Es war stattdessen ein Rant zu Entscheidungen einer an einem Gericht tätigen Person. Mit Namensnennung.
Das ist erlaubt, weil die Person Richterin ist und deswegen die Voraussetzungen für ein Verbot extrem hoch sind. Zudem war es kein "Rant" sondern eine "immer noch sachliche Auseinandersetzung mit den Widersprüchen in den Urteilen der Richterin" (so ähnlich mal ein Richter zu weitaus gröberen Ausführungen meiner Person über einen ähnlichen Sachverhalt). Die Aussage, das die Richterin einen Vorwurf der Rechtsbeugung wohl empört von sich weisen wird, ist lediglich spekulativ, also Meinung und durch den Bezug auf die Widersprüche in deren Urteilen ebenfalls offensichtlich zulässig.
die Einschätzung darüber ist unsere Sache
Klarer Fall. Zieht aber nach sich, dass im Falle eines sehr schnellen und zu unbedachten Löschens ein Beklagen darüber folgt, welches vorliegend sicherlich berechtigt ist.
Aber das was in den gelöschten Beiträgen stand, hatte mit dem Thema nur nebensächlich zu tun.
Es geht im Thread um Äußerungen, welche Rechtsstreite nach sich ziehen. Da ist ein Hinweis auf die extreme Varianz sogar der Urteile ein- und derselben Presserichterin gewiss nicht am Thema vorbei.