Lieber Henry,
Es gibt doch hier sicherlich einige Anwesende, die sich nun als "Datenschutzbeauftragter" bezeichnen?
darf ein Datenverarbeiter für diesen Vorgang auch noch der dazu bestellte Datenschutzbeauftragte sein? Meines Wissens nicht.
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.