franc: DSGVO - Datenschutzerklärung nötig, falls gar keine Daten erhoben werden?

Hallo

ein freiberuflicher IT-Kunde, der eine statische Seite (nur html, kein php o.ä.) auf meinem Server hat, will diese Seite vom Netz nehmen, weil er Angst vor der DSGVO hat (wie so viele heute).

Ich hab mir seine Seite mal angeschaut, da ist kein Formular oder sonst wie eine Möglichkeit, wo der Benutzer Daten hinterlassen kann. Bleibt m.E. nur das Logging vom Apache, das kann ich ja für diese Seite einfach abstellen.

Würde dann einfach eine "Datenschutzerklärung" genügen mit etwa:

"Blablabla... Auf dieser Webseite werden keine personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert. Blablablablabla..." ?

Danke für einen Rat.

franc

  1. hi

    Würde dann einfach eine "Datenschutzerklärung" genügen mit etwa:

    "Blablabla... Auf dieser Webseite werden keine personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert. Blablablablabla..." ?

    Selbstverständlich! Wenn keine Daten erhoben oder erfasst werden ist das so und wenn genau das in der DSErklärung steht so genügt sie auch den Anforderungen.

    MfG

    PS: Falls Du das Loggen abstellst, schreibs in die Erklärung! Und zwar In Fett!

  2. Hallo franc,

    wenn keine personenbezogenen Daten erhoben werden, benötigst du keine Datenschutzerklärung um der DSGVO zu genügen. Soweit mein Kenntnisstand.

    LG,
    CK

    1. Aloha ;)

      wenn keine personenbezogenen Daten erhoben werden, benötigst du keine Datenschutzerklärung um der DSGVO zu genügen. Soweit mein Kenntnisstand.

      Diesbezüglich interessant: Da schon die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellt, kann man wohl auch die Meinung vertreten, eine Datenschutzerklärung sei schon bei einer leeren, weißen Seite notwendig.

      Grüße,

      RIDER

      --
      Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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  3. Hallo franc,

    das ist eine sehr gute Frage, die mir selbst die letzten Tage mehrfach gestellt wurde und auf die ich keine verlässliche Antwort weiß. Daher dachte/hoffte ich, dass (zumindest hier) ein wenig Licht ins Dunkel kommt. Doch auch hier, in diesem renommierten Fachforum, gilt wohl eher Vermutung als Wissen zu diesem Thema, was mal wieder zeigt wie unausgegoren die DSGVO ist. Im Netz gibt es (zb.)unterschiedliche Meinungen, so sollte deine Version (inkl. Aussage = keine gespeicherten Daten) wohl die sichere sein, als komplett darauf zu verzichten.

    Das bringt mich aber auch mal zu einer anderen Frage. Was wenn man es übertreibt das Ganze und gar nicht erst explizit auf seine aktuellen Datenerhebungsmöglichkeiten auslegt?

    Beispiel:
    Eine Webseite, wie vom OP, speichert nicht, erklärt aber dennoch:


    Wir nutzen unter Umständen(behalten uns diese Option vor) jegliche Möglichkeit der Useridentifizierung anhand der IP, von Cookies, von CrossPromotion. Ebenso durchstöbern wir das Netz mit allen uns bekannten Userdaten um eine Profil der jeweiligen Person zu erstellen. Ferner nutzen wir Drittanbieter, wie Google und andere Werbe/Toolanbieter, zu deren Trackingfunktionen wir nicht genaues sagen können.

    Das bedeutet konkret, wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel um sie gläsern zu machen. Natürlich haben Sie jederzeit das Recht, ihre personenbezogenen Daten, bei uns einzusehen. Dies benötigt jedoch eine Verifizierung ihrer Person.

    usw… usw… usw…


    Alles natürlich überspitzt und mit Sicherheit zum Schrecken der Besucher. Aber darum geht's nicht, lediglich die Frage ob man seine Erklärung schlimmer gestalten darf als wirklich genutzt?

    Gruss
    Henry

    1. Tach!

      Doch auch hier, in diesem renommierten Fachforum, gilt wohl eher Vermutung als Wissen zu diesem Thema, was mal wieder zeigt wie unausgegoren die DSGVO ist.

