Henry: Gema Internet Gasronomie

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Hallo Matthias,

Nicht wirklich.

Jein, Grundlagen sind eine Sache, die Realität eine andere. Ich vertrete ja einige Künstler und kenne daher auch die Probleme. Was verkaufte Tonträger betrifft, ist soweit alles OK, da stimmt dann auch der Schlüssel. Völlig anders sieht es aber mit den "nicht so leicht nachvollziehbaren" Verwendungen aus. Dazu zählen Veranstaltungen(wie meine Frage auch), Auftritte anderer Künstler mit dem gecoverten Song, Youtube, Radio, Disco etc... Obwohl die Gema, sich von den Betreibern Auflistungen geben lässt, überlässt sie diese nicht an die Künstler(Management). Erfahrungsgemäß, stimmen diese Angaben dann auch oft nicht, was der Künstler dann aber nicht nachprüfen kann, weil ihm eben die Lista an die Gema fehlt. Beispiel, du buchst einen drittklassigen Sänger, der auf deiner Hochzeit das Lied eines Top-Künstlers nachsingt, gibst das aber nicht an. Selbst wenn der Originalkünstler weiß welche seiner Lieder auf deiner Veranstaltung gespielt worden sind, kann er nicht prüfen ob das ordnungsgemäß gemeldet wurde. Genau so schwierig sind die ganzen Spezialverträge, die die Gema laufen hat und Abo's, auch da ist nichts wirklich transparent. Grob geschätzt entgehen den Künstlern hierzulande >50% der zustehenden Einnahmen, wenn man deinen genannten Gemaschlüssel als Grundlage nehmen würde, und das eben nur deshalb, weil es eben doch intransparent ist.

Gruss
Henry

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Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“