hanns: Bildmanipulation - Was habe ich getan?

Hallo,

ich habe ein Bild aus dem Internet runtergeladen und ein paar einfache Manipulationen mit einer Bildbearbeitung durchgeführt. Also: Ich habe das Bild nur bearbeitet, nicht ein neues Werk geschaffen.

Das Bild ist nun kleiner, man sieht nur einen Ausschnitt des ursprünglichen Bildes und der ehemals runde Ball auf dem Bild ist nun eine Ellipse.

Welche Bearbeitungen habe ich (rechtlich) gesehen durchgeführt?

Die Größe verändert? Neu skaliert? Das Bild "verzerrt" (oder wie das heisst)? Die Auflösung verändert? Einen Bildausschnitt gewählt?

Was ist der Unterschied zwischen neu skalieren, die Größe verändern und das Bild verzerren (oder wie das heisst)? Beinhaltet skalieren sowohl Größe verändern als auch verzerren?

Welche Angaben muss bzw. müsste ich einem Anwalt machen hinsichtlich der Bildmanipulation? (Jetzt bitte keine Fragen zum genauen rechtlichen Kontext stellen)

  1. Lass von solchen Sachen bitte die Finger weg.

    Ich musste vor ca 3 Jahren wegen so einem scheiß fast 1.500 Euro bezahlen. Hatte ein Bild von der Hamburger Köhlbrandbrücke genommen, davon nur einen Masten verwendet und diesen auf meiner privaten Webseite hochgeladen. Ein Anwalt konnte exakt nachweißen dass ich das Bild geklaut hatte.

    1. Sprich: Wenn man das Bild braucht, oder einfach schön findet, wendet man sich an den Besitzer und fragt nach einer Erlaubnis. Der sagt dann "Kein Problem" oder "Macht 10000 Taler", und dann kann man sich überlegen, was man tut :). Es sollte nur schriftlich fixiert sein, sonst kommt erst das "Kein Problem" und nachher die Erben von Tanja Freiherr von G.

      Rolf

      1. Tja, leider sind genau darauf aus. Stellen tolle Bilder online suchen über die Google Suche nach Kopien und zack schnappt die Falle zu. Leider kommt man da überhaupt nicht mehr raus. Aus Fehlern lernt man.

        1. Tja, leider sind genau darauf aus. Stellen tolle Bilder online suchen über die Google Suche nach Kopien und zack schnappt die Falle zu.

          An der Straße steht ein fremdes Auto, Türen offen, Schlüssel steckt. Machst du damit auch eine Spritztour und beklagst dich über die ach-was-böse Falle, wenn du wegen Autodiebstahls angezeigt wirst?

          Dass man anderer Leute Sachen nicht ohne Erlaubnis nutzt, ist eigentlich selbstverständlich. Putzigerweise wird aber immer gejammert, wenn es sich um anderer Leute Arbeitsergebnisse handelt.

          Hättest ja gerne selber ein Köhlbrandbrückenbild machen können. – Ach, dir wäre das zu aufwändig, aber der Fotograf soll's für lau machen?

          1. Es haben schon früher ganz andere Größen geklaut: http://www.gruenderszene.de/news/sabunta-samwers-codeklau. Man muss ab und an etwas riskieren um weiter zu kommen.

            1. Es haben schon früher ganz andere Größen geklaut

              Herr Richter, der Nutten-Dieter hat seine beiden Omas ermordet, warum darf ich denn nicht wenigstens eine die Treppe runterschubsen? Das ist so ungerecht!1

          2. Hello,

            Dass man anderer Leute Sachen nicht ohne Erlaubnis nutzt, ist eigentlich selbstverständlich.

            Hättest ja gerne selber ein Köhlbrandbrückenbild machen können. – Ach, dir wäre das zu aufwändig, aber der Fotograf soll's für lau machen?

            Das Problem steckt meistens nicht im Wollen, sondern im Können. Es steht an den Bildern (den Werken) leider meistens nicht dran, wer daran welche Rechte hat und wie man ihn/sie erreichen kann. Vielleicht könnte man das ja durch intelligentere Software in Zukunft ändern?

            Stichwort: Behandlung von Exif-Headern. Und da nicht jeder einen Exif-Viewer zur Hand hat, sollte vielleicht der Link auf einen im Web auch in jede größere Webseite gehören - zumindest in solche mit Bildern. Ähnliche würde für Seiten mit Audiobeiträgen gelten. Und wie könnte man das für Texte und dynamische SVG-Grafiken gestalten?

            Ich freue mich auf Eure Ideen und ein lebhafte Diskussion :-)

            Liebe Grüße
            Tom S.

            --
            Die Krawatte ist das Kopftuch des Westens
            1. Aloha ;)

              Dass man anderer Leute Sachen nicht ohne Erlaubnis nutzt, ist eigentlich selbstverständlich.

              Hättest ja gerne selber ein Köhlbrandbrückenbild machen können. – Ach, dir wäre das zu aufwändig, aber der Fotograf soll's für lau machen?

              Das Problem steckt meistens nicht im Wollen, sondern im Können. Es steht an den Bildern (den Werken) leider meistens nicht dran, wer daran welche Rechte hat und wie man ihn/sie erreichen kann.

