Julius: EU-Urheberrechtslinie: Upload-Filter und LSR – Gemeinsame Aktion?

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Hallo Robert,

… oder indem man einfach genug Marktmacht hat. In Deutschland haben sich die Verlage mit Google auf eine Gratislizenz geeinigt.

Daraus haben die Gesetzesschreiber dann vermutlich doch aus dem Fehlschlag in Deutschland gelernt. Die kostenlose Überlassung wird soweit ich weiß, untersagt. Google hat also genau eine Möglichkeit: Zahlen. Gratislizenzen gibt es nicht mehr und blocken ist wohl wegen dem Kartellrecht nicht möglich.

Das will ich sehen, wie man ein Unternehmen zu einer kostenpflichtigen Dienstleistung zwingen kann. Google ist kein Monopolanbieter. Ich würde an deren Stelle notfalls den Betrieb in der EU einstellen.

Doch, de facto wollen sie Google dazu zwingen. Denn das was du da schreibst, ist genau die Argumentation Einiger der Befürworter, warum das Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene angeblich funktionieren soll, obwohl es das in Deutschland und Spanien nicht getan hat: Google kann es sich angeblich nicht erlauben, den europäischen Markt zu vernachlässigen, weshalb sie zahlen werden.

Das ist auch der Grund, warum Deutschland in bisherigen Abstimmungen dagegen war: Einigen Axel-Springer-Abgeordneten (CDU/CSU) war die Variante offenbar zu lasch. Ihrer Ansicht nach sollten Google und Co. nicht nur für die Anzeige von Suchergebnissen zahlen - sondern auch zur Listung der Verlagsinhalte verpflichtet werden.

Quelle: Leistungsschutzrecht für Presseverleger – So ein Quatschgesetz (Sascha Lobo, Spiegel Online)

  1. Mit allen Urhebern Verträge abschließen. (Hint: Das schaffen im Musik-Bereich beispielsweise nicht mal Spotify und Apple!)

Oder eine Verwertungsgesellschaft zur pauschalen Abrechnung involvieren, wie es das bei Texten, Bildern und Musik ja schon gibt.

Das ist utopisch. Es gibt zig Verwertunggesellschaften und was ist mit Code? Software-Entwickler haben keine Verwertungsgesellschaft …

Das ist nicht utopisch, das funktioniert ja schon.

Aber in ganz anderem Rahmen. Ein Radiosender zeichnet auf, welches Stück er wie oft spielt, ein Veranstalter macht das ähnlich und zahlt das dann der GEMA. Urheber, die nicht Mitglied in der GEMA sind, kann diese nicht vertreten, mit diesen müsste man dann ja separat verhandeln. Und eben das fordert das Gesetz für alle Urheber, Verwertungsgesellschaften und Medien hinweg. Zudem müsste ich ja schon Filter oder irgend eine andere Metrik haben, um die Verteilung der Gelder zu regeln. Und eben das ist utopisch.

Aber was soll mit Code sein? Interessiert das im Rahmen des LSR überhaupt jemanden? Wenn ja, wird es auch dafür eine Verwertungsgesellschaft geben (müssen).

Da hast du etwas falsch verstanden. Es geht nicht um das Leistungsschutzrecht, sondern um das Verhindern von Urheberrechtsverletzungen beim Hochladen und öffentlichem Zugänglichmachen von geschütztem Material.

Es hat bisher auch niemand gemacht, weil Software nicht nebenbei in Kneipen oder Shows gespielt wird. Software wird explizit lizensiert (durch Geld oder als freie Software) und die illegale Nutzung wird durch die Unternehmen selbst durch verschiedenste Restriktionen erschwert (welche auch ein Grund ist, warum ich von proprietärer Software nicht viel halte).

Mit solchen Verfahren muss sich ja ein Rechteinhaber oder -verwerter jedes Mal beschweren anstatt pauschal abzukassieren.

Ein Optimum gibt es nicht. Letztlich muss man sich fragen, was im Zweifel höher zu werten ist, Meinungsfreiheit oder Schutz der Urheberrechte? Außerdem ist ein rechtssicherer Betrieb einer Plattform das ureigene Interesse des Betreibers. Dann moderiert man halt Kommentare – und außerdem erlangt man auch Kenntnis von solchen Urheberrechtsverletzungen, wenn man einfach mal drüber schaut. Dann muss man sich als Betreiber auch darum kümmern, es muss also nicht immer erst ein Urheber aktiv werden!

Hast du eine Vorstellung davon, wie schwierig der Nachweis beim Urheberrecht zu führen ist? Wenn du den Aufwand vorab machen möchtest, brauchst du unfassbar viele Ressourcen und musst vor allem Zugriff auf wirklich alle Werke haben. Das ist unmöglich, es sei denn, du zwingst gleichzeitig die Urheber und Rechteinhaber zur Nutzung von Verwertungsgesellschaften oder eindeutigen Repositories. Das geht aber weder mit der Kunst- noch der Meinungsfreiheit konform.

Ich weiß irgendwie nicht genau, was du da eigentlich ausdrücken willst?! Irgendwie wirkt es auf mich als ob du meine Aussage zu widerlegen versuchst, aber stützt sie dann doch?!

Ich argumentiere, dass im Zweifelsfall die Meinungs-, Informations- und Kunstfreiheit über dem Recht auf Eigentum steht. Also man erst einmal vermutet, dass die Nutzer die Rechte an dem hochgeladenen Material haben und dann im Falle des Falles (Betreiber entdeckt wahrscheinlichen Verstoß oder werden auf einen solchen aufmerksam gemacht (z.B. vom Urheber oder dessen Vertreter)) zu löschen, sperren oder zu lizenzieren. Das ist praktikabler als diese gerade geforderte Beweislastumkehr, dass da erst einmal alles geschützt ist und dann durch die Filter oder eine Generallizenzierung abgenickt werden muss.

Dass maßvoll eingesetzte Filter auch ein freiwillig eingesetztes Hilfsmittel für den Plattformbetreiber bei der Bearbeitung von Verstößen sein können, beispielsweise, um auf nach einem bewiesenen Verstoß erneut hochgeladene Dateien aufmerksam zu werden (das Bearbeiten von Anfragen der Urheberrechtsinhaber bindet ja auch beim Plattformbetreiber Ressourcen), bezweifele ich ja nicht. Mir geht es bei dem Richtlinienentwurf darum, dass allen entweder Filter, Lizenzen oder eine Kombination aus beidem vorgeschrieben wird und sie nicht selber entscheiden können, wie sie bei Verstößen vorgehen.

Gruß
Julius

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