Karl Heinz: Das miese Geschäft der Abmahnungen

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@@dedlfix,

Heißt das Verbraucher bzw. Privatpersonen können niemals direkt über einen Rechtsanwalt abmahnen, weil hier niemals der rechtlich passende Bezug bestehen kann?

Du kannst nicht wild durch die Gegend abmahnen, sobald du irgendeinen Rechtsverstoß feststellst. Der Verstoß muss dich in irgendeiner Art betreffen. Eben wie bei einem Mitbewerber, durch dessen Verstoß du schlechtere Karten im Wettbewerb hast als er. Als Verbraucher hast da da halt keinen Anlass, weil du nicht benachteiligt bist, solange es nicht etwas ist, das dich als Kunde betrifft. Welche konkreten Möglichkeiten du als Verbraucher und (potentieller) Kunde hast, kann ich dir nicht sagen. Vermutlich im Vorfeld nichts, solange kein Vertrag zustandegekommen ist.

Wenn ein Verbraucher in einem Online-Shop (der gegen das Datenschutzgesetz verstößt) etwas kauft liegt zum einen ein Rechtsverstoß vor der den Verbrauher betrifft, zum anderen liegt ein Vertrag vor, damit wären doch eigentlich alle Voraussetzungen gegeben um über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung rauszuschicken?

In der Praxis darf der Verbraucher die Abmahnung wohl aber nicht über den Anwalt rausschicken sondern nur über den Verbraucherschutz oder?

Warum der Verbraucher das nicht über den Anwalt darf kann ich nicht nachvollziehen?

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Das miese Geschäft der Abmahnungen

Karl Heinz
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      Das miese Geschäft der Abmahnungen, und wie sie möglich werden

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    Aktueller Fehlgriff: Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) aus den Jahren 2013 und 2014

    Regina Schaukrug