              Richtig, das steht an den Bildern oft nicht dran. Nur ist es hier wirklich an dem, der die Bilder nutzen will, umzudenken. Man muss eben, wenn keine Lizenzinformationen gegeben sind, davon ausgehen, dass man kein Recht hat, sie zu nutzen. Das sehen die meisten Benutzer intrinsisch nicht so (man denkt „was da ist darf ich auch benutzen“) und das ist der Punkt, wo wirkliches Umdenken stattfinden muss. Das Umdenken durch Urheber bei der Kennzeichnung ist eher ein zweiter Schritt als das Primärproblem.

              Vielleicht könnte man das ja durch intelligentere Software in Zukunft ändern?

              Schön wärs. Das ist aber noch in weiter Ferne, auch wenn es natürlich begrüßenswert wäre, dass Urheber durch entsprechende Tools eher animiert werden, Urheberschaft und Lizenz zu dokumentieren.

              Stichwort: Behandlung von Exif-Headern. Und da nicht jeder einen Exif-Viewer zur Hand hat, sollte vielleicht der Link auf einen im Web auch in jede größere Webseite gehören - zumindest in solche mit Bildern.

              Das halte ich für vollkommen utopisch und den falschen Ansatz. Der richtige Ansatz ist nach wie vor der, ein Umdenken bei den Leuten zu erreichen, dass man nicht alles, was es im Internet gibt, einfach so benutzen kann (abgesehen vom Privatgebrauch).

              Grüße,

              RIDER

              --
              Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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            2. Hättest ja gerne selber ein Köhlbrandbrückenbild machen können. – Ach, dir wäre das zu aufwändig, aber der Fotograf soll's für lau machen?

              Das Problem steckt meistens nicht im Wollen, sondern im Können.

              Das ist doch dummes Zeug. Tu nicht so, als würde das Leben eines Seitenbastlers von einem einzelnen, nein: von einem weltweit einzigartigen Bild abhängen.

              Unter dem Stichwort Köhlbrandbrücke habe ich bei Flickr gerade über 3000 Bilder gefunden, da wird ja wohl eines dabei sein, bei dem man mit dem Fotografen in Kontakt treten und sich über eine Lizenz einigen kann. Und Flickr ist nicht die einzige Seite, auf der Fotos zu haben sind (und die dusselige Brücke nicht das einzige Motiv, das jemals abgelichtet wurde).

              Davon mal ganz ab möchte ich behaupten, dass ein fähiger Gestalter in der Lage ist, gerade bei so einem Beschaffungsproblem eine gefällige Alternative zu finden.

              Das Problem steckt meistens nicht im Wollen, sondern im Können.

              Doch, das Problem steckt im Wollen. Das Nicht-Können ist nur eine lauwarme Ausrede für "Ich will mich darum nicht kümmern oder was anderes suchen".

              Es ist eine Sache, etwas ohne Erlaubnis zu verwenden, aber wenn ich etwas nicht gar nicht abkann, dann sind es Versuche, die Verantwortung für das eigene Handeln anderen in die Schuhe zu schieben. Seien es Anwälte, die angeblich eine Falle gestellt hätten oder Fotografen, die unverschämterweise nicht ihren vollen Namen und die Anschrift im Bild hinterlassen würden.

              1. Hello,

                Hättest ja gerne selber ein Köhlbrandbrückenbild machen können. – Ach, dir wäre das zu aufwändig, aber der Fotograf soll's für lau machen?

                Das Problem steckt meistens nicht im Wollen, sondern im Können.

                Das ist doch dummes Zeug. Tu nicht so, als würde das Leben eines Seitenbastlers von einem einzelnen, nein: von einem weltweit einzigartigen Bild abhängen.

                Unter dem Stichwort Köhlbrandbrücke habe ich bei Flickr gerade über 3000 Bilder gefunden, da wird ja wohl eines dabei sein, bei dem man mit dem Fotografen in Kontakt treten und sich über eine Lizenz einigen kann. Und Flickr ist nicht die einzige Seite, auf der Fotos zu haben sind (und die dusselige Brücke nicht das einzige Motiv, das jemals abgelichtet wurde).

                Davon mal ganz ab möchte ich behaupten, dass ein fähiger Gestalter in der Lage ist, gerade bei so einem Beschaffungsproblem eine gefällige Alternative zu finden.

                Das Problem steckt meistens nicht im Wollen, sondern im Können.

                Doch, das Problem steckt im Wollen. Das Nicht-Können ist nur eine lauwarme Ausrede für "Ich will mich darum nicht kümmern oder was anderes suchen".

                Es ist eine Sache, etwas ohne Erlaubnis zu verwenden, aber wenn ich etwas nicht gar nicht abkann, dann sind es Versuche, die Verantwortung für das eigene Handeln anderen in die Schuhe zu schieben. Seien es Anwälte, die angeblich eine Falle gestellt hätten oder Fotografen, die unverschämterweise nicht ihren vollen Namen und die Anschrift im Bild hinterlassen würden.

                Wenn man mal das ganze unsachliche und persönlich angreifende Zeugs aus deinem Posting herausstreichen würde (ich weiß leider auch nicht, wie das hier geht, obwohl es die letzten Tage hier Thema war), dann bleibt im Prinzip die Aussage übrig: es gibt Bilder, deren Urheber oder Rechteinhaber bekannt sind.

