Hello,
[...] eindeutig ACK aus der Praxiserfahrung aus beiden Richtungen
Will man Dir aber ganz verbieten für eine bestimmte Zeit auf einem bestimmten Arbeitsgebiet tätig zu werden, so kommt die Unterlassungsvereinbarung unter Umständen einem Arbeitsverbot gleich. Dann ist eine Forderung nach mindestens 75% "Ruhegehalt" (wie es TS beschreibt) für die Karenzzeit angemessen.
Die 75% waren jetzt auch nur erstmal eine Hausnummer, um den Vertragspartner zur Stellungsnahme zu bewegen. Vereinbaren kann man hier immer. Absolute Vertragsfreiheit wird aber vermutlich aufgrund von HGB und Arbeitsgesetzgebung, sowie Tarifreglungen (zum Glück) nicht bestehen.
Liebe Grüße
Tom S.
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Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
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