Hallo beatovich,
Ich finde du hättest deine Petition etwas umfassender und mit Links zum Thema beschreiben sollen.
https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.richtlinie.html:
3. Eine öffentliche Petition einschließlich ihrer Begründung wird nicht zugelassen, wenn sie
a) die Anforderungen der Ziffer 2.1 nicht erfüllt;
b) persönliche Bitten oder Beschwerden zum Inhalt hat;
c) nicht in deutscher Sprache abgefasst ist;
d) gegen die Menschenwürde verstößt;
e) offensichtlich falsche, entstellende oder beleidigende Meinungsäußerungen enthält;
f) offensichtlich unsachlich ist oder der Verfasser offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgeht;
g) zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auffordert oder Maßnahmen verlangt werden, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen das Sittengesetz verstoßen;
h) geschützte Informationen enthält, in Persönlichkeitsrechte von Personen (z.B. durch Namensnennung) eingreift, kommerzielle Produkte oder Verfahren bewirbt oder anderweitige Werbung enthält;
i) Links (URLs) auf andere Web-Seiten enthält;
j) sich einer der Würde des Parlaments nicht angemessenen Sprache bedient.
Bis demnächst
Matthias
Rosen sind rot.