beatovich: Lizenzen verwalten

hallo

Ich verwende lizenziertes Material und bin gerade dabei, mir eine Organisation auszudenken.

Öffentlicher Web Ordner: licensed

Darin zum Beispiel:

  • some_local_ressource_uri.jpg
  • some_local_ressource_uri_preview.jpg
  • some_local_ressource_uri_lizence.txt
  • some_local_ressource_uri_lizence.PNG (ein Screenshot des originalen Anbieters)

und im _licence Text dann etwa so was

License

Licence-Type: Creative Commons CC0

For-Local-Uri: man_smoke_fog_black_and_white_field-108397.jpg

Original-Uri: https://c.pxhere.com/photos/f5/b4/man_smoke_fog_black_and_white_field-108397.jpg!d

Source-Uri: https://pxhere.com/de/photo/108397

Original Description:


Beschreibung

Das kostenlose hochauflösende Foto von Mann, Wolke, Schwarz und weiß, Nebel, Nebel, Feld, Rauch, Feuer, einfarbig, Monochrome fotografie, Atmosphärisches Phänomen, Atmosphäre der Erde

, genommen mit einem unbekannte Kamera 12/29 2016 Die Aufnahme mit

Das Bild ist frei von Copyrights unter Creative Commons CC0.

Sie können herunterladen, ändern, verteilen und verwenden sie lizenzfrei für alles, was Sie wollen, auch in kommerziellen Anwendungen. Namensnennung ist nicht erforderlich.

In meinem Webangebot möchte ich dann alles lizenzierte Material aufführen

  • Vorschaubild
  • Javascript-aktiviert, das benutzte Bild
  • Link zum _licence.txt

Seht Ihr da ein Problem?

Wie macht ihr das?

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  1. Also ich finde deine Vorgehensweise der Dokumentation schon einmal "umfassend". Aber ich musste lernen, selbst das bringt nichts. Ich hatte ein Bild von Wikipedia genommen und es mit dem üblichen lizenzfummel ausgespielt. Wenige Tage später gab es Post. 800€ für die falsche Lizenz, das ich das Bild von Wikip. hatte war egal, dort wurde es halt illegal hochgeladen.

    Also Augen auf beim Bilder / klauf.

    1. hallo

      Also ich finde deine Vorgehensweise der Dokumentation schon einmal "umfassend". Aber ich musste lernen, selbst das bringt nichts. Ich hatte ein Bild von Wikipedia genommen und es mit dem üblichen lizenzfummel ausgespielt. Wenige Tage später gab es Post. 800€ für die falsche Lizenz, das ich das Bild von Wikip. hatte war egal, dort wurde es halt illegal hochgeladen.

      Also Augen auf beim Bilder / klauf.

      Was hast du dann unternommen?

      • Einfach bezahlt?
      • Beweis eingefordert?

      Und wie kann ich mich gegen missbräuchliche Lizenzen wehren?

      Sollte da nicht der Anbieter haften? (deshalb mein Screenshot)

      --
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      1. Moin,

        Also Augen auf beim Bilder / klauf.

        … und sicherheitshalber vor der Verwendung nachfragen.

        Was hast du dann unternommen?

        • Einfach bezahlt?
        • Beweis eingefordert?

        Halte ich ebenfalls für sinnvoll. Es kann ja nicht nur jeder eine CC-Lizenz irgendwo dranpappen, es kann ja auch jeder behaupten, Eigentümer zu sein.

        Und wie kann ich mich gegen missbräuchliche Lizenzen wehren?

        „Take the risk or take the phone“ – das gilt schon, seitdem ich mich mit CC-Inhalten beschäftige.

        Sollte da nicht der Anbieter haften? (deshalb mein Screenshot)

        Auch. Aber wenn du als Lizenznehmer Inhalte in einen anderen Kontext bringst, bist du auch gefragt – egal ob bei Musik oder Bildern.

        Viele Grüße
        Robert

        1. hallo

          Also Augen auf beim Bilder / klauf.

          … und sicherheitshalber vor der Verwendung nachfragen.

          Was hast du dann unternommen?

          • Einfach bezahlt?
          • Beweis eingefordert?

          Halte ich ebenfalls für sinnvoll. Es kann ja nicht nur jeder eine CC-Lizenz irgendwo dranpappen, es kann ja auch jeder behaupten, Eigentümer zu sein.

          Und was wäre ein gültiger Beweis?

          Und wie kann ich mich gegen missbräuchliche Lizenzen wehren?

          „Take the risk or take the phone“ – das gilt schon, seitdem ich mich mit CC-Inhalten beschäftige.