      Wir sind ja auch ein technisches Fachforum, kein juristisches.

      dedlfix.

      1. Hallo dedlfix,

        Wir sind ja auch ein technisches Fachforum, kein juristisches.

        Das klingt in dem Fall ein wenig so, wie wenn ein Autohersteller sagt, wir bauen Autos, die Straßenverkehrsordnung müssen wir nicht kennen. Es gibt doch hier sicherlich einige Anwesende, die sich nun als "Datenschutzbeauftragter" bezeichnen?

        Gruss
        Henry

        1. Lieber Henry,

          Es gibt doch hier sicherlich einige Anwesende, die sich nun als "Datenschutzbeauftragter" bezeichnen?

          darf ein Datenverarbeiter für diesen Vorgang auch noch der dazu bestellte Datenschutzbeauftragte sein? Meines Wissens nicht.

          Liebe Grüße,

          Felix Riesterer.

          1. Hallo Felix,

            Es gibt doch hier sicherlich einige Anwesende, die sich nun als "Datenschutzbeauftragter" bezeichnen?

            darf ein Datenverarbeiter für diesen Vorgang auch noch der dazu bestellte Datenschutzbeauftragte sein? Meines Wissens nicht.

            Es darf kein Interessenkonflikt vorliegen. Als einfacher Mitarbeiter in einer Abteilung sollte das kein Problem sein, aber z.B. der Abteilungsleiter IT ist ungeeignet.

            LG,
            CK

            1. Aloha ;)

              Es darf kein Interessenkonflikt vorliegen. Als einfacher Mitarbeiter in einer Abteilung sollte das kein Problem sein, aber z.B. der Abteilungsleiter IT ist ungeeignet.

              Und ein Mitarbeiter der IT, der wiederum dem Abteilungsleiter IT unterstellt ist und dessen Weisungen unterworfen ist, oder zumindest gegenüber seinem direkten Vorgesetzten ein natürlich-joberhaltendes Harmoniebedürfnis hat, ist unter Umständen auch schon in einem Interessenkonflikt. Das ist unter Umständen auch eine Frage der Unternehmenskultur...

              Da der Datenschutzbeauftragte zum Einen in alle Prozesse, in denen Daten verarbeitet werden, einbezogen werden muss, und zum Anderen auch in der Lage sein muss, wirksam Widerspruch zu leisten, muss der Datenschutzbeauftragte - zumindest nach meiner Lesart - recht weit oben angesiedelt sein und einige (Narren-)Freiheiten genießen...

              Grüße,

              RIDER

              --
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              1. Hallo Camping_RIDER,

                Da der Datenschutzbeauftragte zum Einen in alle Prozesse, in denen Daten verarbeitet werden, einbezogen werden muss, und zum Anderen auch in der Lage sein muss, wirksam Widerspruch zu leisten, muss der Datenschutzbeauftragte - zumindest nach meiner Lesart - recht weit oben angesiedelt sein und einige (Narren-)Freiheiten genießen...

                So ist es auch (angeblich), zumindest theoretisch. Freie Handhabung und freie Zeiteinteilung für Konzeption und Weiterbildung. Praktisch Blankoscheck für Spesen. 😉

                Was aber gar nicht klar ist, wer darf sich eigentlich so bezeichnen? Mittlerweile schmücken sich ja recht viele mit diesem Titel, wovon viele sich auf ein 2Tageseminar bei (mehr oder weniger seriösen Anbietern) mit abschließendem "Zertifikat" berufen. So weit ich bisher rausgefunden habe, kann sich aber jeder so bezeichnen, echte anerkannte Prüfung gibt's keine(bzw. gibt's schon teilweise aber nicht verpflichtend). Stimmt das oder weiß jemand hier mehr dazu?

                Gruss
                Henry

                1. hallo

                  Was aber gar nicht klar ist, wer darf sich eigentlich so bezeichnen?

                  Du kannst dich ja freiberuflicher Datenschutzbeauftragter nennen. Du darfst einfach nicht erwarten, dass irgend jemand ausser dem DAU dir irendwelche Befugnisse abkaufst.

