TS: Das miese Geschäft der Abmahnungen

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Hello,

Kaufe ich als Privatperson in einem Onlineshop der gegen das BDSG bzw. ab 25. Mai gegen die DSGVO verstößt sind persönliche Rechte berüht. Mein persönlicher Datenschutz wir vom Online-Shop Betreiber nicht gewahrt und damit berüht. Nach Deiner Definition könnte dann eine Privatperson eine Abmahnung gegenüber dem Online-Shop beim Anwalt in Auftrag geben.

Nach Art. 82 hast Du ein Schadenersatzrecht. Wie dieses genau entsteht, kann ich Dir leider nicht beantworten. Dieses musst Du sicherlich mit den geringstmöglichen Rechtskosten bei deinem Gegner geltend machen. Ob hier eine Rechnungsstellung für einmalige nachträgliche Lizensierung und/oder eine Unterlassungsforderung angemessen sind, vermag ich auch (noch) nicht zu sagen. Aber sicherlich müsstest Du den entstandenen Schaden glaubhaft machen (Weiterverkauf deiner Adresse, ...).

Ich glaube nicht daran, dass die Gesetzesänderung dem Abmahnwahn wieder einmal die Tür öffnet, zumal einzelne bedeutende Gerichte schon verlauten lassen haben, dass sie (zumindest in der Anfangszeit) besonders genau hingucken werden.

Liebe Grüße
Tom S.

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Das miese Geschäft der Abmahnungen

Karl Heinz
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      Das miese Geschäft der Abmahnungen, und wie sie möglich werden

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    Aktueller Fehlgriff: Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) aus den Jahren 2013 und 2014

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