Camping_RIDER: DSGVO und die daraus entstehenden Rechte gegen "HARTZ-4-Stellen"

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Aloha ;)

Moment, wirfst du da grad nicht zwei Dinge durcheinander?

Vielleicht - ich habe davon wenig Ahnung. Ich dachte bisher, abmahnen könnte man nur, wenn man das Recht hätte zu klagen, um den Rechtsstreit kostengünstig und unkompliziert beizulegen, damit eine Klage eben nicht nötig wird?!?

Jein. Afaik kann man nicht vor jeder Klage abmahnen, sondern nur dort, wo ein Anspruch auf Unterlassung im Raum steht.

Genau hier habe ich Zweifel bezüglich der Durchsetzungsmöglichkeiten. Wenn zwei Behörden erst mal miteinander kommunizieren, kann das dauern. Zumal die Datenschutzbehörden chronisch unterbesetzt sind.

ACK. Ob die DSGVO daran etwas ändert vermag ich nicht abzuschätzen.

Grüße,

RIDER

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