Hallo,
ich möchte mal wissen, ob ich das mit der Gema so richtig verstehe…
Also, wenn ich kommerzielle Musik, Filme, etc... auf Veranstaltungen und/oder Medienerzeugnissen nutze, zahl ich dafür Abgaben an die Gema. Soweit ok. Jetzt stellt sich mir die Frage, warum muss ich eigentlich auch an die Gema zahlen, wenn ich lediglich einen Fernseher oder ein Radio hinstelle(Gastonomie/Veranstaltung) und in der Form nutze, dass ich sowieso frei verfügbare Inhalte(Internet, freie Fernsehsender, freie Radiosender) zur Verfügung stelle?
Ich meine, die Betreiber zahlen ihrerseits schon an die Gema, der Zuschauer/Zuhörer zahlt zuhause auch seine Gema, und last but not least, sind diese Ausstrahlungen frei von jedermann auch einzeln zu empfangen und der Produzent hat natürlich auch ein Interesse an Zuschauern.
Liege ich da falsch, wenn ich denke hier wird ein und derselbe Artikel mehrfach verkauft, nennt sich so was nicht normalerweise Betrug? Hoffe jemand hier kann mir dafür einen plausiblen Grund nennen um mein, sowieso schon reichlich malträtiertes, Rechtsempfinden im Ruhemodus zu lassen.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“