Tach!
Der Speichernde muss auch von sich aus aktiv werden und löschen, wenn bestimmte Fälle zutreffen/eintreten.
Zitat aus dem Artikel 17 der DSGVO:
„(1) … der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Also konkret heißt der Satz "Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:"
Da wäre spitzfindigerweise erstmal zu klären, wie das Wörtchen "und" zu deuten ist. Ist es ein logisches Und, dass beide Bedingungen wahr sein müssen, oder ist es als "außerdem" zu interpretieren?
dedlfix.