Henry: Ist der "Buy with Google Button" der Tod von Amazon?

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Hallo Robert,

Denk mal nicht an Technikartikel, sondern an andere Waren. Du kannst mittlerweile fast alles im Internet bestellen und da sieht es doch anders aus (z.B. Kleidung oder gar Schreibwaren).

Das stimmt, das kaufe ich auch lieber im Laden.

Ich bezweifle, dass du exakt dieses Gerät bei Mediamarkt gesehen hast. Die lassen sich häufig Geräte mit anderen Artikelnummern, zum Teil auch Eigenschaften, liefern, damit sie gerade eben nicht vergleichbar sind. Denn sonst funktionierte ihre „Preisgarantie“ auch nicht – den günstiger sind diese „Elektronikhändler“ nur bedingt.

Daher schrieb ich auch vergleichbare. Mediamarkt hatte fast das gleiche Gerät(auch Acer) mit schwächerer CPU und nur 8GB zu einem ähnlichen Preis, gleiche Ausstattung lag bei 300 Euro teurer. Was die Preisgarantie betrifft, die gibt's nicht mehr, haben die abgeschafft, bzw. nur wenn im gleichen Konzern als zb. Saturn billiger, was natürlich eine Farce ist.

Das ist nach BGB gar nicht zulässig. Wenn du im Laden etwas gekauft hast, ist nach BGB der Laden dein Ansprechpartner für den Garantiefall und niemand anders.

Hast du einen Link, zu einem darauf bezogenen Urteil, dazu? Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, je nach Laden gibt's in den ersten Wochen entweder Geld zurück oder oft leider auch nur Umtausch/Gutschein. Danach wird (bei Elektronik) der Artikel zum Hersteller gesendet, mit denen man dann doch schon mal Rücksprache hält. Sollte danach der Artikel immer noch fehlerhaft sein, mehrmals die gleiche Prozedur, erst danach. Rückerstattung. Vieles ist rechtlich nicht mal durchzusetzen und ist auf Kulanzwillen des Händlers angewiesen. Schlechte Erfahrung habe ich da oft bei Medimaxx gehab, weshalb ich da nicht mehr einkaufe. Gute Erfahrungen hingegen bei Real, Mediamarkt und Aldi. Kleine Händler eher problematisch. Aber nochmal zum juristischen zu kommen, zumindest theoretisch ist hier der Kauf beim Onlinehandel ein Vorteil, denn die Verkäufe dort unterliegen dem Fernabsatzgesetz, was der Händler vor Ort nicht beachten muss. Beim Fernabsatzvertrag gibt es ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht.

Gruss
Henry