                  Ein innerbetrieblicher Datenschutzbeauftragter muss berechtigt sein, die Tatsachen zu überprüfen innerhalb der Domäne, in der er angestellt ist. Zudem erfüllt er als Anlaufstelle die Funktion der öffentlichen Kommunikationsstelle für den Betrieb.

                  --
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        2. hallo

          Das klingt in dem Fall ein wenig so, wie wenn ein Autohersteller sagt, wir bauen Autos, die Straßenverkehrsordnung müssen wir nicht kennen. Es gibt doch hier sicherlich einige Anwesende, die sich nun als "Datenschutzbeauftragter" bezeichnen?

          Ich kann mir selber den Auftrag erteilen, meine Daten zu schützen. Des öfteren ist ein Programm oder Plugin mein Datenschutzbeauftragter.

          Ich habe mich kürzlich gewundert, wie schnell Leute glauben, Persönlichkeitsschutz und Datenschutz seien dasselbe. Aber Persönlichkeitsschutz bedingt oft Datenvernichtung.

          --
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        3. Tach!

          Wir sind ja auch ein technisches Fachforum, kein juristisches.

          Das klingt in dem Fall ein wenig so, wie wenn ein Autohersteller sagt, wir bauen Autos, die Straßenverkehrsordnung müssen wir nicht kennen.

          Warum erwartest du die Kenntnis der Rechtslage von einem technischen Fachforum, nicht aber von den direkt Betroffenen, die dieses Gesetz vor allem berücksichtigen müssen? In deinem Straßenverkehrsvergleich reicht es auch nicht, dass nur der Autobauer das Wissen hat.

          dedlfix.

    2. Hallo

      … auch hier, in diesem renommierten Fachforum, gilt wohl eher Vermutung als Wissen zu diesem Thema, was mal wieder zeigt wie unausgegoren die DSGVO ist.

      Warum hältst du die DSGVO für „unausgegoren“?

      Die Festlegungen der DSGVO unterscheiden sich nicht erheblich von den Festlegungen des nationalen BDSG, das es – mehrfach angepasst – seit den 1970-er Jahren ([edit]es waren natürlich die 1970-er und nicht die 1070-er Jahre[/edit]) gibt. Selbst die nun so bejammerte Informationspflicht gegenüber dem Subjekt der Datenerhebung gibt es schon im BDSG.

      Im Übrigen ist die DSGVO seit zwei Jahren in Kraft, ohne, dass die Welt zerbrochen wäre. Nur sind nun (fast) alle auf den letzten Drücker aus ihrem tiefen Schlaf erwacht und fühlen sich nun überrascht und überfordert. Unausgegoren ist meiner Meinung nach nicht die DSGVO selbst[1], sondern der in den letzten Jahren nicht stattgefunden habende Umgang mit ihr.

      Die Rechtslage Jahre lang schlicht zu ignorieren und dann rumzuheulen, wie schlimm und überraschend doch alles ist, spricht nicht gegen die DSGVO, sondern gegen die Heuler.

      Tschö, Auge

      --
      Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
      Kleine freie Männer von Terry Pratchett

      1. Nicht, dass ich behaupten möchte, die DSGVO wäre perfekt. Ich bin ja kein Jurist. ↩︎

      1. Warum hältst du die DSGVO für „unausgegoren“?

        Gibt es in der DSGVO einen Passus der Browserhersteller dazu verpflichtet, Usern eine individuell modifizierbare Browser-Firewall inklusive Subrequest-Awareness bereitzustellen?

        --
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        1. Lieber beatovich,

          Gibt es in der DSGVO einen Passus der Browserhersteller dazu verpflichtet, Usern eine individuell modifizierbare Browser-Firewall inklusive Subrequest-Awareness bereitzustellen?

          Du kannst ja die DSGVO im Original (englische Quelle) nachlesen, wenn Du das willst.

          Im Übrigen halte ich die Browserhersteller in der Sache nur betroffen, wenn Sie Telemtriedaten ihrer User sammeln. Ja, da muss ein User informiert entscheiden können, was er mit Cookies und Lesezeichen macht. Allerdings können die Browserhersteller keine Verantwortung dafür übernehmen, welche Webseiten mit ihren Besuchern was tun. Dazu gibt es ja jetzt die DSGVO!

