Das bezweifel ich. Das kriegen die dann von der nächsten Instanz um die Ohren gehauen.
Leider nicht immer. Es gab da in Kassel das Verfahren um Äußerung eines Ingenieurs, dass der Verkäufer von 650 Euro teuren Magneten, welche laut seiner Werbung (an der Ölleitung angebracht) eine 5-8%ige Ersparnis bei den Heizkosten bringen sollten, ein Betrüger sei.
Die Klage des Lumichs ging beim LG Kassel (Az. 7 O 15/12) durch, ging auch beim OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel (15 U 16/13) durch. Erst der BGH hat so entschieden wie ich es vorhersagte und wie das Gesetz und die Vernunft es vorsah (VI ZR 39/14 ). Das Landgericht folgte dann natürlich zwangsweise dem BGH um eine Verurteilung des Richters wegen Rechtsbeugung zu vermeiden. Von beiden Vorinstanzen gab es Textbausteine und mit dummen Geblubber, welches man als vernünftiger Mensch bei Richtern nicht vermuten würde ohne gleichzeitig Bestechung, Voreingenommenheit oder schwersten geistigen Verfall als Grund dafür anzunehmen.
Und jetzt stelle man sich vor, dass längst nicht jeder die Kraft und die Mittel hat, nach zwei solch katastrophalen Fehlurteilen noch den BGH anzurufen. Und auch der versagt hin und wieder, was dann das Anrufen des Verfassunsggerichts, womöglich des EGMR notwendig macht. (Brosa ./. Germany)
Die Dunkelziffer solcher Fehlurteile ist tatsächlich extrem.