                Nichts viel anderes habe ich gefordert: durch bessere Software wäre es möglich, bei Bildern Urheber und/oder Rechteinhaber öfter, als bisher zu hinterlegen.

                Es bliebe also zu überlegen, wie und warum die Rechteinhaber einiger Bilder bekannt sind und wieso diejenigen von anderen Bildern nicht bekannt sind. Es ist keinesfalls sicher, dass Urheber, die keine Angaben an ihren Bildern haben, nicht wünschen, dass sie (kontrolliert) verbreitet werden.

                Liebe Grüße
                Tom S.

                --
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                1. Aloha ;)

                  Es bliebe also zu überlegen, wie und warum die Rechteinhaber einiger Bilder bekannt sind und wieso diejenigen von anderen Bildern nicht bekannt sind. Es ist keinesfalls sicher, dass Urheber, die keine Angaben an ihren Bildern haben, nicht wünschen, dass sie (kontrolliert) verbreitet werden.

                  Das sehe ich anders. Copyright ist kein opt-in, sondern ein opt-out, und das ist durchaus Absicht so. Wer sich als Urheber die Frage nach der Verbreitung stellt und dort zu einer Entscheidung kommt, hat selbst ein Interesse daran, eine Lizenz deutlich zu machen. Wer sich diese Frage überhaupt nicht stellt, dessen Rechte bleiben eben erstmal unangetastet. Das kann man doof finden, aber hier ist nunmal das Rechtsgut der Urheberrechte als höher einzuschätzen als das Interesse der Allgemeinheit, Bilder frei verwenden zu wollen - insofern ist die Rechtslage gerecht und nur fair.

                  Ich halte es für richtig, dass viele Tools inzwischen ganz selbstverständlich mit Lizenzangaben umgeben und auch solche von den entsprechenden Urhebern abfragen. Ich kann da aber keinen Bedarf sehen, das auszuweiten.

                  Grüße,

                  RIDER

                  --
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                2. Hallo,

                  aus Posting herausstreichen (ich weiß leider auch nicht, wie das hier geht, obwohl es die letzten Tage hier Thema war)

                  Man kann Textabschnitte markieren, beispielsweise mit der Maus oder mit gedrückter Shift-Taste und den Pfeiltasten, und anschließend mit der Entf-Taste oder mit <strg>-<x> den markierten Bereich ziemlich einfach löschen.

                  Gruß
                  Kalk

                  1. Hallo Tabellenkalk,

                    Man kann Textabschnitte markieren, beispielsweise mit der Maus oder mit gedrückter Shift-Taste und den Pfeiltasten, und anschließend mit der Entf-Taste oder mit <strg>-<x> den markierten Bereich ziemlich einfach löschen.

                    YMMD. 😂

                    Bis demnächst
                    Matthias

                    --
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            3. Das Problem steckt meistens nicht im Wollen, sondern im Können. Es steht an den Bildern (den Werken) leider meistens nicht dran, wer daran welche Rechte hat und wie man ihn/sie erreichen kann. Vielleicht könnte man das ja durch intelligentere Software in Zukunft ändern?

              Und du solltest solche Angaben auch nicht als zuverlässig annehmen, selbst dann wenn sie akribisch erstellt wurden.

              1. Hello,

                Das Problem steckt meistens nicht im Wollen, sondern im Können. Es steht an den Bildern (den Werken) leider meistens nicht dran, wer daran welche Rechte hat und wie man ihn/sie erreichen kann. Vielleicht könnte man das ja durch intelligentere Software in Zukunft ändern?

                Und du solltest solche Angaben auch nicht als zuverlässig annehmen, selbst dann wenn sie akribisch erstellt wurden.

                Wie meinst Du das? Denkst Du da an gefälschte Urheberangaben? Das könnte selbstverständlich ein Problem sein. Denn, auch wenn ich dann den vermeintlichen Urheber kontaktiere, und der mich abkassiert, kann später noch ein anderer kommen, der tatsächlich die Rechte inne hat.

                Mal ganz praktisch gefragt: Wie schützt man sich als Original-Urheber? Sollte man von seinen Bildern immer nur Ausschnitte veröffentlichen, damit man mit dem (geheimen) Rand dann immer noch beweisen kann, dass man "höhere Rechte" hat?

                Liebe Grüße
                Tom S.

                --
                Die Krawatte ist das Kopftuch des Westens
                1. hallo

                  Wie meinst Du das? Denkst Du da an gefälschte Urheberangaben? Das könnte selbstverständlich ein Problem sein. Denn, auch wenn ich dann den vermeintlichen Urheber kontaktiere, und der mich abkassiert, kann später noch ein anderer kommen, der tatsächlich die Rechte inne hat.

                  Die Sache ist sehr viel komplexer. Es gibt Rechte an Bilddateien. Es gibt Rechte an Bildinhalten, und es gibt Rechte an dargestellten Bildinhalten.

                  Gestern hat ein Dorftourist mein Werbeschild für Gitarrenunterricht fotografiert.

                  Mal ganz praktisch gefragt: Wie schützt man sich als Original-Urheber? Sollte man von seinen Bildern immer nur Ausschnitte veröffentlichen, damit man mit dem (geheimen) Rand dann immer noch beweisen kann, dass man "höhere Rechte" hat?

