Meowsalot: Gericht verbietet Löschung von Facebook-Kommentar

Hallo,

wie im Betreff bereits geschrieben verbietet ein Gericht Facebook das Löschen von einem Kommentar:

http://www.deutschlandfunk.de/soziale-medien-deutsches-gericht-verbietet-offenbar.1939.de.html?drn:news_id=870990

Bis jetzt dachte ich immer, ein Inhaber eines Portals hat Hausrecht und darf löschen wie er möchte. Dieses Urteil hat bestimmt weitreichende Folgenden auf Foren und Webseiten.

Ich bin gespannt was da in nächster Zeit an Klagen auf Webseitenbetreiber zukommt wenn Kommentare gelöscht werden.

Wie seht ihr dieses?

Bis bald!
Meowsalot (Bernd)

  1. Tach!

    wie im Betreff bereits geschrieben verbietet ein Gericht Facebook das Löschen von einem Kommentar:

    http://www.deutschlandfunk.de/soziale-medien-deutsches-gericht-verbietet-offenbar.1939.de.html?drn:news_id=870990

    Dieses Urteil hat bestimmt weitreichende Folgenden auf Foren und Webseiten.

    Das war erstmal nur eine einstweilige Verfügung, wie aus dem Text hervorgeht.

    dedlfix.

    1. Hallo dedlfix,

      Das war erstmal nur eine einstweilige Verfügung, wie aus dem Text hervorgeht.

      dieses heißt doch, Facebook muss den User wieder entsperren und den Kommentar wieder für alle sichtbar machen?

      Außerdem frage ich mich, was an diesem Kommentar so schlimm ist dass dieser gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen könnte. Muss man jetzt Angst haben seine eigene Meinung zu schreiben?

      Bis bald!
      Meowsalot (Bernd)

      1. Tach!

        Das war erstmal nur eine einstweilige Verfügung, wie aus dem Text hervorgeht.

        dieses heißt doch, Facebook muss den User wieder entsperren und den Kommentar wieder für alle sichtbar machen?

        Erstmal ja, aber Facebook kann dazu ebenfalls rechtliche Mittel einlegen.

        Außerdem frage ich mich, was an diesem Kommentar so schlimm ist dass dieser gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen könnte. Muss man jetzt Angst haben seine eigene Meinung zu schreiben?

        Die Meinungsfreiheit existiert weiterhin unter den geltenden gesetzlichen Beschränkungen. Nicht existent ist aber das Recht, seine Meinung überall kundtun zu können. Dass ein Hausherr einen Beitrag löscht, schränkt sie deshalb nicht ein. Man kann weiterhin auf Plattformen unter eigener Herrschaft die Meinung kundtun.

        Es geht in dem Fall aber nicht primär um Meinungsfreiheit sondern um die Erfüllung eines Vertrages, wie man zusätzlicher Information aus anderen Quellen entnehmen kann, z.B. Zeit.

        dedlfix.

      2. Außerdem frage ich mich, was an diesem Kommentar so schlimm ist dass dieser gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen könnte. Muss man jetzt Angst haben seine eigene Meinung zu schreiben?

        Erst bemängelst du, dass der Seitenbetreiber sein Hausrecht nicht durchsetzen und die Meinungsäußerung nicht löschen dürfe, jetzt bemängelst du, dass der Nutzer seine Meinung nicht schreiben durfte. Was denn nun?

        Oder geht es dir um die Meinung Facebooks, die zur Löschung führte? Was ist dann mit der Meinung des Nutzers, warum sind Facebooks politische Ansichten wichtiger als die eines Nutzers?

        Und warum in aller Welt müsstest du "Angst haben" vor Facebooks Reaktion auf deine Meinung? Wenn du ohne Facebook nicht leben kannst, Angst hast vor Facebooks Zürnen, hast du ein ganz anderes Problem als vermeintlich fehlende Meinungsäußerungsmöglichkeiten.

  2. Hallo Meowsalot,

    Wie seht ihr dieses?

    das ist „nur“ eine einstweilige Verfügung, der Prozess muss dann noch kommen. Ob und wie das etwas für Forenbetreiber & co ändert, wird sich dann in der Urteilsbegründung zeigen, denke ich.

    LG,
    CK

  3. Hallo,

    Wie seht ihr dieses?

    Die bürgerliche Rechtssprechung ist mit solchen Dingen völlig überfordert.

    MfG

    1. Hallo pl,

      und welche Alternative schwebt Dir zur ordentlichen Gerichtsbarkeit vor?

      Grüße, Martl

      1. Hello Martl,

        und welche Alternative schwebt Dir zur ordentlichen Gerichtsbarkeit vor?

        da warten wir mal die Entwicklung zum bayerischen Polizeigesetz ab, ob wir demnächst überhaupt noch eine Rechtsordnung haben :-(

        Oder sollten wir besser etwas dagegen tun, solange noch Zeit ist?

