Henry: Adblocker erlaubt, Springer Verlag scheitert am BGH

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Hallo beatovich,

Weiter ist das Verhalten tatsächlich von den verwendeten Listen abhängig, sowie davon, welche Regeln der Anwender selber erstellt. Damit liegt die Macht, hier eine Art Erpressung zu gestalten, eigentlich gar nicht beim Dienstanbieter (eyeo).

Das sehen die Gerichte aber anders. Wobei ich selbst das weiche Urteil nicht nachvollziehen kann, dem Normalbürger wird oft schon Erpressung vorgeworfen, wenn er zb. den Druck auf einen Gläubiger durch Andeutung auf mögliche Presseeinschaltung macht(kenne so einen Fall), hier aber lasch damit umgegangen wird. Klingt für mich, persönliche Meinung, schon fast wie Mafiamethoden.

Gruss
Henry