                  Mit Geld, mein lieber…

                  Hier ist das Szenario: Du machst tolle Fotos, dann verkaufst du den Fotoaparat und damit den Verursacher all deiner Fotos 😉 Wir sind bei Fotos nur noch in einem sehr beschränkten Sinne Mitverursacher. Um dich selber zu schützen musst du dich selber zum Bildinhalt machen, oder etwas, das als deine Visitenkarte zu akzeptieren ist.

                  1. Hello,

                    Wie meinst Du das? Denkst Du da an gefälschte Urheberangaben? Das könnte selbstverständlich ein Problem sein. Denn, auch wenn ich dann den vermeintlichen Urheber kontaktiere, und der mich abkassiert, kann später noch ein anderer kommen, der tatsächlich die Rechte inne hat.

                    Die Sache ist sehr viel komplexer. Es gibt Rechte an Bilddateien. Es gibt Rechte an Bildinhalten, und es gibt Rechte an dargestellten Bildinhalten.

                    Gestern hat ein Dorftourist mein Werbeschild für Gitarrenunterricht fotografiert.

                    Ja, nettes Beispiel. Das betrifft dann schon fast die ganze Palette. Und interessant wird es, wenn das in Frankreich passiert ist. Zurück nach DE: Und vielleicht hat Dir das Schild ein Künstler gemalt, der Dir explizit nur Rechte für die Verwendung an einem__Ladengeschäft eingeräumt hat. Seine Rechte am Schild wären damit also nicht erschöpft (verbraucht). Wir können ketzt das ganze Urheberrecht durchdiskutieren. Soweit wollte ich aber gar nicht gehen. Für den Anfang reichen die einfachen Fälle :-O

                    Mal ganz praktisch gefragt: Wie schützt man sich als Original-Urheber? Sollte man von seinen Bildern immer nur Ausschnitte veröffentlichen, damit man mit dem (geheimen) Rand dann immer noch beweisen kann, dass man "höhere Rechte" hat?

                    Mit Geld, mein lieber…

                    Klar, das ist dasselbe wie im Markenrecht. Die Verteidigung der Rechte kostet Geld und wird außerdem erwartet, damit sie nicht untergehen.

                    Hier ist das Szenario: Du machst tolle Fotos, dann verkaufst du den Fotoaparat und damit den Verursacher all deiner Fotos 😉

                    Das sehe ich jetzt mal als spaßige Bemerkung an. Der Farb- oder der Pinselhersteller könnten sonst auch Rechte geltend machen. Hier spricht man aber regelmäßig vom bestimmungemäßen Gebrauch, durch den die Rechte zum Entstehen weiterreichender Rechte verbraucht sind. Den Fotoapparat kopieren darfst Du (für den Gebrauch in DE) aber nicht, auch wenn Du Chinese bist.

                    Liebe Grüße
                    Tom S.

                    --
                    Die Krawatte ist das Kopftuch des Westens
                    1. Gestern hat ein Dorftourist mein Werbeschild für Gitarrenunterricht fotografiert.

                      Ja, nettes Beispiel. Das betrifft dann schon fast die ganze Palette. Und interessant wird es, wenn das in Frankreich passiert ist. Zurück nach DE: Und vielleicht hat Dir das Schild ein Künstler gemalt, der Dir explizit nur Rechte für die Verwendung an einem__Ladengeschäft eingeräumt hat. Seine Rechte am Schild wären damit also nicht erschöpft (verbraucht). Wir können ketzt das ganze Urheberrecht durchdiskutieren. Soweit wollte ich aber gar nicht gehen. Für den Anfang reichen die einfachen Fälle :-O

                      Ich kann dich beruhigen, das Schild habe ich selber gemacht.

                2. Aloha ;)

                  Mal ganz praktisch gefragt: Wie schützt man sich als Original-Urheber? Sollte man von seinen Bildern immer nur Ausschnitte veröffentlichen, damit man mit dem (geheimen) Rand dann immer noch beweisen kann, dass man "höhere Rechte" hat?

                  • Versehen Sie Ihre Fotos mit einem Wasserzeichen, so dass es schwieriger ist, diese zu kopieren.
                  • Verringern Sie die Dateigröße, wenn Sie Ihre Bilder weitergeben. Dies mindert in der Regel nicht die Qualität (außer bei starken Vergrößerungen).
                  • Behalten Sie auch nach Verwendung des Fotos noch die restlichen aus der Serie. Natürlich können Sie „Fehlschüsse“ löschen - aber beachten Sie, dass erkennbar bleiben muss, dass es sich um eine Serie handelt.
                  • Verlassen Sie sich nicht auf die Meta- oder Exif-Dateien Ihrer Bilder, um beweisen zu können, wann und wo diese entstanden sind.
                  • Auch der „hot pixel“ ist nicht als Beweis für Ihre Urheberschaft ausreichend

                  [Quelle]

                  Grüße,

                  RIDER

                  --
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                    • Verringern Sie die Dateigröße, wenn Sie Ihre Bilder weitergeben. Dies mindert in der Regel nicht die Qualität (außer bei starken Vergrößerungen).
                    • Behalten Sie auch nach Verwendung des Fotos noch die restlichen aus der Serie. Natürlich können Sie „Fehlschüsse“ löschen - aber beachten Sie, dass erkennbar bleiben muss, dass es sich um eine Serie handelt.
                    • Verlassen Sie sich nicht auf die Meta- oder Exif-Dateien Ihrer Bilder, um beweisen zu können, wann und wo diese entstanden sind.
                    • Auch der „hot pixel“ ist nicht als Beweis für Ihre Urheberschaft ausreichend

