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Hej Auge,

… So weit ich weiss, muss ein "Impressum"-Link vorhanden sein. Du hast dein Impressum unter Kontakt platziert. Kann Ärger geben - muss aber nicht.

Nicht „muss es aber nicht“, sondern „wird es nicht“. „Kontakt“ ist spezifisch und gängig genug, um einen deutschsprachigen Anwender dahinter die Kontaktdaten des Impressums zu verorten.

Auf offener See und vor Gericht ist man in Gottes Hand und "gibt es nicht" gibt es nicht.

Du hast natürlich grundsätzlich recht, nichts ist sicher. Zur Frage, wie der Link zu den Kontaktdaten zu benennen ist, sind im Laufe der Jahre aber einige Urteile ergangen, die eine von Impressum abweichende Benennung erlaubten, wenn (frei formuliert) der gängige Sprachgebrauch vermuten lässt, dort die Kontaktdaten finden zu können.

Aber natürlich ist es grundsätzlich möglich, dass ein Richter in einem konkreten Fall die einschlägige Rechtsprechung ignorieren wird.

Jetzt wo ich es noch mal lese, halte ich es für unwahrscheinlich. Denn hier ging es ja tatsächlich um die Bezeichnung, im anderen Fall um die Größe (und damit die Sichtbarkeit).

Da Kontakt eine zulässige Bezeichnung ist, dürfte das weitgehend unproblematisch sein. Eigentlich wollte ich aber nur darauf hinaus, dass mir persönlich pauschale Aussagen wie: "Das kann keinen Ärger geben" Magengrummeln bereiten. Insbesondere wenn es um eine rechtliche Würdigung geht. Denn das widerspricht meiner persönlichen Lebenserfahrung als juristischer Laie.

Marc