          Liebe Grüße,

          Felix Riesterer.

          1. hallo

            Allerdings können die Browserhersteller keine Verantwortung dafür übernehmen, welche Webseiten mit ihren Besuchern was tun. Dazu gibt es ja jetzt die DSGVO!

            Doch, das müssen sie sogar, wenn sie Usern die Unterbindung von Requests, die sie nicht wollen, entziehen.

            --
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          2. Hallo Felix,

            Du kannst ja die DSGVO im Original (englische Quelle) nachlesen, wenn Du das willst.

            Inwiefern ist das Englische „originaler“ als die deutsche Version? Beide sind unter den 24 Amtssprachen der Europäischen Union.

            Gruß
            Julius

            1. Lieber Julius,

              Inwiefern ist das Englische „originaler“

              keine Ahnung, aber diesen Link hatte ich eben parat.

              Liebe Grüße,

              Felix Riesterer.

      2. Hallo Auge,

        Warum hältst du die DSGVO für „unausgegoren“?

        Weil offensichtlich nicht mal die grundsätzlichen(einfachsten) Fragen von Fachleuten(selbst Juristen) klar beantwortet werden können.

        Die Festlegungen der DSGVO unterscheiden sich nicht erheblich von den Festlegungen des nationalen BDSG, das es – mehrfach angepasst – seit den 1070-er Jahren gibt.

        Das machts dann nur noch schlimmer, wenn so ein langer Prozess nicht mal ein klares Ergebnis hervor bringt.

        Im Übrigen ist die DSGVO seit zwei Jahren in Kraft, ohne, dass die Welt zerbrochen wäre. Nur sind nun (fast) alle auf den letzten Drücker aus ihrem tiefen Schlaf erwacht und fühlen sich nun überrascht und überfordert. Unausgegoren ist meiner Meinung nach nicht die DSGVO selbst[^1], sondern der in den letzten Jahren nicht stattgefunden habende Umgang mit ihr.

        Die Rechtslage Jahre lang schlicht zu ignorieren und dann rumzuheulen, wie schlimm und überraschend doch alles ist, spricht nicht gegen die DSGVO, sondern gegen die Heuler.

        Es ist ja auch ein Unterschied ob etwas verpflichtend ist oder nicht. Nun sind viele gezwungen sich mit der Thematik auseinanderzusetzen aber die Stellen, die dies erzwingen sind nicht in der Lage(oder wollen es nicht), entsprechende Unterstützung zu bieten, denn dann gäbe es zb. diese Frage hier gar nicht.

        Nicht, dass ich behaupten möchte, die DSGVO wäre perfekt. Ich bin ja kein Jurist.

        Die Juristen sind sich selbst uneins. Die DSGVO kann niemals perfekt sein, solange sie so aufgebaut sein soll. Hinzu kommt die ständige Anpassung an neue Systeme/Entwicklungen/Möglichkeiten seitens der Webseitenbetreiber. Wenn jemand 100 verschiedene Webseiten/Genres betreut und dann jede DSGVO individuell darauf anpassen muss, ist das schon alles andere als sinnvoll, m.M.n.

        Gruss
        Henry

        1. Lieber Henry,

          Weil offensichtlich nicht mal die grundsätzlichen(einfachsten) Fragen von Fachleuten(selbst Juristen) klar beantwortet werden können.

          das ist keine Schwäche der DSGVO. Sie will ein Ziel erreichen und formuliert die dazu nötigen Verhaltensrichtlinien. Als Gesetz kann und will sie nicht jedes mögliche Detail diktieren. Dazu sind Gerichte da, die prüfen, ob in konkreten Streifällen ihre Absicht richtig oder falsch umgesetzt wurde.

          Das machts dann nur noch schlimmer, wenn so ein langer Prozess nicht mal ein klares Ergebnis hervor bringt.

          Experten im Heise-Video von gestern mutmaßen, dass es fünf bis zehn Jahre dauern wird, bis in diesem so hoch komplexen Thema einigermaßen Rechtssicherheit herrscht.