                    [Quelle]

                    Das schützt dich nicht. Das mag nur andere davon abhalten, deine Bilder zu verwenden. Und dazu wäre dann zu ergänzen:

                    • Lasse deine Bilder nicht durch Suchmaschinen indexieren (robots.txt)
                    • Verbreite deine Bilder nirgendwo als innerhalb deiner Domain.
                    1. Hello,

                      Das schützt dich nicht. Das mag nur andere davon abhalten, deine Bilder zu verwenden. Und dazu wäre dann zu ergänzen:

                      • Lasse deine Bilder nicht durch Suchmaschinen indexieren (robots.txt)
                      • Verbreite deine Bilder nirgendwo als innerhalb deiner Domain.

                      Das hat ja nichts mit dem Beweisen zu tun.

                      Warum sollte ich der Suchmaschine nicht gestatten, das Bild in einer erkennbar geringeren Auflösung zu "zitieren"? Sie verlinkt dann ja postwendend auf die Seite mit dem Original. Insoweit sollte mMn jeder im Netz ein Zitatrecht haben. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

                      Liebe Grüße
                      Tom S.

                      --
                      Die Krawatte ist das Kopftuch des Westens
                      1. hallo

                        Das hat ja nichts mit dem Beweisen zu tun.

                        Genau, der Beweis der Urheberschaft von Medien hat nämlich nichts mit dem Internet zu tun.

                        Ich habe meine Urheberschaft an einem Buch wie folgt bewiesen:

                        • Buch ausdrucken
                        • mir selber eingeschrieben via Post zusenden und ungeöffnet deponieren.
  2. Hello,

    Welche Bearbeitungen habe ich (rechtlich) gesehen durchgeführt?

    Du hast eine Interpretation durchgeführt ohne eigene Schöpfungshöhe, die immer noch eine ähnliche Darstellung geblieben ist.

    Liebe Grüße
    Tom S.

    --
    Die Krawatte ist das Kopftuch des Westens
    1. Bitte sagt doch einfach was ich konkret gemacht habe.

      Nein, ich habe keinen Prozess am Laufen oder dgl. Das mit dem Anwalt habe ich nur aus didaktischen Gründen erwähnt.

      1. Hallo hanns,

        Bitte sagt doch einfach was ich konkret gemacht habe.

        Das kannst nur du wissen.

        Und dieses Forum kann und darf auch keine Rechtsberatung leisten.

        Bis demnächst
        Matthias

        --
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      2. Hallo hanns,

        Bitte sagt doch einfach was ich konkret gemacht habe.

        Das hat @TS doch gemacht: Du hast ein Bild verändert, aber wahrscheinlich nicht so weit, dass es ein eigenständiges Werk darstellt – ob das durch Verändern überhaupt möglich ist, vermag ich nicht zu sagen. In der Kunst darf man ein anderes Werk aufgreifen bzw. zitieren, soweit ich weiß, aber ob das in deinem Fall der Fall ist, entscheidet sich im Einzelfall und zwischen Anwälten.

        Am besten machst einfach einfach das, was Rolf dir empfohlen hat. Ist die Geld- und Nervensparendste Variante.

        Gruß
        Julius

        1. In der Kunst darf man ein anderes Werk aufgreifen bzw. zitieren, soweit ich weiß, aber ob das in deinem Fall der Fall ist, entscheidet sich im Einzelfall und zwischen Anwälten.

          Und große Kunst stiehlt sowieso:

          Bildbeschreibung

  3. Hallo hanns,

    Das Bild ist nun kleiner, man sieht nur einen Ausschnitt des ursprünglichen Bildes und der ehemals runde Ball auf dem Bild ist nun eine Ellipse.

    Welche Bearbeitungen habe ich (rechtlich) gesehen durchgeführt?

    • Die Größe verändert?
    • Neu skaliert?
    • Das Bild "verzerrt" (oder wie das heisst)?
    • Die Auflösung verändert?
    • Einen Bildausschnitt gewählt?

    Ich versuche mal an einem Beispiel zu nachzuvollziehen, ob ich dich richtig verstanden habe:

    Das Originalbild:

    Zugeschnitten (so würde ich das nennen) und nicht proportional skaliert, das Seitenverhältnis wurde dabei nicht beibehalten, weil ich nur die Höhe des Bildausschnitts geändert habe:

    Was ist der Unterschied zwischen neu skalieren, die Größe verändern und das Bild verzerren (oder wie das heisst)? Beinhaltet skalieren sowohl Größe verändern als auch verzerren?

    Skalieren und Größe verändern würde ich als äquivalent ansehen, wenn proportional skaliert wird.

    Verzerren kannst du Bilder auf viele Arten. Wirf beispielsweise mal einen Blick bei GIMP (oder einer anderen Bildbearbeitung) in die Menüpunkte „Werkzeuge“ und „Filter“. Eine Möglichkeit, ein Bild zu Verzerren, ist das Stauchen durch nicht proportionales Skalieren.