        Ich finde, dass eine Politik, die Milliarden für dubiose Banken übrig hat, auch ein paar davon für die Ausstattung ihrer Justiz verwenden könnte. Hätte sie das nämlich rechtzeitig getan, wären die Gerichte schneller und viele der Missstände wären gar nicht erst eingetreten, weil man ja gewusst hätte, dass die Verstöße verfolgt würden.

        In Bezug auf Fratzebuch & Co. steht uns dieses Missverhältnis von Recht haben und Recht bekommen erst noch bevor. Die Explosion hat gerade noch nicht stattgefunden.

        Liebe Grüße
        Tom S.

        --
        Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
        Das Leben selbst ist der Sinn.
        1. hi Tom,

          Ich finde, dass eine Politik, die Milliarden für dubiose Banken übrig hat, auch ein paar davon für die Ausstattung ihrer Justiz verwenden könnte.

          Oh, lange nicht so gelacht, danke Dir 😉

          PS: Wie wär's mit einem Spendenaufruf!?

        2. Hallo TS,

          Oder sollten wir besser etwas dagegen tun, solange noch Zeit ist?

          es wird schon etwas getan: Demonstrationen, Popularklagen in Vorbereitung; am meisten tut die CSU selbst: dieses Gesetzesvorhaben dürfte sich (hoffentlich) negativ auf das Wahlergebnis im Herbst auswirken (< 40%); damit dürfte Söder Geschichte und der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form Makulatur sein.

          ...viele der Missstände wären gar nicht erst eingetreten, weil man ja gewusst hätte, dass die Verstöße verfolgt würden...

          Hier wird es jetzt etwas unscharf: welche vielen Missstände, welche Verstöße? Verallgemeinerungen als Disskusionsbeitrag sind wenig hilfreich.

          ...von Recht haben und Recht bekommen...

          Mit der Ausgangsmeinung "Recht (zu) haben" wird eine subjektive Auffassung einer Situation beschrieben, während dem Ergebnis "Recht bekommen" eine objektive Tatbestandsaufnahme vorausgeht. Also zwei völlig verschiedene Ebenen, die nicht miteinander vergleichbar sind und somit auch in keinem Missverhältnis stehen können; höchstens umgangssprachlich.

          Die Explosion hat gerade noch nicht stattgefunden.

          Und die Illuminaten übernehmen die Macht? =:o

          Grüße, Martl

  4. hallo

    Bis jetzt dachte ich immer, ein Inhaber eines Portals hat Hausrecht und darf löschen wie er möchte. Dieses Urteil hat bestimmt weitreichende Folgenden auf Foren und Webseiten.

    Ich bin gespannt was da in nächster Zeit an Klagen auf Webseitenbetreiber zukommt wenn Kommentare gelöscht werden.

    Wie seht ihr dieses?

    Jetzt wird's interessant. Diverse KI werden ihre Algos noch mit Gerichtsurteilen füttern müssen. Lass mich eine Prognose fällen: Inhalte werden vor auto-kill geschützt wenn ihr content dem gerichtlich widersprochenen Inhalt ähnlich ist.

  5. Lieber Meowsalot,

    verbietet ein Gericht Facebook das Löschen von einem Kommentar:

    inwiefern ist ein "Kommentar" etwas anderes als ein "Forenbeitrag"? Inwiefern ist dieser Fall auf ein Fachforum wie dieses übertragbar?

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    1. Tach!

      Inwiefern ist dieser Fall auf ein Fachforum wie dieses übertragbar?

      Vermutlich gar nicht. Dort ging es darum, dass eine vertragliche Leistung durch das Löschen nicht erbracht wurde. Facebook verwendet die Daten des Nutzers und der darf dafür Facebook nutzen, so die Argumentation des Klägers. Ob das überhaupt der Fall ist, wurde nicht geklärt, weil es bisher keine Gerichtsverhandlung dazu gab. Da muss man erstmal abwarten, was überhaupt dabei rauskommt, bevor man da irgendwelche Schlüsse für den Rest der Welt ziehen kann.

      dedlfix.

      1. Hej dedlfix,

        Tach!

        Inwiefern ist dieser Fall auf ein Fachforum wie dieses übertragbar?

        Vermutlich gar nicht. Dort ging es darum, dass eine vertragliche Leistung durch das Löschen nicht erbracht wurde. Facebook verwendet die Daten des Nutzers und der darf dafür Facebook nutzen, so die Argumentation des Klägers.

        Prinzipiell auf jeden Fall eine interessante Sache, denn FB ist ja nciht „free“ wie Zukcerberg uns vorlügt, sondern wir geben FB ja eine geldwerte Gegenleistung.

        Meiner Meinung nach also gar nicht so abwegig, dass dafür auch eine Gegenleistung erbracht werden muss und dass aus dem Annehmen der angebotenen Daten auch Verpflichtungen im Sinne eines zustande gekommenen Vertrages entstehen.

        Aber was weiß ich schon. Ich bin Laie. Da denkt man halt so: wenn ich was gebe, ist es nur fair, dass ich auch was bekomme. Juristisch lässt sich gegen laienhafte Fairness ja immer mit irgendwelchen verschwurbelten Paragrafen argumentieren, die unserem Wohl und unserer Sicherheit dienen.

        Marc