Linuchs: Fremde Hörproben auf meinen Webseiten

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Moin,

seit 2008 habe ich einen Veranstaltungskalender, in deren Termine die URL von Hörproben eingebunden werden können. Die Hörproben befinden sich auf den Servern der Veranstalter (meistens Chöre) und werden auf meinen Seiten lediglich verlinkt.

Kann daraus gegen mich ein Anspruch der GEMA entstehen? Vermutlich nicht *)

Wie aber, wenn ich die fremden Hörproben in ein <audio> Tag verpacke? Mache ich sie damit zum Bestandteil meiner Seite?

*) andererseits möchte ich irgendwelchen "Schnüfflern" das Auffinden von Audio-Dateien nicht erleichtern und denke darüber nach, diesen Service abzuschaffen. Wäre schade drum.

Ich finde es in Ordnung, dass Komponisten und Texter einen Betrag bei Aufführung ihrer Werke bekommen. Was nicht in Ordnung ist, sind die unverständlichen Regeln der GEMA.

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    Lieber Linuchs,

    Ich finde es in Ordnung, dass Komponisten und Texter einen Betrag bei Aufführung ihrer Werke bekommen. Was nicht in Ordnung ist, sind die unverständlichen Regeln der GEMA.

    sehe ich genau so. Leider hat die GEMA das System aber irreparabel beschädigt, so dass viele Musikschaffenden keine angemessene Entlohnung erhalten können.

    Was Dein technisches Problem angeht, so verwende ich für einen ähnlich gelagerten Fall Youtube-Ausschnitte. Inwiefern die Komponisten und Texter hier angemessen vergütet werden ist sicherlich ebenso schlimm, wie mit der GEMA, nur dass hier keine leeren Versprechungen gemacht werden - es gibt halt gar nix.

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    1. problematische Seite

      Hallo Felix,

      hat YouTube nicht vor ein paar Jahren eine Generalvereinbarung mit der GEMA getroffen, so dass es eine Pauschalentlohnung gibt und dafür auch potenziell GEMA-pflichtige Inhalte abgegolten sind? Jedenfalls habe ich schon länger nicht mehr dieses Bildstörung-Bild bekommen, in dem sich YouTube über die „böse GEMA“ aufregt.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - clusi
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    Hallo Linuchs,

    Was nicht in Ordnung ist, sind die unverständlichen Regeln der GEMA.

    Unverständlich? Ich finde das absolut klar formuliert. Es wird Dir nur nicht gefallen...

    Zusätzliche Hörproben bis 90 Sekunden Spieldauer werden mit einer Pauschale von 187,50 EUR netto pro Jahr abgegolten.

    Allerdings gilt das für einen Musik-Downloaddienst mit zusätzlichen Hörproben. Ein Dienst, der Links auf Aufführungen bietet und Hörproben dazu, ohne die Musik selbst bereitzustellen, scheint bei der GEMA nicht vorgesehen. Aber sie haben für solche Fälle vorgesorgt: --> kontakt@gema.de

    So teuer kann das nicht sein, weil die eigentliche GEMA Monetarisierung ja bei den Aufführungen erfolgt. Die 187 Euro Pausschale wäre sicherlich heftig; ich denke, du verdienst mit deinem Kalender nicht genug um das zu finanzieren. Vielleicht gibt's aber unter gewissen Umständen tatsächlich einen Freifahrtschein. Wer fragt, bekommt Antworten.

    Rolf

    --
    sumpsi - posui - clusi
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      Hallo Rolf,

      Wer fragt, bekommt Antworten.

      In der Tat 😂.

      Gruß
      Julius

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    Hallo Linuchs,

    Kann daraus gegen mich ein Anspruch der GEMA entstehen? Vermutlich nicht *)

    würde ich auch so sehen.

    Bisher kann man davon ausgehen, dass man auf Seiten (bei Inhalten = Deeplink auf eine bestimmte Audio-Datei, wäre ich mir nicht so sicher, weil Juristen gerne mal argumentieren, dass für den Nutzer nicht ersichtlich ist, dass das ein externer Inhalt ist) ohne Bedenken verlinken kann, wenn sie keine illegalen Inhalte enthalten. Um die GEMA müssten sich dann die kümmern, auf die du verlinkst. Ich denke mal nicht, dass jetzt erwartet wird, dass du jeden nach seinen Absprachen mit der GEMA fragen musst, um darauf zu verlinken (die GEMA fände das sicherlich klasse).

    Wenn du also auf Seiten verlinkst, ist das relativ unkritisch. Hotlinking, Inlining und Framing ist schwieriger.

    Außerdem gilt für dich als Plattformbetreiber das Provider-Privileg – du musst erst dann Ärger befürchten, wenn du von illegalen Inhalten (Terror, Urheberrechtsverletzungen, ...) Kenntnis (du stellst sie selber ein, stolperst über sie oder wirst darauf hingewiesen) erlangst und nichts unternimmst. Es sei denn, die neue Urheberrechts-Richtline der EU wird so verabschiedet, wie es derzeit aussieht...

    Wie aber, wenn ich die fremden Hörproben in ein <audio> Tag verpacke? Mache ich sie damit zum Bestandteil meiner Seite?

    Ich würde das bejahen.

    Ich finde es in Ordnung, dass Komponisten und Texter einen Betrag bei Aufführung ihrer Werke bekommen. Was nicht in Ordnung ist, sind die unverständlichen Regeln der GEMA.

    Ich finde es vor allem daneben, dass Künstler

    1. keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft haben, sondern bestimmte Anforderungen erfüllen muss, und es verschiedene Klassen von Mitgliedern gibt.
    2. nicht selber Lizenzen vergeben können, wenn Werke von der GEMA erfasst wurden
    3. nicht einzelne Stücke unter anderen, freien Lizenzen veröffentlichen können

    Falls sich die C3S durchsetzt, gibt es eine echte GEMA-Alternative.

    Gruß
    Julius