Henry: Gema Internet Gasronomie

Hallo,

ich möchte mal wissen, ob ich das mit der Gema so richtig verstehe…

Also, wenn ich kommerzielle Musik, Filme, etc... auf Veranstaltungen und/oder Medienerzeugnissen nutze, zahl ich dafür Abgaben an die Gema. Soweit ok. Jetzt stellt sich mir die Frage, warum muss ich eigentlich auch an die Gema zahlen, wenn ich lediglich einen Fernseher oder ein Radio hinstelle(Gastonomie/Veranstaltung) und in der Form nutze, dass ich sowieso frei verfügbare Inhalte(Internet, freie Fernsehsender, freie Radiosender) zur Verfügung stelle?

Ich meine, die Betreiber zahlen ihrerseits schon an die Gema, der Zuschauer/Zuhörer zahlt zuhause auch seine Gema, und last but not least, sind diese Ausstrahlungen frei von jedermann auch einzeln zu empfangen und der Produzent hat natürlich auch ein Interesse an Zuschauern.

Liege ich da falsch, wenn ich denke hier wird ein und derselbe Artikel mehrfach verkauft, nennt sich so was nicht normalerweise Betrug? Hoffe jemand hier kann mir dafür einen plausiblen Grund nennen um mein, sowieso schon reichlich malträtiertes, Rechtsempfinden im Ruhemodus zu lassen.

Gruss
Henry

--
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
  1. Hello,

    warum muss ich eigentlich auch an die Gema zahlen,

    und die "GEZ-Gebühren" zusätzlich noch entrichten und vielleicht auch noch an meinen Vermieter eine "flächenbezogene Aufführungsgebühr" entrichten und an die ***** noch Schutzgeld?

    Ganz einfach: weil die es einfach fordern können und sich keiner wirklich dagegen wehrt. Und wie sie es verteilen, bleibt auch im Wesenlichen ihr Geheimnis.

    Ob bei denn mMn berechtigten Urhebern noch etwas ankommt, hast Du nicht in der Hand.

    Liebe Grüße
    Tom S.

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
    Das Leben selbst ist der Sinn.
    1. Hallo TS,

      Und wie sie es verteilen, bleibt auch im Wesenlichen ihr Geheimnis.

      Nicht wirklich.

      Bis demnächst
      Matthias

      --
      Rosen sind rot.
      1. Hello,

        Und wie sie es verteilen, bleibt auch im Wesenlichen ihr Geheimnis.

        Nicht wirklich.

        Und von "GEZ"[1] und ***** gibt's sowas bestimmt auch? Wer überwacht das?

        [1] oder wie die sich gerade nennen

        Liebe Grüße
        Tom S.

        --
        Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
        Das Leben selbst ist der Sinn.
        1. Moin Tom,

          Und von "GEZ"[1] und ***** gibt's sowas bestimmt auch? Wer überwacht das?

          Vielleicht findest du hier hilfreiche Stichworte zur weiteren Recherche.

          Viele Grüße
          Robert

      2. Hallo Matthias,

        Nicht wirklich.

        Jein, Grundlagen sind eine Sache, die Realität eine andere. Ich vertrete ja einige Künstler und kenne daher auch die Probleme. Was verkaufte Tonträger betrifft, ist soweit alles OK, da stimmt dann auch der Schlüssel. Völlig anders sieht es aber mit den "nicht so leicht nachvollziehbaren" Verwendungen aus. Dazu zählen Veranstaltungen(wie meine Frage auch), Auftritte anderer Künstler mit dem gecoverten Song, Youtube, Radio, Disco etc... Obwohl die Gema, sich von den Betreibern Auflistungen geben lässt, überlässt sie diese nicht an die Künstler(Management). Erfahrungsgemäß, stimmen diese Angaben dann auch oft nicht, was der Künstler dann aber nicht nachprüfen kann, weil ihm eben die Lista an die Gema fehlt. Beispiel, du buchst einen drittklassigen Sänger, der auf deiner Hochzeit das Lied eines Top-Künstlers nachsingt, gibst das aber nicht an. Selbst wenn der Originalkünstler weiß welche seiner Lieder auf deiner Veranstaltung gespielt worden sind, kann er nicht prüfen ob das ordnungsgemäß gemeldet wurde. Genau so schwierig sind die ganzen Spezialverträge, die die Gema laufen hat und Abo's, auch da ist nichts wirklich transparent. Grob geschätzt entgehen den Künstlern hierzulande >50% der zustehenden Einnahmen, wenn man deinen genannten Gemaschlüssel als Grundlage nehmen würde, und das eben nur deshalb, weil es eben doch intransparent ist.

