Hallo
Ich habe meine Kontaktformulare geändert:
Erfüllt beides den Tatbestand der "Erhebung persönlicher Daten".
Was faselst du da von „Tatbestand“? Die Erhebung persönlicher Daten ist jetzt und auch zukünftig keine Straftat, die diese Wortwahl rechtfertigt.
Und zur Erhebung persönlicher Daten bedarf es dringender Gründe …
Zur Erhebung persönlicher Daten bedarf es nachvollziehbarer Gründe, keiner „dringenden“. Der Umfang der erhobenen Daten muss zum angegebenen Zweck der Erhebung passen. Wenn ich jemandem anbiete, über ein Formular Kontakt mit mir aufzunehmen, ist es nachvollziehbar einen Namen zu erheben, um den Gesprächspartner ansprechen zu können, eine E-Mail-Adresse, um ihm antworten zu können und eine Nachricht, um Gesprächsstoff zu haben. Die Auswahl der von @Matthias Apsel gezeigten Felder und der Umfang der Datenerhebung ist somit logisch nachvollziehbar.
… die anhand der vorliegenden Seite ebenfalls nicht erkennbar sind.
Sehe ich vollkommen anders.
Tschö, Auge
Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
Toller Dampf voraus von Terry Pratchett