dedlfix: Impressum, Disclaimer und Datenschutz für Blogs

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Tach!

Oh doch, Publikationen in Papierform haben das schon länger geregelt.

und wo werde ich dabei bitte gezwungen, meinen kompletten und richtigen namen und addresse inklusive kontaktdaten für eine 60 minütige verfügbarkeit zu hinterlassen, wenn ich ein fachbuch über datenbanken schreibe ?

Die Impressumspflicht bei Druckerzeugnissen regeln die Landespressegesetze, sagt die bereits verlinkte Wikipedia-Seite. Bücher laufen üblicherweise über einen Verlag, so dass da die Adresse des Verlags als Ansprechpartner ausreichend ist.

Du kannst natürlich auch eine Firmenanschrift in dein Blog schreiben, wenn du nicht persönlich dastehen möchtest. Dann fällst du aber unters Telemediengesetz und musst noch mehr Angaben veröffentlichen, nebst dem Namen eines Vertretungsberechtigten. Abgesehen davon muss die Firma auch noch angemeldet werden. Ein Verein ginge auch, ist aber auch nicht unaufwendig.

dedlfix.