Hej Karl,
Wenn du deinen Kunden gegenüber rechtssichere Onlineauftritte erstellen kannst, ist das ein Wettbewerbsvorteil.
Das macht doch eigentlich nur Sinn wenn man selbst Rechtsanwalt ist? Als Nicht-Rechtsanwalt darf ich doch keine Rechtsberatung geben. Demnach kann ich dem Kunden doch keinerlei Garantie geben?
Du kannst rechtssichere Seiten in Kooperation mit einem Anwalt anbieten.
Mache ich genau so.
Der Anwalt ist ja eh „nur“ für die Inhalte zuständig. d. h. er liest sich die Texte, die der Kunde verwenden will durch und prüft, ob die gegen branchentypisches Recht verstoßen, macht Hinweise für nötige Änderungen und haftet dann auch für seine Aussage. Wenn er unecht hat, muss er dann gerade stehen (dafür haben die Anwälte idR eine extra für solche Fälle gedachte Versicherung).
Das macht er auch für Bilder usw. außerdem erstellt er das Impressum und die Datenschutzerklärung…
Marc