        Gruss
        Henry

        --
        Meine Meinung zu DSGVO & Co:
        „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
    2. Moin Tom,

      warum muss ich eigentlich auch an die Gema zahlen,

      und die "GEZ-Gebühren" zusätzlich noch entrichten und vielleicht auch noch an meinen Vermieter eine "flächenbezogene Aufführungsgebühr" entrichten und an die ***** noch Schutzgeld?

      1. Der Rundfunkbeitrag ist (aus für den Rundfunk guten Gründen) ein Beitrag und keine Gebühr.
      2. Der Vermieter stellt dir die Fläche für dein Geschäft zur Verfügung. Wenn du mit den Konditionen des Vertrags nicht einverstanden bist, handele einen anderen aus.

      Ganz einfach: weil die es einfach fordern können und sich keiner wirklich dagegen wehrt.

      „Die“ können es nicht einfach fordern, weil das gesetzlich bzw. vertraglich geregelt ist.

      Ob bei denn mMn berechtigten Urhebern noch etwas ankommt, hast Du nicht in der Hand.

      Doch, indem du Künstler spielst, die nicht von der GEMA vertreten werden und du sie daher direkt entlohnst.

      Viele Grüße
      Robert

    3. Ganz einfach: weil die es einfach fordern können und sich keiner wirklich dagegen wehrt.

      Naja. Man darf nicht vergessen, dass in einer Gesellschaft, deren Regeln vor allem auf Kohle basieren, wohl nicht vergessen wird, dass die Nutzung eines Werkes einerseits in der Absicht des Genusses und andererseits in Gewinnerzielungsabsicht erfolgen kann.

      Wenn also der Kneiper eine 400-Euro-Glotze hoch hängt und damit, so jedenfalls seine Hoffnung, Gäste bespaßt (bei manchen "Restaurants" denke aber das eher das Personal "bespaßt" wird), dann tut der das doch in der Absicht, ebensolche anzulocken, die dann Geld da lassen.

      Ist doch nett, dass die GEMA auch für Reden und Grimassen des Herrn E. aus I. in der T. kassiert... und so notleidenden, angelsächsischen Verlagen weiter hilft.

  2. Korrektur,

    der Zuschauer/Zuhörer zahlt zuhause auch seine Gema

    natürlich Quark, seine GEZ, hat ja nichts mit der Gema(soweit ich weiß) zu tun. Allerdings erwirbt er sich natürlich dadurch zuhause das Recht die Inhalte anzuschauen, nach meinem subjektivem Empfinden aber überall anzuschauen.

    Gruss
    Henry

    --
    Meine Meinung zu DSGVO & Co:
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    1. Hallo Henry,

      dein Rechtsempfinden sollte Dir sagen, dass derjenige, der öffentlichen Medienkonsum anbietet, damit typischerweise auch anderen Konsum verbindet, um davon zu profitieren.

      Deine Argumentation über das abgegoltene Privatnutzungsrecht der Zuschauer geht an der Motivation für Public Viewing vorbei. Eine öffentliche Aufführung ist Mehrwert für Aufführer und Konsumenten. Der Wunsch, Mehrwert ohne Mehrkosten zu erzielen, ist verständlich, aber nicht realistisch.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - clusi
  3. Tach!

    Also, wenn ich kommerzielle Musik, Filme, etc... auf Veranstaltungen und/oder Medienerzeugnissen nutze, zahl ich dafür Abgaben an die Gema. Soweit ok.

    Damit werden die Urheber vergütet. (So zumindest der Plan.)

    Jetzt stellt sich mir die Frage, warum muss ich eigentlich auch an die Gema zahlen, wenn ich lediglich einen Fernseher oder ein Radio hinstelle(Gastonomie/Veranstaltung) und in der Form nutze, dass ich sowieso frei verfügbare Inhalte(Internet, freie Fernsehsender, freie Radiosender) zur Verfügung stelle?

