Jochen: Impressum, Kontakt

Hallo,

benötigt eine Seite mit dem einzigen Text

Die Homepage befindet sich noch im Aufbau

eine Kontaktangabe bzw. ein Impressum?

  1. Hallo Jochen,

    benötigt eine Seite mit dem einzigen Text

    Die Homepage befindet sich noch im Aufbau

    eine Kontaktangabe bzw. ein Impressum?

    Nein zu den sogenannten Baustellen-Seiten haben die Gerichte schon entschieden, dass es nicht notwendig ist. Könnte jetzt noch ein paar Links raus suchen aber, mit diesem Begriff, findest du die sicher auch alleine.

    Gruss
    Henry

  2. Hallo Jochen,

    benötigt eine Seite mit dem einzigen Text

    Die Homepage befindet sich noch im Aufbau

    eine Kontaktangabe bzw. ein Impressum?

    Nein. Dies ist keine Rechtsberatung.

    Bis demnächst
    Matthias

    --
    Rosen sind rot.
    1. Tach!

      Dies ist keine Rechtsberatung.

      Disclaimer helfen nicht dabei, sich von eventuellen Rechtsverstößen freizusprechen. Eine Rechtsberatung ist auch es erst für konkrete Fälle. Sich allgemein über die Rechtslage zu unterhalten und anhand von Beispielen selbige zu erörtern, fällt nicht darunter.

      dedlfix.

  3. hallo

    Die Homepage befindet sich noch im Aufbau

    Das ist eigentlich eine sinnlose Ansage.

    eine Kontaktangabe bzw. ein Impressum?

    Das Gesetz macht hier keine Unterschiede.

    1. hallo

      hallo

      Die Homepage befindet sich noch im Aufbau

      Das ist eigentlich eine sinnlose Ansage.

      eine Kontaktangabe bzw. ein Impressum?

      Selbst wenn es da Ausnahmeregeln gibt, so ist doch nicht klar, was 'im Aufbau' bedeutet.

    2. Aloha ;)

      Das Gesetz macht hier keine Unterschiede.

      Das stimmt nicht! Das (Telemedien-)Gesetz setzt für die Impressumspflicht die Eigenschaft der "Geschäftsmäßigkeit" des Telemediums voraus. Eine Baustellenseite ist aber nicht geschäftsmäßig und verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck - zumindest dann nicht, wenn sie nur aus dem vom OP genannten Text besteht.

      Grüße,

      RIDER

      --
      Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
      # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # Selfcode: sh:) fo:) ch:| rl:) br:^ n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[
      1. Hallo Camping_RIDER,

        ähm... ohne da jetzt zu weit vorgreifen zu wollen, ich glaube er meinte was anderes. 😉

        Gruss
        Henry

        1. Aloha ;)

          ähm... ohne da jetzt zu weit vorgreifen zu wollen, ich glaube er meinte was anderes. 😉

          Hehe, ja, jetzt seh ichs auch.

          Das zeigt mal wieder, wie leicht man Missverständnisse erzeugt, wenn man zu wenig Worte benutzt 😉

          Grüße,

          RIDER

          --
          Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
          # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # Selfcode: sh:) fo:) ch:| rl:) br:^ n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[
        2. hallo

          Hallo Camping_RIDER,

          ähm... ohne da jetzt zu weit vorgreifen zu wollen, ich glaube er meinte was anderes. 😉

          Genau, ich sprach vom Statuscode 501 oder 503 und das über die gesamte Domain.

          Anderseits, Geschäftmässigkeit kann man bereits einem Domain-Namen unterstellen, was beinhaltet, dass der Domain-Halter erreichbar sein muss (nicht notwendigerweise über ein Impressum).

          --
          Sammelt Klopapier!!! In der Zeitungsbranche herrscht Papiermangel!!!
          1. Hallo beatovich,

            Anderseits, Geschäftmässigkeit kann man bereits einem Domain-Namen unterstellen, was beinhaltet, dass der Domain-Halter erreichbar sein muss (nicht notwendigerweise über ein Impressum).

            Das bringt mich zu einer ganz anderen Frage und wüsste gern mal euer aller Meinung dazu.

            Dass ich nichts von der sogenannten "Impressumpflicht" halte, habe ich hier im Forum schon mehrfach erklärt. Die Argumente der Pro-Impressum Fraktion sind mir noch bewusst und so frage ich mal wie ihr das so seht, dass einerseits diese Pflicht besteht, andererseits die Domainvergabestellen(v.a. DENIC) aber nun festgestellt haben, dass es eine lukrative Sache sein kann, einen Treuhandservice zu erlauben, der die (öffentliche) Anonymität des Domaininhabers herstellt. Vor allem nach Jahren der Zwangsregularien in Bezug auf die Transparenz des Inhabers.

