Moin,
seit 2008 habe ich einen Veranstaltungskalender, in deren Termine die URL von Hörproben eingebunden werden können. Die Hörproben befinden sich auf den Servern der Veranstalter (meistens Chöre) und werden auf meinen Seiten lediglich verlinkt.
Kann daraus gegen mich ein Anspruch der GEMA entstehen? Vermutlich nicht *)
Wie aber, wenn ich die fremden Hörproben in ein <audio> Tag verpacke? Mache ich sie damit zum Bestandteil meiner Seite?
*) andererseits möchte ich irgendwelchen "Schnüfflern" das Auffinden von Audio-Dateien nicht erleichtern und denke darüber nach, diesen Service abzuschaffen. Wäre schade drum.
Ich finde es in Ordnung, dass Komponisten und Texter einen Betrag bei Aufführung ihrer Werke bekommen. Was nicht in Ordnung ist, sind die unverständlichen Regeln der GEMA.