    Musst du nicht, aber du musst dann der GEMA nachweisen, dass die gespielten Künstler nicht von ihr vertreten werden. Das ist die so genannte GEMA-Vermutung. Die Beweislast liegt bei dir. Es ist vermutlich wirtschaftlich sinnvoller, die Pauschale zu zahlen, als die Recherche-Arbeit durchzuführen, noch dazu, wenn du nicht alle Urheber erreichen wirst.

    Aber ich lese gerade, dass seit 2016 diese GEMA-Vermutung durch das Verwertungsgesellschaftengesetz entschärft wurde. Wie das aktuell gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich meine, die Betreiber zahlen ihrerseits schon an die Gema, der Zuschauer/Zuhörer zahlt zuhause auch seine Gema,

    GEZ, wie du schon gemerkt hast. GEZ ist aber nur die Vergütung für den öffentlichen Rundfunk. Davon hat die GEMA und die von ihr vertretenen Künstler nicht direkt was. Ob von den GEZ-Geldern letztlich auch was an die GEMA fließt, kann sicherlich vermutet werden, aber das betrifft dein Vorhaben nicht weiter.

    dedlfix.

  4. Moin Henry,

    ich möchte mal wissen, ob ich das mit der Gema so richtig verstehe…

    Vorab: Du kannst die GEMA auch direkt fragen (bzw. die jeweilige Verwertungsgesellschaft, es gibt ja nicht nur Musik, die klingt, sondern z.B. auch Wortbeiträge).

    Also, wenn ich kommerzielle Musik, Filme, etc... auf Veranstaltungen und/oder Medienerzeugnissen nutze, zahl ich dafür Abgaben an die Gema.

    Nein, „Dank“ der GEMA-Vermutung musst (müsstest – mehr dazu gleich) du immer an die GEMA zahlen, wenn du Musik aufführst (also auch wiedergibst).

    Jetzt stellt sich mir die Frage, warum muss ich eigentlich auch an die Gema zahlen, wenn ich lediglich einen Fernseher oder ein Radio hinstelle(Gastonomie/Veranstaltung) und in der Form nutze, dass ich sowieso frei verfügbare Inhalte(Internet, freie Fernsehsender, freie Radiosender) zur Verfügung stelle?

    Die Inhalte sind frei verfügbar im Sinne von ohne Beschränkung empfangbar, nicht im Sinne von kostenfrei! Und es ist kein Unterschied, woher die Inhalte stammen: Auf eine CD, die du kaufst, ist auch ein GEMA-Anteil, den das Presswerk zahlt.

    Alternativ kannst du natürlich auch wirklich freie Inhalte wiedergeben, bei denen sich die Künstler nicht von der GEMA vertreten lassen. Das Stichwort Creative Commons Lizenz hilft dir hier weiter, „ich habe dazu mal etwas vorbereitet“.

    Ich meine, die Betreiber zahlen ihrerseits schon an die Gema, der Zuschauer/Zuhörer zahlt zuhause auch seine Gema, und last but not least, sind diese Ausstrahlungen frei von jedermann auch einzeln zu empfangen und der Produzent hat natürlich auch ein Interesse an Zuschauern.

    Verwechselst du hier nicht etwas? Ich zahle als Zuschauer/-hörer keine GEMA, zumindest nicht direkt. Und der Produzent macht das alles nicht aus Spaß und Klicks, sondern weil er Geld verdienen möchte.

    Liege ich da falsch, wenn ich denke hier wird ein und derselbe Artikel mehrfach verkauft, nennt sich so was nicht normalerweise Betrug?

    Hier wird nichts verkauft, sondern nur genutzt. Das ist der Unterschied.

    Viele Grüße
    Robert

    1. Hallo Robert,

      Verwechselst du hier nicht etwas? Ich zahle als Zuschauer/-hörer keine GEMA, zumindest nicht direkt.

      Sagte ich ja schon, hatte im Wahn mal kurz Gema und GEZ in einen Topf geworfen. 😉

      Und der Produzent macht das alles nicht aus Spaß und Klicks, sondern weil er Geld verdienen möchte.

      Da ich ja selbst Produzent bin, gebe ich dir natürlich recht. Doch auf das was da durch die Gastronomie erlöst wird ist so marginal, da verdient nur einer dran, der Steuerberater. Und das macht's dann umso schlimmer, sollen die Gastronomen das lieber kostenlos spielen dürfen, dann wäre der Werbeeffekt wesentlich effektiver als der pekuniäre.