          Dein Unmut rührt nicht daher, dass die DSGVO selbst unausgegoren sei, sondern dass die Realität des Internets sich einen Dreck um das Datenschutz-Problem geschert hat. Jetzt muss diese Versäumnis eben dringend nachgeholt werden. Siehe dazu auch die Worte von Peter Schaar (ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter) auch bei Heise.

          Es ist ja auch ein Unterschied ob etwas verpflichtend ist oder nicht. Nun sind viele gezwungen sich mit der Thematik auseinanderzusetzen aber die Stellen, die dies erzwingen sind nicht in der Lage(oder wollen es nicht), entsprechende Unterstützung zu bieten, denn dann gäbe es zb. diese Frage hier gar nicht.

          Auch die Datenschutzstellen in den Ländern rüsten sich für diese Aufgabe. Auch dort arbeiten "nur Menschen". Auch diese werden in dieser Sache jetzt mehr und mehr Erfahrung sammeln, damit Beschwerdefälle verhältnismäßig und zielführend bearbeitet werden können.

          So gesehen solltest Du sie nicht als Feinde, sondern als Kooperationspartner betrachten. Das dürfte Deinen Unmut aufgrund einer dann weniger als Bedrohung wahrgenommenen Sachlage besänftigen.

          Die Juristen sind sich selbst uneins. Die DSGVO kann niemals perfekt sein, solange sie so aufgebaut sein soll. Hinzu kommt die ständige Anpassung an neue Systeme/Entwicklungen/Möglichkeiten seitens der Webseitenbetreiber. Wenn jemand 100 verschiedene Webseiten/Genres betreut und dann jede DSGVO individuell darauf anpassen muss, ist das schon alles andere als sinnvoll, m.M.n.

          Ein Gesetz kann niemals perfekt sein. Deswegen ist es ja ein Gesetz. Seine Umsetzung liegt dann in den Händen der Justiz, die versucht, die Idee hinter dem Gesetz entsprechend umzusetzen. Aber das schrieb ich ja oben schon.

          Liebe Grüße,

          Felix Riesterer.

        2. Hallo

          Ich habe das Gefühl, du zäumst das Pferd von hinten auf.

          Warum hältst du die DSGVO für „unausgegoren“?

          Weil offensichtlich nicht mal die grundsätzlichen(einfachsten) Fragen von Fachleuten(selbst Juristen) klar beantwortet werden können.

          Aha, also wie bei jedem anderen Gesetz auch. Den Spruch „Zwei Juristen, drei Meinungen“ gibt es ja nicht erst seit der Einführung der DSGVO und es gibt ihn aus gutem Grund.

          Die Rechtslage Jahre lang schlicht zu ignorieren und dann rumzuheulen, wie schlimm und überraschend doch alles ist, spricht nicht gegen die DSGVO, sondern gegen die Heuler.

          Es ist ja auch ein Unterschied ob etwas verpflichtend ist oder nicht.

          Ja, das ist es tatsächlich. Was hat das aber mit der DSGVO zu tun? Noch einmal: Diese Verordnung ist seit zwei Jahren geltendes Recht. Es gab bis gestern halt eine Übergangsfrist in der Verstöße gegen dieses geltende Recht nicht verfolgt wurden. Die Pflichten bestanden also schon die ganze Zeit.

          Die Rechte und Pflichten gab es, zumindest ähnlich, übrigens auch schon im BDSG. Nur hat sich niemand darum gekümmert und nur wenige haben das Gesetz punktuell durchgesetzt.

          Nun sind viele gezwungen sich mit der Thematik auseinanderzusetzen

          Ja, endlich!

          aber die Stellen, die dies erzwingen sind nicht in der Lage(oder wollen es nicht), entsprechende Unterstützung zu bieten, denn dann gäbe es zb. diese Frage hier gar nicht.

          Das ist allerdings richtig. Das ist aber nicht dem Gesetz selbst, sondern den entsprechenden Stellen anzulasten.

          Tschö, Auge

          --
          Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
          Kleine freie Männer von Terry Pratchett
          1. Hallo Auge,

            aber die Stellen, die dies erzwingen sind nicht in der Lage(oder wollen es nicht), entsprechende Unterstützung zu bieten, denn dann gäbe es zb. diese Frage hier gar nicht.

            Das ist allerdings richtig. Das ist aber nicht dem Gesetz selbst, sondern den entsprechenden Stellen anzulasten.