          Sollte da nicht der Anbieter haften? (deshalb mein Screenshot)

          Auch. Aber wenn du als Lizenznehmer Inhalte in einen anderen Kontext bringst, bist du auch gefragt – egal ob bei Musik oder Bildern.

          Wenn ich mich aber an die publizierte Lizenz halte, der Anbieter aber nicht, kann man mir keinen Vorwurf machen.

          Was ich erwarte, falls mich eine Abmahnung erhalte:

          a) Dass die Abmahnung zuerst an den Anbieter geht, der Urheber des Missbrauchs ist b) Ich dann informiert werde, und mir dann eine Frist zur Reaktion gegeben wird.

          Wenn dies nicht erfolgt, sehe ich mich zur Gegenklage gezwungen. Sonst verkommt das Web zu einem Wilden Westen für Abmahn-Schiesshelden.

          --
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          1. Hallo beatovich,

            Und was wäre ein gültiger Beweis?

            Den Künstler vorher kontaktieren.

            Wenn ich mich aber an die publizierte Lizenz halte, der Anbieter aber nicht, kann man mir keinen Vorwurf machen.

            Was heißt Anbieter in diesem Sinne?

            Wenn der Urheber die Lizenz falsch verwendet, kann dir niemand einen Vorwurf machen. (Wie ich in meinem Workshop ausführe, kommt das durchaus vor, dass Urheber die CC-Lizenzen falsch verwenden.)

            Wenn ein Plattformbetreiber eine CC-Lizenz „erteilt“, die das Originalwerk nicht hat, sieht man sich wohl u.U. vor Gericht und dann muss geklärt werden, wer wie haftet. Deshalb der Tipp, den ich aus der Netlabel-Szene immer wieder zitiere: „Take the risk or take the phone.“

            Was ich erwarte, falls ich eine Abmahnung erhalte:

            a) Dass die Abmahnung zuerst an den Anbieter geht, der Urheber des Missbrauchs ist b) Ich dann informiert werde, und mir dann eine Frist zur Reaktion gegeben wird.

            Notice and Takedown, ja, das wäre fair.

            Wenn dies nicht erfolgt, sehe ich mich zur Gegenklage gezwungen. Sonst verkommt das Web zu einem Wilden Westen für Abmahn-Schiesshelden.

            Tja, eine kostenfreie Erstabmahnung gegen Privatpersonen wäre schon einmal ein Anfang.

            Viele Grüße
            Robert

            1. Sonst verkommt das Web zu einem Wilden Westen für Abmahn-Schiesshelden.

              Wieso "verkommt"? Übrigens hat das weitaus weniger mit dem Web zu tun als mit der Herangehensweise derjenigen, die sich darauf berufen in unserem Auftrag und Name Gesetze zu erlassen und dann auch noch "Recht" zu sprechen. Das Problem besteht in ausufernden Ansprüchen, die der Gesetzgeber nicht begrenzen will - manchmal musste er - was im Gegensatz zum Erlass neuer Polizeigesetze Jahrzehnte dauerte.

              Wenige Tage später gab es Post. 800€ für die falsche Lizenz, das ich das Bild von Wikip. hatte war egal,

              Interessant wäre zu wissen wie sich das genau aufschlüsselt. Möglicherweise könnte sich die Forderung als überhöht herausstellen, denn es ist durchaus naheliegend, dass manche Richter (also die, die noch den Anspruch an sich haben, "Recht" zu sprechen) sich in einem solchen Fall recht gnädig bei der "Schadenshöhe" zeigen und nicht auf die Verbreitung abstellen, sondern nur auf die Nutzung.

              Grundsätzliches:

              In Deutschland hat man z.B. als Bestohlener einen 30 Jahre geltenden Herausgabeanspruch auch gegen den gutgläubigen Besitzer einer gestohlenen Sache. Der gutgläubige Besitzer wiederum soll sich dann an denjenigen halten, der ihm die "Sure" vertickt hat. War der auch "gutgläubig" kann der sich wiederum an den Vorbesitzer halten.

              Unter anderem in Polen hat man z.B. als Bestohlener einen Herausgabeanspruch nur gegen den Dieb ggf. den (bewusst handelnden) Hehler. Aber "gutgläubige" Erwerber sind fein raus.

              Das sind zwei grundverschiedene Modelle des Herangehens an ein unauflösbares Problem (man kann nur den ursprünglichen Eigentümer ODER den gutgläubigen Erwerber schützen) und man kann hier nicht ständig wechseln - weil das weiterer Willkür die Tore öffnen würde.