      Liege ich da falsch, wenn ich denke hier wird ein und derselbe Artikel mehrfach verkauft, nennt sich so was nicht normalerweise Betrug?

      Hier wird nichts verkauft, sondern nur genutzt. Das ist der Unterschied.

      hm… mag ja sein, dass meine Einstellung da im Moment etwas daneben liegt, aber das hört sich so an, als wenn jetzt zb. zum kommenden Selftreffen die freundlichen Fahrzeugbereitsteller deren Fahrgäste darauf hinweisen sollten auch nochmal die KFZ-Steuer zu bezahlen, weil ist ja Gemeinsamnutzung 😉 scnr.

      Gruss
      Henry

      --
      Meine Meinung zu DSGVO & Co:
      „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
      1. Hallo

        Liege ich da falsch, wenn ich denke hier wird ein und derselbe Artikel mehrfach verkauft …?

        Hier wird nichts verkauft, sondern nur genutzt. Das ist der Unterschied.

        hm… mag ja sein, dass meine Einstellung da im Moment etwas daneben liegt, aber das hört sich so an, als wenn jetzt zb. zum kommenden Selftreffen die freundlichen Fahrzeugbereitsteller deren Fahrgäste darauf hinweisen sollten auch nochmal die KFZ-Steuer zu bezahlen, weil ist ja Gemeinsamnutzung 😉 scnr.

        Die KFZ-Steuer ist im Preis für einen Mietwagen enthalten. Genauso, wie die allfällige GEZ-Gebü … ähh … der gleichnamige Beitrag. Du bezahlst also tatsächlich anteilig KFZ-Steuer und GEZ-Beitrag, wenn du ein KFZ mietest.

        Tschö, Auge

        --
        Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
        Kleine freie Männer von Terry Pratchett
      2. Moin Henry,

        Und der Produzent macht das alles nicht aus Spaß und Klicks, sondern weil er Geld verdienen möchte.

        Da ich ja selbst Produzent bin, gebe ich dir natürlich recht. Doch auf das was da durch die Gastronomie erlöst wird ist so marginal, da verdient nur einer dran, der Steuerberater. Und das macht's dann umso schlimmer, sollen die Gastronomen das lieber kostenlos spielen dürfen, dann wäre der Werbeeffekt wesentlich effektiver als der pekuniäre.

        Die GEMA ist da komplett anderer Meinung, weshalb es vor ein paar Jahren eine Tarifreform für Discotheken und Musikclubs gegeben hat.

        Aber: Was hat der Steuerberater mit der GEMA am Hut? Schreibt der deine GEMA-Meldungen?

        hm… mag ja sein, dass meine Einstellung da im Moment etwas daneben liegt, aber das hört sich so an, als wenn jetzt zb. zum kommenden Selftreffen die freundlichen Fahrzeugbereitsteller deren Fahrgäste darauf hinweisen sollten auch nochmal die KFZ-Steuer zu bezahlen, weil ist ja Gemeinsamnutzung 😉 scnr.

        Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

        Vergleichbar wäre eher, dass du mit einem Mietwagen Taxi bist und der Autovermieter daher von dir Geld möchte. Da spielt es auch keine Rolle, dass die Marke des Autos von außen erkennbar ist oder auf dem Nummernschild der Name des Vermieters steht (als Werbung).

        Viele Grüße
        Robert

        1. Hallo Robert,

          Die GEMA ist da komplett anderer Meinung, weshalb es vor ein paar Jahren eine Tarifreform für Discotheken und Musikclubs gegeben hat.

          Ich rede nicht von der Branche, sondern dem kleinen Gastronomen um die Ecke und zusätzlich meine ich keine gekauften Tonträger, sondern lediglich einen Fernseher aufzustellen.

          Aber: Was hat der Steuerberater mit der GEMA am Hut? Schreibt der deine GEMA-Meldungen?

          In meinem Fall machts tatsächlich die Buchaltung unter Einbeziehung des Steuerbüros. Nicht nur die Meldungen(Ausgaben), auch die Einkünfte der Gema und da diese ja auch noch intern aufgesplittet werden, sind das einige kostenpflichtige Buchungsvorgänge.

          Vergleichbar wäre eher, dass du mit einem Mietwagen Taxi bist und der Autovermieter daher von dir Geld möchte. Da spielt es auch keine Rolle, dass die Marke des Autos von außen erkennbar ist oder auf dem Nummernschild der Name des Vermieters steht (als Werbung).