            Na dann sind wir ja, zumindest da, einer Meinung. Das bedeutet dann wohl aber leider auch, dass niemand meine Frage beantworten kann?

            Gruss
            Henry

            1. hallo

              Na dann sind wir ja, zumindest da, einer Meinung. Das bedeutet dann wohl aber leider auch, dass niemand meine Frage beantworten kann?

              Deine Frage lautet:

              Ist keine Datenschutzerklärung auch eine Datenschutz-Erklärung? Und was sagt diese aus, falls dies wahr ist?

              Die Frage könnte man so wirklich einem der Datenschutzbeauftragten stellen.

              --
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              1. Hallo beatovich,

                Deine Frage lautet:

                Ist keine Datenschutzerklärung auch eine Datenschutz-Erklärung? Und was sagt diese aus, falls dies wahr ist?

                nö, meine Frage ist eher das Gegenteil. Meine Frage ist, dürfte ich eine übertriebene Erklärung inkl. dort genannter Techniken(die momentan gar nicht und/oder optional genutzt werden) verwenden?

                Gruss
                Henry

                1. Hallo Henry,

                  nö, meine Frage ist eher das Gegenteil. Meine Frage ist, dürfte ich eine übertriebene Erklärung inkl. dort genannter Techniken(die momentan gar nicht und/oder optional genutzt werden) verwenden?

                  Ich denke, dass du dafür ein Einverständnis einholen müsstest. Die DSGVO verlangt Datensparsamkeit als Grundprinzip, sprich: nur die Daten erheben, die du wirklich benötigst und dann auch nur zu diesem speziellen Zweck nutzen. Das, was du beschreibst, scheint mir dem Prinzip zu widersprechen.

                  LG,
                  CK

                2. hallo

                  nö, meine Frage ist eher das Gegenteil. Meine Frage ist, dürfte ich eine übertriebene Erklärung inkl. dort genannter Techniken(die momentan gar nicht und/oder optional genutzt werden) verwenden?

                  Du meinst die prophylaktische inanspruchnahme. Da musst du dann aber auch den Cookie-Opt-Out implementieren, wenn du gar keinen Cookie verwendest. Du musst dann https benutzen auch wenn du keine Daten auswertest oder auch nur den Transport von Userdaten anbietest.

                  --
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  4. Hallo franc,

    das ergibt sich m. M. n. aus Art. 2 DSGVO, Abs. 1:

    „Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.“

    Wenn nichts gespeichert wird und sogar das Logging abgeschaltet ist, ist eine Erklärung unnötig; ein (deutlicher) Hinweis, das dem so ist, kann jedoch nichts schaden - so es denn stimmt.

    Grüße, Martl

    1. Hallo franc,

      das ergibt sich m. M. n. aus Art. 2 DSGVO, Abs. 1:

      „Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.“

      Wenn nichts gespeichert wird und sogar das Logging abgeschaltet ist, ist eine Erklärung unnötig; ein (deutlicher) Hinweis, das dem so ist, kann jedoch nichts schaden - so es denn stimmt.

      Hier wird nicht geloogt -- Das würde ich auch gerne auf meine Seiten schreiben wollen.

      PS: Es gibt immer was zu erklären.

      1. hallo

        Hier wird nicht geloogt -- Das würde ich auch gerne auf meine Seiten schreiben wollen.

        Von dir vielleicht nicht.

        Aber du kannst gerne in die Datenschutzerklärung schreiben:

        Machen Sie mit bei der Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung

        --
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        1. hallo

          Machen Sie mit bei der Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung

          Hab ich selbst mal mitgemacht: War ein schöner Tag in FFM und das wars dann auch.

          Interessant war die damalige Reaktion in der TS, die da was von ca. 1000 Demonstranten faselte. In Wirklichkeit waren es zehnmal soviele.

          MfG

        2. Hallo beatovich,

          Machen Sie mit bei der Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung

          Ja auch so ein Ding, wie einerseits von Behördensicht aus, der Datenschutz besser gemacht werden soll, andererseits die gleichen Instanzen, trotz gerichtlicher Niederlagen, immer wieder aufs Neue probieren, die eigene Gier nach Daten zu befriedigen und Anbieter als unfreiwillige Mithelfer dieser Aktionen zu knebeln.

