hi,
Ja, und dieses Gesetz ist anscheinend so gut, dass man es weiterbehalten und an die heutige Zeit angepasst hat.
Gar nichts wurde da angepasst.
Übrigens galt es auch eine Zeit lang in der DDR, bis man es im Staatsbürgerschaftsgesetz aufgehoben hat.
Da sind Tippfehler drin. Die gabs im Original ganz bestimmt nicht. Ansonsten wurde selbstverständlich auch in der DDR die Verfassung in speziellen Gesetzen präzisiert.
Und was hat das damit zu tun, dass angeblich keiner was mit dem Begriff „Staatsbürgerschaft“ anfangen kann?
Es hat was mit dem chronischen Mangel an Bildung zu tun. Es ist übrigens auch kein Zufall, daß im Zusammenhang mit Abschiebungen der Begriff Staatsbürgerschaft vehement verschwiegen wird. Denn dies würde die Frage der Gerichtsbarkeit klären: Welcher Staat ist denn nun zuständig!?
Daß doppelte, mehrfache und sogar käufliche Staatsbürgerschaften ganz anderen Zwecken dienen, wird spätestens hier deutlich: Sie dienen dem Kapital und nicht dem Menschen.
MfG