@@TS,
Heißt das die Person, die einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, ist immer Inhaber einer Firma bzw. ist Mitarbeiter einer Fima und handelt im Namen des Inhabers dieser Firma?
Nein. Das heißt, dass immer wirtschaftliche Interessen oder speziell benannte persönliche Rechte berührt sein müssen (z. B. Recht am eigenen Bild). Fast unser ganzes Rechtssystem ist nicht auf Menschlichkeit, sondern auf wirtschaftliches Handeln ausgelegt. Das ändert sich über die Jahrhunderte nur sehr schwerfällig.
Kaufe ich als Privatperson in einem Onlineshop der gegen das BDSG bzw. ab 25. Mai gegen die DSGVO verstößt sind persönliche Rechte berüht. Mein persönlicher Datenschutz wir vom Online-Shop Betreiber nicht gewahrt und damit berüht. Nach Deiner Definition könnte dann eine Privatperson eine Abmahnung gegenüber dem Online-Shop beim Anwalt in Auftrag geben.