Hallo marctrix,
Ja, manchmal ist die Rechtslage vielleicht unklar. Meinst du @TS hatte eine unklare Rechtslage bei seinem posting im Sinn?
Ja, unter anderem.
Aber was willst du damit sagen? Es ist selbstverständlich, die eigene Sichtweise zu belegen. Mit Urteilen bei ähnlich gelagerten Fällen, mit Beweisen, Zeugenaussagen, Gutachten…
Worauf willst du hinaus?
Eigentlich auf gar nichts, wenn überhaupt, nur darauf hinweisen, dass
„dass es sich nicht anders machen lässt“.
dies nicht die einzige Begründung vor Gericht sein muss. Aber wenn ich jetzt nochmal darüber nachdenke, dann fällt mir sogar dazu ein Beispiel ein. Du bist mit einer anderen Person mitten in der Pampa, also mitten im Nirgendwo, nächste Stadt/Menschen kilometerweit entfernt. Die andere Person verletzt sich, muss dringend behandelt werden, der beste Weg ist schnell mit dem Auto ins Krankenhaus… Aber, du hast keinen Führerschein! Dennoch kämst du dann vermutlich mit der Aussage "dass es sich nicht anders machen ließ" vor Gericht durch, erst recht nach §34 StGB (Rechtfertigender Notstand). Aber auch das hängt wieder mal von einigen Faktoren ab und ist somit auch wieder mal nicht schwarz/weiß bzw. rechtskonform/nichtrechtskonform.
Aber wie ich schon sagte, wollte ich auf gar nichts hinaus.
Gruss
Henry