    Welche Angaben muss bzw. müsste ich einem Anwalt machen hinsichtlich der Bildmanipulation?

    Versuche ihm genau zu erklären, was du gemacht hast und zeige ihm ggf. die Schritte, damit er es versteht – den rechtlichen Teil lass ihn machen, darum holst du dir ja einen Anwalt.

    Nachtrag: Ich nahm an es ging um ein konkretes Verfahren, weil ich diesen Eintrag noch nicht gelesen hatte, als ich diesen Beitrag schrieb.

    Gruß
    Julius

    1. das hat mir schon ein bisschen geholfen, insbesondere das nichtproportionale skalieren.

  4. Das Bild ist nun kleiner, man sieht nur einen Ausschnitt des ursprünglichen Bildes und der ehemals runde Ball auf dem Bild ist nun eine Ellipse.

    Welche Bearbeitungen habe ich (rechtlich) gesehen durchgeführt?

    Das hast du doch gerade aufgeführt.

    Der Hintergrund deiner Frage ist mir nicht wirklich klar. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Vorgängen wie Größenänderung und Beschneiden, es unterscheidet zwischen künstlerischer Bearbeitung und banaler Übernahme (und einem Zitat, aber das dürfte hier wegen der Verzerrung nicht der Fall sein).

    Der handwerkliche Vorgang selbst spielt keine Rolle, denn er kann beiderlei sein. Eine banale Übernahme ist es, wenn du links und rechts was abschnibbelst. Geht deine Schnibbelei jedoch so weit, dass aus dem ursprünglichen Bild zum Beispiel ein Scherenschnitt wird, hast du womöglich schon eine künstlerische Bearbeitung.

    Was ist der Unterschied zwischen neu skalieren, die Größe verändern und das Bild verzerren

    Skalierung und Größenänderung sind erstmal das Gleiche. Darüber, ob und wenn ja, welches der beiden eine Änderung der Auflösung beinhaltet, also der Anzahl Bildpunkte pro Flächeneinheit, dürftest du unterschiedliche Meinungen zu hören bekommen.

    Eine Verzerrung ist … eine Verzerrung. Entschuldige meine Direktheit, aber was eine Verzerrung ist, sollte eigentlich jedem, der der deutschen Sprache mächtig ist, klar sein.

    Ich habe den Eindruck, du verzettelst dich in Details.

    Welche Angaben muss bzw. müsste ich einem Anwalt machen hinsichtlich der Bildmanipulation?

    Die, die du oben gemacht hast.

    Sofern das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist: Das Geld für den Anwalt solltest du lieber gleich dem Urheber zukommen lassen – die Entlohnung ist letztenendes, worum es geht und eine gütliche Einigung in beiderlei Interesse.

    Willst du unbedingt einen Rechtsverdreher engagieren, braucht er eh das Original sowie deine Bearbeitung, um die Lage zu bewerten; mit Hörensagen kann er nur wenig anfangen. Was er von dir an Erklärungen hören möchte, wird er dann schon mit dir regeln.
    Bedenke: Du engagierst einen Anwalt, damit er deine Interessen fachlich vertritt! Du musst dich nicht vorher informieren, was du ihm sagen darfst und was nicht, du erzählst ihm schlicht alles, was du weisst. Wie er das dann der Gegenseite korrekt und für dich vorteilhaft darstellt, sollte er als Fachanwalt schon selber wissen – genau dafür bezahlst du ihn.

    Einen Elektriker engagierst du schließlich auch nur, weil er sich mit der Thematik besser auskennt als du. Du musst nicht vorher nachforschen, wie ein Schalter angeschlossen wird, du sagst ihm einfach, wo das Ding hin soll und alles weitere wird er mit dir besprechen.

  5. Welche Bearbeitungen habe ich (rechtlich) gesehen durchgeführt?

    Du hast einen Ausschnitt aus dem Bild genommen. In meinen Augen (fast) keine Eigenleistung. So wie mit der Schere etwas ausgeschnitten.

    Was ist der Unterschied zwischen neu skalieren,

    • Größe verändern, das Seitenververhältnis verändern.

    Bild verzerren (oder wie das heisst)?

    • z.B. aus einem Rechteck ein Parallelogramm oder Trapez machen. Oder umgekehrt. Etwa bei Kirchenfenstern, die nach oben kleiner werden, den oberen Bereich verbreitern.

    Beinhaltet skalieren sowohl Größe verändern als auch verzerren?

    • In Gimp sind das getrennte Aktionen, wie man das juristisch bewertet, weiss ich nicht.

    Welche Angaben muss bzw. müsste ich einem Anwalt machen hinsichtlich der Bildmanipulation?

    • Ausschnittvergrößerung -verkleinerung.

    Linuchs

    1. Hallo Linuchs,

      Beinhaltet skalieren sowohl Größe verändern als auch verzerren?

      • In Gimp sind das getrennte Aktionen, wie man das juristisch bewertet, weiss ich nicht.

      Nicht zwangsläufig: Unter „Bild“ > „Bild skalieren“ kannst du die Verkettung zwischen Höhe und Breite aufheben und dann separat einstellen.

