Lieber Gunnar,
„Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.“ (Johann Wolfgang von Goethe)
nicht jedes Gesetz kann der "gemeine Mann" übertreten. Daher hat der gute alte Wolgang mit seinem Kalauer (mehr ist dieses Zitat in meinen Augen nicht) einfach mal wieder sein Gehirn flatulent stoßgelüftet.
Rechtschreibregelkonformität nur um der Rechtschreibregelkonformität Willen macht auch wenig Sinn.
Warum? Inwiefern sollte es weniger Sinn haben (machen kann es keinen Sinn), als irgend eine andere Konformität von Syntax in anderen Sprachen?
Das große ẞ war auch lange Zeit nicht regelkonform. Jetzt tut sich da wohl etwas.
Es ist und bleibt eine Ligatur von sz. Diese ist im Deutschen nicht am Wortanfang zu finden. Daher hat dieser Großbuchstabe im Deutschen bisher keinen Platz. Wenn man nun in Versalien schreiben möchte, ist es sinnvoll und auch die geltende Regel, diese Ligatur auszuschreiben. Mittlerweile hat sich die Ligatur "sz" in "ss" gewandelt, sodass z.B. auch die Browser font-variant: small-caps
passend anwenden. Ob und inwiefern dieses den Umlauten gegenüber inkonsequent ist, darüber mag man von mir aus streiten, jedoch sind diese im Deutschen durchaus am Wortanfang zu finden und von daher in der Verlegenheit auch als Großbuchstabe existieren zu müssen.
Und ist das Interrobang denn regelkonform‽
Es ist in meinen Augen eine Missgeburt, sodass ich Dir in dieser Frage keine sachliche Antwort geben kann.
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.