hallo
Was aber gar nicht klar ist, wer darf sich eigentlich so bezeichnen?
Du kannst dich ja freiberuflicher Datenschutzbeauftragter nennen. Du darfst einfach nicht erwarten, dass irgend jemand ausser dem DAU dir irendwelche Befugnisse abkaufst.
Ein innerbetrieblicher Datenschutzbeauftragter muss berechtigt sein, die Tatsachen zu überprüfen innerhalb der Domäne, in der er angestellt ist. Zudem erfüllt er als Anlaufstelle die Funktion der öffentlichen Kommunikationsstelle für den Betrieb.
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