Deshalb hätte man doch hergehen können und den Quellcode von Unix von 1980 (als Unix noch frei war) nehmen können, um darauf basierend ein eigenes OS (z.B. OpenUNIX) zu entwicklen. Wäre dies erlaubt gewesen oder hätte etwas dagegen gesprochen?
Das Copyright macht da einen Strich durch die Rechnung.
Greift immer das Copyright des Landes, in welchem die Software programmiert wurde?
Zwei Beispiele:
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Unix wurde in den USA programmiert. Das Copyright der USA gilt für alle, auch für Personen außerhalb der USA. Hätte ich als Deutscher 1980 ein auf Unix basierendes OpenUnix gebaut, dann hätte ich gegen das Copyright des Landes verstoßen, in welchem Unix entwickelt wurde. Da die USA und Deutschland international zusammenarbeiten hätte ich in Deutschland eine Strafe erhalten.
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Unix wurde in den USA programmiert. Das Copyright der USA gilt für alle, auch für Personen außerhalb der USA. Hätte ich als Nordkoreaner 1980 ein auf Unix basierendes OpenUnix gebaut, dann hätte ich gegen das Copyright des Landes verstoßen, in welchem Unix entwickelt wurde. Da die USA und Nordkorea international in keinster Weise zusammenarbeiten hätte ich in Nordkorea auch keine Strafe erhalten.
Sind diese zwei Beispiel korrekt? Irgendwas passt da noch nicht...
PS: Bei 4. 5. und 6. musste ich ein / vor die Zahlen setzen, damit nicht wieder bei 1. begonnen wird. Wie löst man das nochmal richtig?
Einrücken.
Danke :-)
Ich hab das mal exemplarisch in deinem Beitrag gemacht 😀
Ich kann mir das dummerweise nichtmehr anschauen, kann den Beitrag nichtmehr editieren, das geht ja immer nur eine Weile. Kannst du deshalb hier nochmal kurz beschreiben, was du mit "Einrücken" konkret meinst?