menschen vertreten und die sind eben manchmal kriminell organisiert. Leider wollen die Aufrichtigen dann später auch lieber nichts davon wissen - vermutlich aus Selnstschutz!

          Liebe Grüße
          Tom S.

          --
          Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
          Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
      2. problematische Seite

        Wir wollen aber nicht wieder 40 Jahre warten, bis wir die Wahrheit sagen dürfen?

        Niemand hat die Absicht zu warten. Aber es ist geradezu Selbstmord, in einer Gesellschaft der Bürgerlichen Justiz gegen das Bürgertum, was nur die Interessen bürgerlicher Unternehmer vertritt und sich hierzu öffentlicher rechtlicher Medien bedient, verbal vorgehen zu wollen.

        1. problematische Seite

          Hello,

          Wir wollen aber nicht wieder 40 Jahre warten, bis wir die Wahrheit sagen dürfen?

          Niemand hat die Absicht zu warten. Aber es ist geradezu Selbstmord, in einer Gesellschaft der Bürgerlichen Justiz gegen das Bürgertum, was nur die Interessen bürgerlicher Unternehmer vertritt und sich hierzu öffentlicher rechtlicher Medien bedient, verbal vorgehen zu wollen.

          Ersetze "bürgerlich" durch das schöne bayerische Wort "großkopfert" und wir sind uns einig. Es gibt auch noch ehrliche Menschen. Sonst würde das Beklagen ja gar keinen Sinn mehr haben!

          Liebe Grüße
          Tom S.

          --
          Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
          Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
          1. problematische Seite

            Ersetze "bürgerlich" durch das schöne bayerische Wort "großkopfert" und wir sind uns einig.

            Nein. Informiere Du Dich besser über den Klassencharakter unserer bürgerlichen Gesellschaft und insbesondere das Bürgertum als Klasse (Bourgeoisie).

            Und das ist genau das Gute, was Du momentan tun kannst. MfG

  6. problematische Seite

    Habe mich gerade über einen Artikel der CHIP geärgert

    Passiert, Meinungen können auseinandergehen – gerade, wenn man einem aus nur zwei Absätzen bestehenden Artikel zu viel Bedeutung zumisst.

    Bei CHIP ist realtiv einfach (für unsereins) zu erkennen, dass dieser alles andere als objektiv (m.M.n. gekaufte Werbung)

    So, und -schwupps-, kaum angefangen, hast du an diesem Punkt, bei den letzten beiden Worten, meines Erachtens auch schon die Schwelle zu übler Nachrede überschritten.

    Klarer wird das Bild, wenn man wirklich einen objektiven Artikel dazu vergleicht

    Diesen Artikel hältst du nur deshalb für "wirklich objektiv", weil er deiner Meinung entspricht. Tatsächlich ist er genauso subjektiv wie der Chip-Artikel, wie jeder Testartikel.

    Ich wüsste, davon abgesehen, eh nicht, wo du im Chip-Artikel eine unsachgemäße Lobhudelei sehen willst. Das Gerät ist, ich zitiere: "nicht wirklich handlich", man darf "nicht zu viel Arbeitsleistung erwarten", für große Anwendungen "nicht zu empfehlen", der Hersteller sei mit seinen Geräten "stehts im Durchschnitt zur Konkurrenz." Der eine Autor kommt zu einer gerade mal leicht besseren Bewertung als der andere, "kann man kaufen" zu "gibt's auch billiger". Wobei ich sagen muss, dass es so ziemlich alles, was "man kaufen kann", auch billiger gibt.

    Und warum regst du dich eigentlich nicht über die doch eigentlich noch dummdreistere Bewerbung eines Versandhändlers im T-Online-Artikel auf? Technische Vergleiche kann man sich schließlich bei Dutzenden Händlern und Vergleichsseiten holen.

    (alleine schon die Aussage, dass sich der minimale Arbeitsspeicher leicht aufrüsten lässt...ja klar aber Garantie dann weg)

    Ein Umstand, dessen sich der Autor vielleicht einfach nicht bewusst war. Er wollte auf die Erweiterungsmöglichkeit hinweisen, was ja wohl nur anständig ist. Du machst daraus gleich einen bewussten Betrug durch Unterlassung.

    Da hier, meiner Meinung nach, Leser zur Kaufanimation belogen werden

    Wie gesagt: Üble Nachrede, §186, Strafgesetzbuch. Ohne Beweis für deine Behauptung, dass das Magazin für den Artikel vom Hersteller bezahlt wurde, bewegst du dich da auf recht dünnem Eis, möchte ich meinen.

    Dass mit deinem offenen Brief solltest du besser bleiben lassen, zumindest, bis du ein paar Liter Baldrian intus hast.

    1. problematische Seite

      Da hier, meiner Meinung nach, Leser zur Kaufanimation belogen werden

      Wie gesagt: Üble Nachrede, §186, Strafgesetzbuch. Ohne Beweis für deine Behauptung, dass das Magazin für den Artikel vom Hersteller bezahlt wurde, bewegst du dich da auf recht dünnem Eis, möchte ich meinen.

      Das "dünne Eis" trägt aber, weil die Last wegen des "meiner Meinung nach" äußerst gering ist. §186 StGB verlangt nämlich eine Tatsachenbehauptung. Eine derart ausdrücklich als Meinung deklarierte Äußerung kann aber nicht zu einer Tatsachenbehauptung umdeklariert werden.

      möchte ich meinen

      Du wirst Dich ja ebenfalls darauf berufen wollen, dass Du nur meinst und nicht behauptest, dass der TO die Straftat der üble Nachrede begangen habe. Das wäre nämlich Verleumdung, wenn Du es als Tatsache behauptet hättest. Als behaupteter Anwalt weißt Du nämlich, dass es unwahr ist.

