Hallo Henry,
ich glaube, ich bin auf die typische Begriffsverwirrung hereingefallen.
Eine GARANTIE kann durchaus verfallen, weil sie eine freiwillige Leistung des Händlers ist. Allerdings müsste der Händler dann auch einen Service anbieten, solche Standard-Einbauten unter Beibehaltung der Garantie durchzuführen. Ob man ohne einen solchen Service den Umstand "zu wenig RAM" als Produktmangel umdeuten kann - das hängt vermutlich von der Cleverness des eigenen Anwalts ab. Was Mediamarkt da von sich gegeben hat, ist schon dreist. Aber vermutlich legal.
Anders ist es mit der GEWÄHRLEISTUNG, oder Mängelhaftung, die bei Verbrauchsgütern für ein halbes Jahr ab Kauf davon ausgeht, dass der Mangel beim Kauf bestand. Die sollte der Händler nicht einfach abweisen können, wenn Du eine Speichererweiterung eingebaut hast, da müsste er schon beweisen, dass der Mangel durch den Einbau entstanden ist. Allerdings schreibt die PC-Welt in einem Artikel über NAS Speichererweiterungen von einem Verlust von Garantie UND Gewährleistung, was daran liegen mag, dass man ein NAS für solche Operationen mutmaßlich zerlegen muss. Für eine am Laptop vorgesehene Klappe, hinter der der RAM sitzt, sollte das nicht gelten. Es wäre natürlich wichtig, dass man ausschließlich RAM verwendet, das vom Hersteller zertifiziert ist. Nach dem ersten halben Jahr sieht es wieder anders aus, wenn man da noch einen Mangel rügen will, muss man (a) beweisen, dass er schon bei Kauf bestand und (b) noch beweisen, dass der Speicherausbau ihn nicht hervorgerufen hat. Das Gutachten dafür ist mit Sicherheit teurer als ein neuer Laptop.
Für dieses Posting übernehme ich weder Garantie noch Gewährleistung!
Rolf
Dosen sind silbern