      Gruß
      Julius

      1. letztlich geht es mir darum, dass ich bilder aus der wikipedia nutzen möchte und dazu beim lizenzhinweisgenerator ALLE bearbeitungen eingeben möchte, also auch solche, von denen das forum hier meint, dass sie nicht angegeben werden müssen.

        https://lizenzhinweisgenerator.de/

        1. Jetzt kommen wir der Sache näher. In der Wikipedia befinden sich nur Bilder, die - unter gewissen Bedingungen - frei verwendet werden können. Sie unterliegen insbesondere keinem generellen Fremdnutzungsverbot.

          Die genaue Bedingung hängt an der jeweiligen Lizenz, die beim Bild angegeben ist. Ich habe gerade einfach mal das Bild von Champollion hergenommen, das unter "was geschah heute" zu finden ist, da gilt die Creative Commons Lizenz (CC BY-SA 4.0). Die Zusammenfassungsseite der CC besagt, dass Du das Bild nutzen und verändern darfst. Du musst lediglich sagen, wo es her ist und DASS du was verändert hast. Da steht nicht die Anforderung, dass Du die Änderung detailliert beschreiben musst. Was da aber auch steht, ist, dass Du dein Ergebnis dann unter die gleiche Lizenz stellen und demzufolge einen Link auf die CC Seite anbieten musst.

          Wenn Du den Regeln der CC nicht folgen willst, mag es möglich sein, dass Du mit dem Bildersteller einen Deal machen kannst, der andere Bedingungen vorsieht. Das ist dann eine Sache zwischen euch beiden.

          Das ist jetzt nur ein Beispiel. Andere Bilder können andere Lizenzen haben. Das musst Du im Detail anschauen bzw. von Deinem Anwalt anschauen lassen.

          Rolf

          1. Hello,

            Du musst lediglich sagen, wo es her ist und DASS du was verändert hast.

            Und da ist es wieder, das alte Problem. Wo würdest Du empfehlen, würde man diese Angaben, die ja von Stufe zu Stufe mehr werden müssten, unterbringen?

            Nachher sieht eine Webseite eher aus, wie ein Gesetzestext, der 30 Mal geändert wurde und diese ganzen Änderungen im Vorspann enthält.

            Liebe Grüße
            Tom S.

            --
            Die Krawatte ist das Kopftuch des Westens
            1. Hallo Tom,

              Du musst lediglich sagen, wo es her ist und DASS du was verändert hast.

              Und da ist es wieder, das alte Problem. Wo würdest Du empfehlen, würde man diese Angaben, die ja von Stufe zu Stufe mehr werden müssten, unterbringen?

              Das figcaption-Element dürfte ein guter Ort dafür sein. Wenn es „ausufert“ reicht vielleicht (das ist vermutet und keine verbindliche Aussage!) auch eine kurze Notiz mit Link auf einen Abbildungsnachweis.

              Nachher sieht eine Webseite eher aus, wie ein Gesetzestext, der 30 Mal geändert wurde und diese ganzen Änderungen im Vorspann enthält.

              Polemisch würde ich jetzt schreiben, da kommt eben der akademische Ursprung des Webs wieder hervor 😉 Aber für das von dir angesprochene „Problem“ gibt es zwei Lösungen:

              1. Korrekte Angaben (Ursprung, Quellen, Zitate) machen. Wenn das 30 mal zu viel ist, dann müssen eben fremde Federn gelassen werden.
              2. Selber machen.

              Viele Grüße
              Robert

              1. Das Problem der Änderungshistorie sehe ich nicht. Es gibt ein durch CC lizenziertes Werk. Dieses Werk ist entweder original oder eine Adaption. Wenn es eine Adaption ist, dann steht dabei, wo es herkommt und was adaptiert wurde. Diese Adaption ist aber nicht meine. Ich verwende das adaptierte Werk, gemäß CC Lizenz, adaptiere es ggf. selbst, und veröffentliche es dann pflichtschuldigst ebenfalls unter CC Lizenz. Zu dieser Veröffentlichung gehört dann der Verweis auf das Werk, das ich adaptiert habe. Ich muss aber nicht die Adaptionen aufzählen, durch die das Bezugswerk entstanden ist. Wird ein Originalwerk in 30 Schritten adaptiert und ich bin der letzte in dieser Kette, kann man durch die Pflichtangaben von meinem Werk aus die Änderungskette bis zum Original zurückverfolgen und erhält so die Änderungshistorie.

                Pech nur, wenn irgendwo auf diesem Weg ein Link verstorben ist - aber soweit ich die CC verstanden habe, bin ich nicht verpflichtet, das zu überwachen. Eine gewisse Verantwortung dürfte ich haben, wenn die Quelle meines direkten Bezugswerks offline geht; in diesem Fall müsste ich vielleicht nachforschen, wo es jetzt geblieben ist. Aber auch das habe ich aus der CC nicht herausgelesen. Ich muss meine Quelle NENNEN. Nicht persistent verlinken.

                Rolf

          2. Hallo Rolf,

            die CC-Lizenz (und zwar jede) schreibt außerdem vor, dass du auch den Urheber nennen musst.

            Viele Grüße
            Robert

            1. Hallo Robert,

              die CC-Lizenz (und zwar jede) schreibt außerdem vor, dass du auch den Urheber nennen musst.

              Bei CC0 ist das nicht der Fall.