            Ich sehe das mal so, wenn's ums Geld geht, dann ist die Transparenz doch nicht mehr so wichtig. Auch wenn ich die Impressumspflicht nicht mag, so wäre mein Weg ein anderer. Als Politiker würde ich versuchen, der Denic und ihren angeschlossenen Anbietern die neue Einnahmequelle wegzunehmen, in einer Form, die allen Webseitenbetreibern entgegenkommen dürfte, nämlich keine Impressumspflicht wie bisher, sondern lediglich ein Link zur Denic-DB, die dann gefälligst alle notwendigen Daten herausgeben soll. Denn die könnten dort global hinterlegt sein. Also wie Autokennzeichen => Zulassungsstelle, nur eben öffentlich. Wobei, warum muss ein Autofahrer eigentlich kein öffentliches Impressum haben (kommt bestimmt auch irgendwann 😉 ). Na ja, nur mal so ein Gedankengang. Wie verlinken ja auch sonst alles und wenn unsere Daten sowieso schon dort sind… Würde die Gerichte entlasten und auch die armen Abmahnanwälte.

            Gruss
            Henry

            1. Tach!

              Als Politiker würde ich versuchen, der Denic und ihren angeschlossenen Anbietern die neue Einnahmequelle wegzunehmen, in einer Form, die allen Webseitenbetreibern entgegenkommen dürfte, nämlich keine Impressumspflicht wie bisher, sondern lediglich ein Link zur Denic-DB, die dann gefälligst alle notwendigen Daten herausgeben soll.

              Damit wäre das Gesetz zu speziell, und du setzt voraus, dass jeder Anbieter auch eine eigene Domain hat. Dem ist aber nicht so, denn man kann sein Angebot auch auf anderen Plattformen hosten lassen. Die Verpflichtung für ein Impressum ist aber auf Angebote ausgelegt und nicht auf Domains.

              Also wie Autokennzeichen => Zulassungsstelle, nur eben öffentlich.

              Dann braucht es auch ein Zugangskennzeichen für Webangebote, aber unabhängig von Domains. Nebst eigener staatlicher Verwaltung und der Kosten für Antragsverfahren.

              Wobei, warum muss ein Autofahrer eigentlich kein öffentliches Impressum haben

              Das Kennzeichen reicht doch zur Identifikation. Üblicherweise tritt man mit Autos auch nicht so in (u.a. geschäftlichen) Kontakt wie mit Webangeboten.

              dedlfix.

              1. hallo

                Das Kennzeichen reicht doch zur Identifikation. Üblicherweise tritt man mit Autos auch nicht so in (u.a. geschäftlichen) Kontakt wie mit Webangeboten.

                Es gilt: Fahrzeughalter != Fahrzeuglenker. Zweierlei Lizenzen sind gefagt.

                --
                Sammelt Klopapier!!! In der Zeitungsbranche herrscht Papiermangel!!!
              2. Hallo dedlfix,

                Dann braucht es auch ein Zugangskennzeichen für Webangebote, aber unabhängig von Domains. Nebst eigener staatlicher Verwaltung und der Kosten für Antragsverfahren.

                oje... ja das war ne Schnapsidee. Von an Anfang an schon verkorkst, weil ich zwei Sachen in einem abhandeln wollte. Also zurück zum ersten Punkt, empfindet ihr diesen Treuhandservice der Denic auch als scheinheilig?

                Gruss
                Henry

  4. Tach!

    benötigt eine Seite mit dem einzigen Text

    Die Homepage befindet sich noch im Aufbau

    eine Kontaktangabe bzw. ein Impressum?

    Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht. Entscheide selbst, ob du unter die Bedingungen des Rundfunkstaatsvertrags fällst (Abschnitt Presserecht). Die anderen Gesetze sind sicher nicht zutreffend. Siehe außerdem im Abschnitt Grundsatzentscheidungen.

    dedlfix.

    1. Hallo dedlfix,

      Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht. Entscheide selbst, ob du unter die Bedingungen des Rundfunkstaatsvertrags fällst (Abschnitt Presserecht).

      hmm... ich denke solange die Seite nicht "aktiv" ist, spielt die Zugehörigkeit keine Rolle.

      Nach solchen Urteilen, würde ich vermuten, selbst eine Seite wie Spiegel oder Stern usw. wären als Baustellen-Seite kurzfristig von der Anbieterkennzeichnung befreit. Oder siehst du das anders?

      Gruss
      Henry

      1. hallo

        Nach solchen Urteilen, würde ich vermuten, selbst eine Seite wie Spiegel oder Stern usw. wären als Baustellen-Seite kurzfristig von der Anbieterkennzeichnung befreit. Oder siehst du das anders?

        Eine Wartungsseite sendet Domainweit einen definierten Statuscode!

        --
        Sammelt Klopapier!!! In der Zeitungsbranche herrscht Papiermangel!!!
      2. Tach!

        Nach solchen Urteilen, würde ich vermuten, selbst eine Seite wie Spiegel oder Stern usw. wären als Baustellen-Seite kurzfristig von der Anbieterkennzeichnung befreit. Oder siehst du das anders?

        Ich fühle mich nicht in der Lage, das zu entscheiden. Der verlinkte Wikipedia-Artikel führt Urteile für sowohl als auch auf. Es kommt in dem einen Urteil darauf an, ob damit bereits wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.

        dedlfix.

      3. Tach!

        Nach solchen Urteilen,

        Das muss man genau lesen. Dar Urteil sagt nur, "unterfällt somit nicht der Pflicht zur Anbieterkennzeinung gemäß § 5 Abs. 1 TMG." Es gibt auch noch andere Gesetzesvorgaben, nach denen ein Impressum benötigt wird.

        dedlfix.