Aloha ;)
Es darf kein Interessenkonflikt vorliegen. Als einfacher Mitarbeiter in einer Abteilung sollte das kein Problem sein, aber z.B. der Abteilungsleiter IT ist ungeeignet.
Und ein Mitarbeiter der IT, der wiederum dem Abteilungsleiter IT unterstellt ist und dessen Weisungen unterworfen ist, oder zumindest gegenüber seinem direkten Vorgesetzten ein natürlich-joberhaltendes Harmoniebedürfnis hat, ist unter Umständen auch schon in einem Interessenkonflikt. Das ist unter Umständen auch eine Frage der Unternehmenskultur...
Da der Datenschutzbeauftragte zum Einen in alle Prozesse, in denen Daten verarbeitet werden, einbezogen werden muss, und zum Anderen auch in der Lage sein muss, wirksam Widerspruch zu leisten, muss der Datenschutzbeauftragte - zumindest nach meiner Lesart - recht weit oben angesiedelt sein und einige (Narren-)Freiheiten genießen...
Grüße,
RIDER