          Schauen wir doch mal nach:

          Künstler => Auftritt Radio (GEMA) => Einzelner Hörer(GEZ) | gemeinsame Nutzung(GEZ & noch mehr GEMA) | noch mehr Nutzer (mehr qm Raum) noch mehr Gema)

          Fahrzeug => Zulassung => Einzelner Fahrer | gemeinsame Nutzung => 1x KFZ-Steuer)

          Das Bundesfinanzministerium könnte doch nun auch sagen, es vertritt die Interessen der Bürger und ist demzufolge angehalten jede Quelle zu erschließen, nichts anders tut die GEMA. Nur um das aber nochmal klarzustellen, damit hätte ich gar kein Problem, wenn es wirklich den Künstlern zugute käme, was es ja auch teilweise tut, nur eben bitte nicht den kleinen Gastronomen um die Ecke mit seinem Fernseher, der bereits gema-bezahltes, öffentlich zugängliches und kostenfreies Material "en passant" zeigen möchte.

          Gruss
          Henry

          --
          Meine Meinung zu DSGVO & Co:
          „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
          1. Moin Henry,

            Die GEMA ist da komplett anderer Meinung, weshalb es vor ein paar Jahren eine Tarifreform für Discotheken und Musikclubs gegeben hat.

            Ich rede nicht von der Branche, sondern dem kleinen Gastronomen um die Ecke und zusätzlich meine ich keine gekauften Tonträger, sondern lediglich einen Fernseher aufzustellen.

            Das ist vollkommen egal: Du führst gewerblich Musik auf, die von der GEMA vertreten wird. Punkt.

            Noch einmal: Wenn du um diese Kosten herumkommen möchtest, spiel GEMA-freie Musik und dokumentier das so, dass die GEMA das nachvollziehen kann.

            Vergleichbar wäre eher, dass du mit einem Mietwagen Taxi bist und der Autovermieter daher von dir Geld möchte. Da spielt es auch keine Rolle, dass die Marke des Autos von außen erkennbar ist oder auf dem Nummernschild der Name des Vermieters steht (als Werbung).

            Schauen wir doch mal nach:

            Künstler => Auftritt Radio (GEMA) => Einzelner Hörer(GEZ) | gemeinsame Nutzung(GEZ & noch mehr GEMA) | noch mehr Nutzer (mehr qm Raum) noch mehr Gema)

            Fahrzeug => Zulassung => Einzelner Fahrer | gemeinsame Nutzung => 1x KFZ-Steuer)

            Was sollen mir diese zwei Tabellen sagen, außer, dass da reihenweise Dinge enthalten sind, die nichts miteinander zu tun haben?

            Das Bundesfinanzministerium könnte doch nun auch sagen, es vertritt die Interessen der Bürger und ist demzufolge angehalten jede Quelle zu erschließen, nichts anders tut die GEMA.

            Die Finanzministerien sind sehr kreativ im Erschließen von Steuerquellen (und auch im Ignorieren von manchen), aber was deinem „Vergleich“ vermutlich am nächsten kommt, ist die Umsatzsteuer, die jeder zahlt.

            Nur um das aber nochmal klarzustellen, damit hätte ich gar kein Problem, wenn es wirklich den Künstlern zugute käme, was es ja auch teilweise tut, nur eben bitte nicht den kleinen Gastronomen um die Ecke mit seinem Fernseher, der bereits gema-bezahltes, öffentlich zugängliches und kostenfreies Material "en passant" zeigen möchte.

            Der kleine Gastronom um die Ecke verwendet die urheberrechtlich geschützten Werke Dritter zu seinen kommerziellen Zwecken. Daher ist es legitim, dass die Urheber etwas von dem dortigen Kuchen abhaben möchten. Wenn du nicht an die GEMA zahlen möchtest, gibt es exakt zwei Möglichkeiten:

            • Spiel keine Musik.
            • Spiel nachweislich GEMA-freie Musik.

            Bei der Menge an Spezialtarifen, die einzelne Gruppen mit der GEMA ausgehandelt haben, wäre es natürlich auch eine Möglichkeit, wenn eine „Vereinigung kleiner Eckkneipen“ mit der GEMA einen „Kleinen-Eckkneipen-Tarif“ aushandelt.

            Viele Grüße
            Robert