Hallo Gunnar,
@@Regina Schaukrug - die echte
Du könntest
dich auch registrieren.auch deinen bestehenden Account wiederbeleben.
Auch so ein Punkt was ich mit den Sonderrechten meine. Warum darf er diesen Account explizit für sich beanspruchen ohne sich zu registrieren?
Ich war es, genauer gesagt habe ich bei dem Ärger gestern scherzhalber zu meinem Kollegen gesagt "…Hör mal du wolltest dich doch eh mal dort registrieren, mach das doch jetzt und nimm am besten Regina Schaukrug, damit der nicht meint er stände über den Dingen und benötigt nicht mal eine Registrierung…" Also, zugegeben, auch ein wenig ärgern(spass muss sein, wenn man so geärgert wird) allerdings absichtlich ohne IP-Verschleierung oder sonst was, also mit offenen Karten gegenüber den Admins gespielt. Dabei war ich auch neugierig zu wissen, ob der Name überhaupt registrierbar ist.
Doch offensichtlich steht er wohl doch über den Dingen, dass mein Kollege diesen Namen nun nicht mehr hat, trotz Registrierung. Ist das fair? Ist das überhaupt richtig, ich meine steht hier irgendwo, dass man auch selbst nur ein Account haben dürfte?
Er hatte Zeit genug den Namen zu registrieren, will er nicht, dann Pech. So ist das bei Domains auch.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“