Das Bild ist nun kleiner, man sieht nur einen Ausschnitt des ursprünglichen Bildes und der ehemals runde Ball auf dem Bild ist nun eine Ellipse.
Welche Bearbeitungen habe ich (rechtlich) gesehen durchgeführt?
Das hast du doch gerade aufgeführt.
Der Hintergrund deiner Frage ist mir nicht wirklich klar. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Vorgängen wie Größenänderung und Beschneiden, es unterscheidet zwischen künstlerischer Bearbeitung und banaler Übernahme (und einem Zitat, aber das dürfte hier wegen der Verzerrung nicht der Fall sein).
Der handwerkliche Vorgang selbst spielt keine Rolle, denn er kann beiderlei sein. Eine banale Übernahme ist es, wenn du links und rechts was abschnibbelst. Geht deine Schnibbelei jedoch so weit, dass aus dem ursprünglichen Bild zum Beispiel ein Scherenschnitt wird, hast du womöglich schon eine künstlerische Bearbeitung.
Was ist der Unterschied zwischen neu skalieren, die Größe verändern und das Bild verzerren
Skalierung und Größenänderung sind erstmal das Gleiche. Darüber, ob und wenn ja, welches der beiden eine Änderung der Auflösung beinhaltet, also der Anzahl Bildpunkte pro Flächeneinheit, dürftest du unterschiedliche Meinungen zu hören bekommen.
Eine Verzerrung ist … eine Verzerrung. Entschuldige meine Direktheit, aber was eine Verzerrung ist, sollte eigentlich jedem, der der deutschen Sprache mächtig ist, klar sein.
Ich habe den Eindruck, du verzettelst dich in Details.
Welche Angaben muss bzw. müsste ich einem Anwalt machen hinsichtlich der Bildmanipulation?
Die, die du oben gemacht hast.
Sofern das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist: Das Geld für den Anwalt solltest du lieber gleich dem Urheber zukommen lassen – die Entlohnung ist letztenendes, worum es geht und eine gütliche Einigung in beiderlei Interesse.
Willst du unbedingt einen Rechtsverdreher engagieren, braucht er eh das Original sowie deine Bearbeitung, um die Lage zu bewerten; mit Hörensagen kann er nur wenig anfangen. Was er von dir an Erklärungen hören möchte, wird er dann schon mit dir regeln.
Bedenke: Du engagierst einen Anwalt, damit er deine Interessen fachlich vertritt! Du musst dich nicht vorher informieren, was du ihm sagen darfst und was nicht, du erzählst ihm schlicht alles, was du weisst. Wie er das dann der Gegenseite korrekt und für dich vorteilhaft darstellt, sollte er als Fachanwalt schon selber wissen – genau dafür bezahlst du ihn.
Einen Elektriker engagierst du schließlich auch nur, weil er sich mit der Thematik besser auskennt als du. Du musst nicht vorher nachforschen, wie ein Schalter angeschlossen wird, du sagst ihm einfach, wo das Ding hin soll und alles weitere wird er mit dir besprechen.