Tach!
Nach solchen Urteilen,
Das muss man genau lesen. Dar Urteil sagt nur, "unterfällt somit nicht der Pflicht zur Anbieterkennzeinung gemäß § 5 Abs. 1 TMG." Es gibt auch noch andere Gesetzesvorgaben, nach denen ein Impressum benötigt wird.
dedlfix.