          Auch kurios was sich heute (Beginn DSGVO-Pflicht) so alles abspielt. Die Denic gibt keine Daten mehr raus, Schulen gehen freiwillig vom Netz, ausländische Seiten(warum auch immer) erlauben keine EU-Besucher mehr.… 😉

          Gruss
          Henry

          1. hallo

            Ja auch so ein Ding, wie einerseits von Behördensicht aus, der Datenschutz besser gemacht werden soll, andererseits die gleichen Instanzen, trotz gerichtlicher Niederlagen, immer wieder aufs Neue probieren, die eigene Gier nach Daten zu befriedigen und Anbieter als unfreiwillige Mithelfer dieser Aktionen zu knebeln.

            Du musst auch die Sprache achten.

            Datenschutz != Persönlichkeitsschutz.

            Manchmal ergänzen sie sich, manchmal sind sie Feinde.

            Datenschutz ist, wenn du Daten vor Zerstörung schützt, Sicherungskopien erstellst oder die Authorisierung vor Änderung oder Einsicht der Daten prüfst.

            Die beste DSE lautet immer noch:

            Hallo liebe Gäste: Wir zerstören hier so viel von Ihren Daten wie wir können.

            --
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  5. Hallo franc,

    ein freiberuflicher IT-Kunde, der eine statische Seite (nur html, kein php o.ä.) auf meinem Server hat, will diese Seite vom Netz nehmen, weil er Angst vor der DSGVO hat (wie so viele heute).

    Zwar keine Antwort auf deine Frage, aber dennoch wichtig, weil es der Angst entgegenwirkt.

    In diesem lesenswerten Artikel auf Netzpolitik.org verlinkten Ausführungen einer Anwältin (sowas gehört eigentlich in einen Blogpost und nicht {nur} auf Twitter...). Bußgelder wurden bisher sowieso schon kaum vergeben und Abmahnungen sind unwahrscheinlich, weil es erst einmal jemanden geben muss, der abmahnt und das hält sie halt für unwahrscheinlich, weil die Abmahnenden sich dafür ja sicher sein müssen, dass bei ihnen selbst alles tippi toppi in Ordnung ist.

    Ich finde die Argumentation schlüssig.

    Gruß
    Julius

    1. und Abmahnungen sind unwahrscheinlich, weil es erst einmal jemanden geben muss, der abmahnt

      Wenn wirklich was zum abmahnen ist und sich Geld verdienen lässt, findet sich der schnell.

      Da haben es Seiten die ihr Geld mit hauptsächlich sinnfreiem Quatsch verdienen viel leichter als seriöse. Die können einem lange und unverständliche Texte vorlegen die alle Schweinereien abdecken die passieren. Zum lesen hat keiner Zeit denn das Bild von heutigen Mittagessen muss schließlich raus, also schön bestätigen und dann weiter machen.

      1. Lieber encoder,

        Die können einem lange und unverständliche Texte vorlegen die alle Schweinereien abdecken die passieren. Zum lesen hat keiner Zeit

        in einem Verfahrensfall hat "man" dafür dann sehr wohl Zeit, denn es muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob man nicht eine Gegenklage startet.

        denn das Bild von heutigen Mittagessen muss schließlich raus

        Achso, Du sprichst vom Konsum sozialer Netzwerke. Da kann ich natürlich nicht mitreden. :-/

        Liebe Grüße,

        Felix Riesterer.

        1. Hallo Felix,

          in einem Verfahrensfall hat "man" dafür dann sehr wohl Zeit, denn es muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob man nicht eine Gegenklage startet.

          Das ist eines der Probleme, die ich mit dieser Verordnung habe. Für den Endverbraucher, dem dies eigentlich zugute kommen soll, ist's mal wieder endlos Kleingedrucktes, dass keinen interessiert(daher auch meine Frage mit den Übertreibungen) und auch nicht sinnvoll überschaubar ist. Das bedeutet den möglichen Nutzen ziehen in erster Linie Juristen, ängsteschürende Webagenturen, auf der Pirsch liegende Konkurrenten, etc...

