Tach!
... und wo die Adresse ist an welche ich meine Rückforderung betreffs der Urheberrechtsabgabe zu stellen habe, weil ich ja nicht etwa die Asterix-Bände sondern ausschließlich meine Post scannen will.
Ich dachte, du kennst dich im Rechtswesen etwas aus. Vermutlich wird die Antwort der Verwertungsgesellschaft auf eine solche Forderung sein, dass die Abgabe ja der Hersteller zu zahlen hat, und der diese nicht zwangsweise weiterzuverrechnen hätte. Dass er das trotzdem macht ist zwar das Prinzip eines jeden Unternehmens, doch du wirst diese Abgabe sicherlich nicht extra auf der Rechnung ausgewiesen bekommen haben. Dass sie überhaupt anfällt, weißt du sowieso nur aus Presseberichten. Es wird sicher nicht leicht werden, dem Hersteller den wirklichen Anteil dieser Gebühr in seiner Preisgestaltung nachzuweisen. Der kann sich ja rausreden, dass er das angeblich nicht weitergibt. Und gegenüber der Verwertungsgesellschaft bist du in keiner rechtlichen Beziehung diesbezüglich.
dedlfix.