              Gruß
              Julius

              1. CC4 ist ein Beispiel. Man muss sich die jeweilige Lizenz immer genau anschauen, unter der das genutzte Werk steht. DAS KANN VIEL ARBEIT SEIN, VOR ALLEM WENN DIESE LIZENZ DADURCH LESEGESCHÜTZT IST, DASS SIE EINEN BESTÄNDIG IN GROSSBUCHSTABEN ANBRÜLLT, ABER DIESE ARBEIT IST UNVERMEIDLICHER TEIL DER NUTZUNG.

                Rolf

        2. So, habe gerade nochmal die Seite vom Lizenzhinweisgenerator aufgerufen. Der Assistent hat auf der Seite "Veränderungen" ein Fragezeichen, dahinter findet sich

          Es reicht eine Kurzangabe wie “Ausschnitt” oder “Kolorierung”.

          Also machst Du eine Kurzangabe. Ausschnitt und Skalierung. Skalierung bedeutet nicht zwingend die Beibehaltung des Seitenverhältnisses. Und die CC verlangt überhaupt keine Angaben des Änderungsumfangs, erlaubt dem Lizenzgeber aber, eine Markierung oder Beschreibung von Änderungen (Adaptions) zu verlangen. Da hilft nur, den feuchten Klumpen zwischen den Ohren zu benutzen und mit den beiden Bällchen links und rechts der Nase zu verbinden.

          Eine Veränderung der Auflösung dagegen sollte laut CC 2a(4) eine technische Modifikation sein und ist Dir auf jeden Fall freigestellt, sie gilt nicht als Adaption.

          Rolf
          Juristischer Laie

        3. Super. Du hast drei Postings gebraucht, um dein Anliegen vollständig zu formulieren und nennst das dann Didaktik.

          LG
          DK

          1. ich habe eben schlechte erfahrungen gemacht. es gibt hier einige fragebereiche, wo es die tendenz gibt nicht einfach die fragen zu beantworten, sondern die fragen zu korrigieren oder wissen zu wollen, weshalb man so und so fragt usw. oder zu sagen, dass man das, was man wissen will gar nicht wissen müsse und das man deshalb auch gar keine antwort bekommen solle usw.

            deshalb meine "didaktischen" tricks.

            1. Hallo hanns,

              ich habe eben schlechte erfahrungen gemacht. es gibt hier einige fragebereiche, wo es die tendenz gibt nicht einfach die fragen zu beantworten, sondern die fragen zu korrigieren oder wissen zu wollen, weshalb man so und so fragt usw. oder zu sagen, dass man das, was man wissen will gar nicht wissen müsse und das man deshalb auch gar keine antwort bekommen solle usw.

              Eigentlich sind das gute Erfahrungen, denn schließlich wird deine Frage aus vielen verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

              Btw: Groß- und Kleinschreibung würde auch(?) deinen Beiträgen guttun.

              Bis demnächst
              Matthias

              --
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            2. Hallo hanns,

              es gibt hier einige fragebereiche, wo es die tendenz gibt nicht einfach die fragen zu beantworten, sondern die fragen zu korrigieren oder wissen zu wollen, weshalb man so und so fragt usw. oder zu sagen, dass man das, was man wissen will gar nicht wissen müsse und das man deshalb auch gar keine antwort bekommen solle usw.

              Zu „Die Energie des Verstehens“ gehört aber oft auch dazu, warum man etwas nicht machen sollte.

              Hättest du einfach dein „Problem“ geschildert statt diese Salami-Scheiben-Taktik zu fahren, hättest du wesentlich eher eine (imho) befriedigende Antwort erhalten.

              Gruß
              Julius

              1. Das hatte ich hier bereits versucht. Da ist nichts Verwertbares herausgekommen, aus meiner Sicht:

                https://forum.selfhtml.org/self/2017/jan/29/recht-bilder-wikimedia-commons-eigene-homepage/1685684#m1685684

                Ich mag es beispielsweise nicht gerne, wenn ich frage:

                "kann ich das sicherheitshalber erwähnen, auch wenn das keine neubearbeitung sein sollte?"

                und dann als Antwort bekomme: "Weswegen?"

                Wenn mir der Antwortende eine Antwort gibt und danach fragt: Weswegen? ist das ja o.k.

                Jetzt ist ja jedenfalls etwas verwertbares für mich rausgekommen im Gegensatz zu früher.

                1. Aloha ;)

                  Ich mag es beispielsweise nicht gerne, wenn ich frage:

                  "kann ich das sicherheitshalber erwähnen, auch wenn das keine neubearbeitung sein sollte?"

                  und dann als Antwort bekomme: "Weswegen?"

                  Wenn mir der Antwortende eine Antwort gibt und danach fragt: Weswegen? ist das ja o.k.

                  Eine Frage nach „Weswegen?“ ohne Antwort ist normalerweise ein Zeichen dafür, dass der Antwortende einfach nicht versteht, warum du so etwas wollen solltest, und sich deshalb (noch) zu keinem klaren ja oder nein hinreißen lassen will. Eine Frage nach „Weswegen?“ mit Antwort ist eher ein Zeichen dafür, dass man einfach mal pauschal etwas rausgehauen hat, ohne den tieferen Sinn hinterfragt zu haben und ohne dass die Antwort wirklich auf die Fragestellung passen muss. Ich weiß, welches „Weswegen?“ mir lieber wäre 😉

                  Grüße,

                  RIDER

                  --
                  Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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