Da ich bereits seit über zehn Jahren solche oder ähnliche Verträge erhalten und auch unterzeichnet habe
Freiberufler erhalten regelmäßig nicht 75% des letzten Gehalts oder Honorars für die Dauer des Wettbewerbsverbotes. Die Höhe dieser "Karenzvergütung" hängt auch von anderen Umständen ab, z.B. davon, wie sehr sich das Wettbewerbsverbot auswirkt.
Wenn Du also nur darin einwilligst, nicht direkt für genau jene Kunden der Agentur oder "Deines Dienstherrn" tätig zu werden, für oder bei welchen Du im Auftrag des Dienstherrn oder nach Vermittlung der Agentur tätig warst und wenn der Markt weitaus breiter ist (also viele weitere potentielle Kunden existieren für welche das Verbot nicht gilt), dann genügen auch 10% Aufschlag auf das vereinbarte Honorar.
Die Karenzentschädigung wird von den Auftraggebern im Übrigen meist vorher abgezogen und dann wieder draufgeschlagen: Also 1100 Euro/1.1=1000 -> 1000 euro +10% Entschädigung = 1100 Euro...
Es kann also sogar besser sein, auf die Ungültigkeit der Vertragssklausel zu bauen und Verträge ohne Entschädigung einfach mal ungerührt zu unterzeichnen... Allerdings sollte man diesen Plan ggf. einem Gericht gegenüber nicht "so sehr deutlich" machen!
Will man Dir aber ganz verbieten für eine bestimmte Zeit auf einem bestimmten Arbeitsgebiet tätig zu werden, so kommt die Unterlassungsvereinbarung unter Umständen einem Arbeitsverbot gleich. Dann ist eine Forderung nach mindestens 75% "Ruhegehalt" (wie es TS beschreibt) für die Karenzzeit angemessen.