              Das kann man hier auf die (mutmaßlich) unrechte Lizenzgewährung abbilden:

              Wenn man als Bestohlener in Deutschland einen Anspruch gegen den gutgläubigen Besitzer einer gestohlenen Sache hat, dann hat der Urheber auch einen Anspruch gegen denjenigen, der ein Werk gutgläubig nutzt. Ebenso entsteht ein Anspruch des gutgläubigen Nutzers gegen denjenigen, der das Werk unberechtigt unter die freie Lizenz gestellt hat - und zwar auf den Gesamtschaden.

              Allerdings kann sich dieser Anspruch als nicht durchsetzbar erweisen, so dass derjenige auf dem Schaden sitzen bleibt, der gutgläubig (und manchmal unbedarft) aber eben ermittelbar (und zahlungsfähig) ist.

              Einen gewissen(!) Schutz bietet tatsächlich nur eine äußerst sorgfältige Herangehensweise - hier eben die Verwendung eigener (auch: bestellter) Grafiken oder solcher, bei denen es an der Schöpfungshöhe fehlt.

              1. Moin,

                die Antwort hängt am falschen Subthread.

                Viele Grüße
                Robert

    2. Hallo Reto,

      Also ich finde deine Vorgehensweise der Dokumentation schon einmal "umfassend". Aber ich musste lernen, selbst das bringt nichts. Ich hatte ein Bild von Wikipedia genommen und es mit dem üblichen lizenzfummel ausgespielt. Wenige Tage später gab es Post. 800€ für die falsche Lizenz, das ich das Bild von Wikip. hatte war egal, dort wurde es halt illegal hochgeladen.

      Das ist genau das Problem dabei. Wobei 800 Euro in diesem Fall nicht akzeptabel wäre, wenn man sich juristisch wehrt. Hast du das getan?

      Es gibt definitiv keine 100%ige Schutzmöglichkeit, wenn man nicht selbst sein Angebot in Takatukaland lokalisiert, was ja meist nicht machbar ist. btw. mal gefragt @beatovich sind Abmahnungen in der Schweiz mittlerweile auch schon kostenpflichtig? Das Damoklesschwert schwebt immer mit, allerdings ist die Vorgehensweise von beat schon gut, noch etwas besser wäre es die Bilder in den Suchmaschinen zu recherchieren und auch die Verwendung dort zu dokumentieren, aber dann wird's natürlich noch immens aufwendiger. Auf jeden Fall leben unsplash & Co auf dünnem Eis.

      Gruss
      Henry

      --
      Meine Meinung zu DSGVO & Co:
      „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
      1. hallo

        Es gibt definitiv keine 100%ige Schutzmöglichkeit, wenn man nicht selbst sein Angebot in Takatukaland lokalisiert, was ja meist nicht machbar ist. btw. mal gefragt @beatovich sind Abmahnungen in der Schweiz mittlerweile auch schon kostenpflichtig?

        die aus der Hüfte geschossene Antwort https://www.ktipp.ch/artikel/d/die-masche-mit-den-abmahnungen/ lautet NEIN!

        Das kann sich aber irgendwann ändern.

        ... allerdings ist die Vorgehensweise von beat schon gut,

        Ehrlich gesagt, ich halte es für klüger, geklautes Material gar nicht öffentlich zu erwähnen, und es so zu bearbeiten, dass es in keinem Fall mehr als Kopie durchgeht. Man muss die Krätze ja nicht auch noch einladen. Mit geklaut meine ich hier tatsächlich mit zutreffenden Lizenzen publiziertes. Die Lizenzen und den Nachweis halte ich einfach privat vor.

        Ich habe in der Vergangenheit immer wieder mal Bilder mit SVG nachgezeichnet, auch aus dem Grund, weil ich damit anderes machen wollte. Ein Bezug zu einem Origial kann nicht mehr zweifelsfrei entschieden werden.

        Wo ich aber sehr offen und öffentlich bin, ist die Verwendung von Fonts. Da vertraue ich einfach mal auf die Tatsache, dass Fonts die original auf Google gehostet werden nicht abgemahnt werden (wenn die SIL OFL vorliegt). Der Grund ist hier, dass ich eigentlich anderen erlauben möchte, meine Vorlagen zu verwenden, inklusive OFL-Fonts.

        noch etwas besser wäre es die Bilder in den Suchmaschinen zu recherchieren und auch die Verwendung dort zu dokumentieren, aber dann wird's natürlich noch immens aufwendiger. Auf jeden Fall leben unsplash & Co auf dünnem Eis.

        Ich möchte mich weder hinter einem aber andere klauen das doch auch verstecken, noch Abmahnanwälten die Arbeit abnehmen.

        --
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