          Beispiel Huffington-Post, wer als normaler Endverbraucher/Besucher liest sich den Kram ernsthaft durch und versteht ihn auch noch?

          Weil, am Ende ist ja doch alles erlaubt, es muss halt nur deklariert sein. Was hat dann der Besucher davon, der es eh nicht versteht? Um es mit dem Zitat aus dem Song WAR zu sagen "What is it good for? Absolutely nothing!"

          Gruss
          Henry

          PS.
          @admins

          Wenn man aus Versehen das falsche Post beantworten wollte und bereits das Zitat eingefügt hatte, dann aber abbricht und das richtige Post bearbeiten möchte, steht die Zitatfunktion nicht zur Verfügung. *nur zur Info, falls noch nicht bekannt.

          1. Hallo Henry,

            Wenn man aus Versehen das falsche Post beantworten wollte und bereits das Zitat eingefügt hatte, dann aber abbricht und das richtige Post bearbeiten möchte, steht die Zitatfunktion nicht zur Verfügung.

            Danke für die Rückmeldung.

            Ich hab derdiedas entsprechende Issue erstellt.

            Bis demnächst
            Matthias

            --
            Rosen sind rot.
          2. gudn tach!

            Für den Endverbraucher, dem dies eigentlich zugute kommen soll, ist's mal wieder endlos Kleingedrucktes, dass keinen interessiert [...] und auch nicht sinnvoll überschaubar ist.

            ich bin ja eigentlich davon ausgegangen, dass 2018-05-25 00:00 CEST, ganz viele mitteleuropaeische juristen wegen des immanenten gesetzeswiderspruchs, dass die DSEs in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" geschrieben werden muessen, einfach so explodieren oder sich in luft aufloesen.

            scheinen aber alle noch da zu sein.

            prost seth

            1. gudn tach!

              scheinen aber alle noch da zu sein.

              Schlimmer! Mein Postfach schwillt gerade maaslos an, weil jeder der irgendwas mit IT zu tun hat meint, mir per Email erklären zu müssen wie er zukünftig mit persönlichen Daten umzugehen gedenkt. Und:

              Zudem möchten wir transparent aufzeigen, welche Daten wir erheben und wie wir diese zur Verbesserung unseres Services nutzen.

              Lach. Vor allem die Formulierung transparent aufzeigen 😉

              Das erinnert mich an meinen Spieß der mal brüllte: Sehen Sie Genosse Soldat, soo muss ein geputztes Fenster aussehen (auf das Fenster zeigend).

              Soldat: Aber da ist doch gar keine Scheibe drin!

              Hauptfeldwebel: Eben! Genau deswegen!

              MfG

            2. gudn tach!

              scheinen aber alle noch da zu sein.

              korrektur: die rechtsanwaltskammer duesseldorf scheint's verstanden zu haben (quelle: heise).

              [von einem juristen] zu verlangen, einen gesetzeskonformen text in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" zu formulieren, erinnert mich an das allmachtsparadoxon.

              prost

              seth

              1. gudn tach!

                [von einem juristen] zu verlangen, einen gesetzeskonformen text in *"präziser, transparenter,

                Transparenz ist das alles entscheidende Stichwort.

                verständlicher und leicht zugänglicher Form

                Also das Gegenteil von Transparenz.

                MfG

                1. hallo

                  [von einem juristen] zu verlangen, einen gesetzeskonformen text in *"präziser, transparenter,

                  Transparenz ist das alles entscheidende Stichwort.

                  verständlicher und leicht zugänglicher Form

                  Also das Gegenteil von Transparenz.

                  Transparenz meint hier, hinter den Worte den Sinn zu erblicken.

                  --
                  Neu im Forum! Signaturen kann man ausblenden!
                  1. hallo

                    Transparenz meint hier, hinter den Worte den Sinn zu erblicken.

                    Ja klar. Transparent heißt ja: Durchsichtig.

                    MfG

        2. Hallo Felix.

          Achso, Du sprichst vom Konsum sozialer Netzwerke. Da kann ich natürlich nicht mitreden. :-/

          Was genau unterscheidet dieses soziale Netzwerk hier von denen, die du meinst?

          MfG, at