Aloha ;)
Nein. Die Schwelle ist im (deutschen) Recht sehr viel niedriger. Wer wiederveröffentlicht muss entweder selbst Urheber sein oder eine Lizenz dazu haben (z.B. in Form einer bekannten Lizenz mit Quelle, wo das Bild veröffentlicht wurde).
Damit hast du soeben alle Foren, die Bildupload oder verlinkung erlauben, der illegalen Tätigkeit erklärt.
Dann hast du nicht genau genug gelesen. Wenn eine Lizenz besteht ist das Wiederveröffentlichen nicht illegal. Und zwar nur dann.
Und ja, wenn weder Lizenz zur Wiederveröffentlichung besteht noch der hochladende User (als Urheber) berechtigt ist, eine solche zu erteilen, dann ist die Wiederveröffentlichung illegal.
Und ja, das betrifft viele Foren, die Bildupload erlauben. Das ist ein sensibles Thema.
Verlinkung ist übrigens ein ganz anderes Thema. Es geht hier nur um den Bildupload, bei dem das Bild an sich wiederveröffentlicht wird.
Wer das wiederveröffentlicht, was andere einschicken, muss von den anderen einfordern, dass genau das besteht - und den Einsendern vertrauen oder entsprechend skeptisch prüfen. Denn rechtlich haftbar ist der Wiederveröffentlicher, nicht der Einsender.
Was meinst du mit einfordern? Von einem User ein Versprechen zu haben ist eben nicht, was du oben beschreibst, die Lizenz zu haben.
Der Forenbetreiber muss vom Uploader einfordern, dass dieser entweder das Urheberrecht selbst besitzt (in dem Fall ist mit dem Upload eine automatische Lizenzierung verbunden), oder, dass die hochgeladenen Inhalte unter einer Lizenz stehen, die die Wiederveröffentlichung erlaubt. Dadurch kann der Forenbetreiber davon ausgehen, dass eine Lizenz zur Wiederveröffentlichung besteht.
Und bei Zweifeln an diesem Versprechen, das der User mit seinem Upload gibt, muss natürlich gelöscht werden.
Grüße,
RIDER