Christian Kruse: Historische Frage zu Linux / GNU / GPL

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Hallo Karl,

ich streiche mal die Sachen, die ich nicht weiss.

  1. Laut Wikipedia Artikel wurde für Unix bis 1981 KEINE Lizenz verwendet. Bedeutet das komplette fehlen einer Software Lizenz, dass die vier Freiheiten, die Jahre später in der GPL-Lizenz definiert wurden für das Unix von 1981 gegolten haben, sprich durfte man Unix in den 80ern ausführen, studieren, ändern und verbreiten (kopieren)?.

Nein, im Zweifelsfall gilt das Copyright.

  1. Gibt es heute noch immer Software, die unter KEINER Lizenz läuft oder ist eine Software-Lizenz verpflichtend?

Nein, im Zweifelsfall gilt das Copyright bzw die Entsprechung im Land.

  1. Angenommen eine Software verwendet eine Lizenz, bei welcher die Quellen zwar offen gelegt werden, aber nicht zur Abänderung freigegeben werden (z.B. bei Minix 1987 / läuft heute ja unter der BSD-Lizenz). Spricht man bei solch einer Software dann von einer proprietären oder oder von einer freien Software.

Das ist eine quelloffene („Open Source”), aber proprietäre Software. Freie Software („free software” wie definiert von den FSF) muss die vier Freiheiten gewähren.

In diesem Fall werden nicht alle Freiheitsrechte entzogen. Eines reicht allerdings aus. Das Freiheitsrecht der Änderung bzw. die Verbreitung der abgeänderten Version wird entzogen, dass bedeutet die Software Lizenz ist proprietär, obwohl der Quellcode offen liegt. Ist das so korrekt?

Das ist richtig im Sinne der Definition der FSF.

  1. Angenommen eine Software steht unter keiner Lizenz (z.B. Unix vor 1981), ist die Software dann "gesetzlos" sprich kann dann jeder damit tun was er möchte bzw. greift ein Fallback z.B. das Copyright?

Urheberrecht bzw Copyright gelten. Siehe oben.

  1. 1981 wurde Unix proprietär. Vorher gab eine KEINE Lizenz für Unix, bedeutet die vier Freiheiten der FSF (wenn auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht definiert) haben für Unix gegolten.

Nein.

Deshalb hätte man doch hergehen können und den Quellcode von Unix von 1980 (als Unix noch frei war) nehmen können, um darauf basierend ein eigenes OS (z.B. OpenUNIX) zu entwicklen. Wäre dies erlaubt gewesen oder hätte etwas dagegen gesprochen?

Das Copyright macht da einen Strich durch die Rechnung.

  1. Im Minix Wikipedia Artikel steht folgendes:

Die Lizenzpolitik Andrew S. Tanenbaums, der seinen Quellcode zwar offenlegte, aber nicht zur Weiterverwendung oder Abänderung freigab, war restriktiv. Ein Lizenzwechsel zur BSD-Lizenz erfolgte erst im April 2000.

Unter welcher Lizenz lief Minix denn vor April 2000 bzw. bei seiner Veröffentlichung 1987. Dazu steht leider nichts im Wikipedia Artikel (weder im deutschen Artikle noch im englischen Artikel).

Nicht jede Lizenz hat einen Namen. In diesem Fall war es halt eine proprietäre Lizenz ohne Namen 😉

PS: Bei 4. 5. und 6. musste ich ein / vor die Zahlen setzen, damit nicht wieder bei 1. begonnen wird. Wie löst man das nochmal richtig?

Einrücken. Ich hab das mal exemplarisch in deinem Beitrag gemacht 😀

LG,
CK