    2. problematische Seite

      Hallo Dein Anwalt,

      hmm... bevor ich näher drauf eingehe, deine Ausführungen klingen zwar augenscheinlich objektiv aber zwischen den Zeilen auch ein wenig, als wenn du für CHIP arbeitest. Ist das vielleicht sogar so?

      Passiert, Meinungen können auseinandergehen – gerade, wenn man einem aus nur zwei Absätzen bestehenden Artikel zu viel Bedeutung zumisst.

      Werbeanzeigen sind noch kürzer.

      Bei CHIP ist realtiv einfach (für unsereins) zu erkennen, dass dieser alles andere als objektiv (m.M.n. gekaufte Werbung)

      So, und -schwupps-, kaum angefangen, hast du an diesem Punkt, bei den letzten beiden Worten, meines Erachtens auch schon die Schwelle zu übler Nachrede überschritten.

      wie gesagt, meine Meinung, und zumindest theoretisch nicht abwegig.

      Diesen Artikel hältst du nur deshalb für "wirklich objektiv", weil er deiner Meinung entspricht. Tatsächlich ist er genauso subjektiv wie der Chip-Artikel, wie jeder Testartikel.

      Ist das so oder bin ich vielleicht auch objektiv genug? Denn, über viele Themen kann man geteilter Meinung sein, aber Hardwarekomponenten zu analysieren und zu vergleichen um letzten Endes mit dem Marktwert zu vergleichen, ist in so einem Fall faktisch und damit unabhängig möglich.

      Ich wüsste, davon abgesehen, eh nicht, wo du im Chip-Artikel eine unsachgemäße Lobhudelei sehen willst. Das Gerät ist, ich zitiere: "nicht wirklich handlich", man darf "nicht zu viel Arbeitsleistung erwarten", für große Anwendungen "nicht zu empfehlen", der Hersteller sei mit seinen Geräten "stehts im Durchschnitt zur Konkurrenz."

      Fängt schon bei der Überschrift an:

      Das Aldi-Notebook ist da: Laptop mit Speicher en masse und starker CPU

      Auch wenn der Speicherplatz groß ist, trifft die Aussage auf die CPU (im Vergleich zu anderen) nicht zu, doch es geht weniger um was da steht, als um die suggestive Empfehlung der Formulierung. Hinzu kommt die Aussage:

      ... Unter dem Strich ist das Notebook auf jeden Fall sein Geld wert ..

      nein ist es nicht.

      Der eine Autor kommt zu einer gerade mal leicht besseren Bewertung als der andere, "kann man kaufen" zu "gibt's auch billiger". Wobei ich sagen muss, dass es so ziemlich alles, was "man kaufen kann", auch billiger gibt.

      Dann sollte CHIP das nicht so anpreisen.

      Und warum regst du dich eigentlich nicht über die doch eigentlich noch dummdreistere Bewerbung eines Versandhändlers im T-Online-Artikel auf? Technische Vergleiche kann man sich schließlich bei Dutzenden Händlern und Vergleichsseiten holen.

      Eben, T-Online war nur ein Beispiel, nur warum weicht CHIP so offensichtlich ab?

      (alleine schon die Aussage, dass sich der minimale Arbeitsspeicher leicht aufrüsten lässt...ja klar aber Garantie dann weg)

      Ein Umstand, dessen sich der Autor vielleicht einfach nicht bewusst war. Er wollte auf die Erweiterungsmöglichkeit hinweisen, was ja wohl nur anständig ist. Du machst daraus gleich einen bewussten Betrug durch Unterlassung.

      Wenn tatsächlich ein Autor eines bekannten Computermagazins so wenig Fachkenntnis aufweist, sollte dort mal die Personalabteilung überdacht werden 😉 Aber, ich denke nicht das hier Unkenntnis vorlag.

      Da hier, meiner Meinung nach, Leser zur Kaufanimation belogen werden

      Wie gesagt: Üble Nachrede, §186, Strafgesetzbuch. Ohne Beweis für deine Behauptung, dass das Magazin für den Artikel vom Hersteller bezahlt wurde, bewegst du dich da auf recht dünnem Eis, möchte ich meinen.

      Na ja, zumindest ist wohl nicht zu leugnen, dass sowieso immer ein Interessenskonflikt vorliegt, wenn Testberichte erstellt werden von Artikeln von Unternehmen, die auch zahlende Werbekunden sind. Nur, gehen viele Redaktionen da subtiler ans Werk.

      Dass mit deinem offenen Brief solltest du besser bleiben lassen, zumindest, bis du ein paar Liter Baldrian intus hast.

      Na ja, bin noch unschlüssig. Aber das war jetzt sowieso nur ein Tropfen zu viel, wenn ich das denn mache, dann kommen noch ein paar andere Artikel und Aspekte von CHIP zum Tragen, die ich gerne mal offenbaren möchte.

      Gruss
      Henry

      1. problematische Seite

        deine Ausführungen klingen zwar augenscheinlich objektiv aber zwischen den Zeilen auch ein wenig, als wenn du für CHIP arbeitest. Ist das vielleicht sogar so?

        Klar. Wer deine Meinung nicht teilt, muss von der Gegenseite bezahlt worden sein, denn da deine Meinung ja die einzig objektive weit und breit ist, muss jede andere falsch und verlogen sein …

        Next stop: "Lügenpresse", anyone?

  7. problematische Seite

    Hallo Henry,

    warte einfach ein wenig. Sobald dieser Diskussionsfaden von Suchmaschinen hinreichend auffindbar gemacht worden ist, hast du vermutlich eine größere Öffentlichkeit erreicht als mit deinem offenen Brief.

    MfG, at