Tach!
Ich sehe es nicht als meine Aufgabe oder Kompetenz an, über konkrete Fälle, die ich nicht weiter kenne, Aussagen über deren Vergangenheit, Gegenwart oder gar Zukunft treffen zu können.
Du siehst es nicht als deine Zufgabe an, vorausschauend zu denken?
Das empfinde ich als sinnentstellend gekürzt. Aber wenn du so willst, stimmt es trotzdem. Niemand gab mir eine solche Aufgabe, mich eingeschlossen, schon gar nicht für Fälle, die ich nicht beurteilen kann.
keine konkreten aber pauschalen Aussagen zu einer mir nicht bekannten Zukunft einer mir nicht bekannten Anwendung.
Für Standards wie Sprachkennzeichnungen muss man nicht eine spezielle Anwendung kennen. Die gelten allgemein. Deshalb sind es ja Standards.
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Standards haben nicht per se Gesetzescharackter (weder juristisch noch physikalisch) und gelten schon in diesem Sinne nicht überall. Wenn eine Anwendung einen Standard, aus welchen Gründen auch immer, nicht berücksichtigt, gilt für sie auch nicht dessen Inhalt. Außerdem gibt es sich widersprechende oder gegenseitig ausschließende Standards.
Davon unabhängig ist die Frage, ob es für die eine oder andere Lebenslage günstig ist, sich an bestimmte Standards zu halten. Eine Verpflichtung oder eine unumgängliche Notwendigkeit für konkrete Fälle ergibt sich daraus jedoch für mich nicht.
(Und zu den allgemein gültigen Dingen gehört auch, bestehende Standards zu verwenden.)
Nö, das ist schon physikalisch unmöglich (zum Beispiel bei sich ausschließenden Standards), sich allgemein, also ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände, an bestehende Standards zu halten. Oder welche Bedeutung haben in deinem Fall die Wörter allgmein und gültig?
Der Aufwand, mal kurz nachzudenken und für Sprachkennzeichnungen von vornherein eine variable Länge vorzusehen: so gut wie null.
Ja, mach doch, mein Thema war nur nicht korrekte Sprachauszeichnung.
Der Aufwand, die Fehlentscheidung einer auf 2 Zeichen begrenzten Sprachkennzeichnung später zu korrigieren: erheblich größer.
Auf welche Fakten stützt sich diese Aussage? Im konkreten Fall kann ich lediglich für die Prüfung der Eingabedaten in einem Beispiel sprechen. Da wäre die Änderung von 2 auf 3 oder noch etwas mehr vorzunehmen. Das ist jetzt nicht gerade erheblicher Aufwand. Und auch nur dann, wenn man den ersten Teil mit der sowieso schon nicht alle ungewollten Eingaben ausschließenden Längenprüfung als gegeben annimmt und nicht die Alternative mit der Whitelist. Worauf also beziehst du dich?
Ob oder welche konkrete Beschränkung für die Länge von Sprachkennzeichnungen sinnvoll ist, war auch gar nicht mein Thema, zu dem ich mich äußern wollte.
Was tust du seit heute Morgen?
"Det jeht dir 'n …dreck an", würde ein mir bekannter Berliner auf eine solche Frage antworten. Abgesehen davon stimmt es weiterhin, dass ich beim Verfassen meiner ersten Antwort diesen Punkt nicht als Thema hatte.
Ich lasse immer andere Meinungen gelten, wenn sie denn durch Argumente begründet sind.
Sehr schöne Einschränkung. Man muss nur für sich definieren, dass etwas kein Argument sei, und schon hat sich der erste Teil erledigt.
Es hat dich anscheinend noch nicht einmal interessiert, was ich konkret aussagen wollte.
Ich konnte deinen Postings nur entnehmen, dass man ohne genaue Kenntnis einer konkreten Anwendung nicht entscheiden kann, ob es sinnvoll ist, allgemeingültige Standards zu verwenden.
Da verknüpfst du gerade einen Teil meiner Aussagen mit einem Teil deines Themas. Auf diese Weise habe ich mich aber nicht geäußert.
Und dies halte ich für falsch. Ich sage: doch, das kann man entscheiden.
Das kannst du gern für falsch halten, und wem auch immer widersprechen, das war jedenfalls nicht meine Aussage.
Stattdessen reitest du anscheinend unbeirrt auf der Zahl 2 herum.
?? Nein. Ich wollte die Zahl 2 von Anfang an loswerden.
Ich formuliere anders: Stattdessen reitest du anscheinend unbeirrt wegen einer beispielhaften 2 auf einem anderen Thema herum.
dedlfix.