Henry: DSGVO - Für wen ist die eigentlich gut?

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Hallo Felix,

in einem Verfahrensfall hat "man" dafür dann sehr wohl Zeit, denn es muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob man nicht eine Gegenklage startet.

Das ist eines der Probleme, die ich mit dieser Verordnung habe. Für den Endverbraucher, dem dies eigentlich zugute kommen soll, ist's mal wieder endlos Kleingedrucktes, dass keinen interessiert(daher auch meine Frage mit den Übertreibungen) und auch nicht sinnvoll überschaubar ist. Das bedeutet den möglichen Nutzen ziehen in erster Linie Juristen, ängsteschürende Webagenturen, auf der Pirsch liegende Konkurrenten, etc...

Beispiel Huffington-Post, wer als normaler Endverbraucher/Besucher liest sich den Kram ernsthaft durch und versteht ihn auch noch?

Weil, am Ende ist ja doch alles erlaubt, es muss halt nur deklariert sein. Was hat dann der Besucher davon, der es eh nicht versteht? Um es mit dem Zitat aus dem Song WAR zu sagen "What is it good for? Absolutely nothing!"

Gruss
Henry

PS.
@admins

Wenn man aus Versehen das falsche Post beantworten wollte und bereits das Zitat eingefügt hatte, dann aber abbricht und das richtige Post bearbeiten möchte, steht die Zitatfunktion nicht zur Verfügung. *nur zur Info, falls noch nicht bekannt.