Camping_RIDER: Problem beim Bilder laden

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Aloha ;)

Ich glaub da liegt ein Missverständnis vor.

Gut lass uns rekapitulieren:

(Tom) Wenn ich in meinem Forum eine Urheberrechtsverletzung eines Nutzers feststelle,

(Ich) Dazu musst entweder Du die Rechte haben, oder der Rechtsinhaber hat sich bei dir bereits gemeldet.

(Du) Nein. Die Schwelle ist im (deutschen) Recht sehr viel niedriger.

Eben. Die Schwelle dafür, dass ich als Forenbetreiber löschen sollte, liegt deutlich niedriger als eine zweifelsfreie Feststellung der Urheberrechtsverletzung.

Nicht: Die Schwelle dafür, eine Urheberrechtsverletzung zweifelsfrei festzustellen, liegt sehr viel niedriger.

Vielleicht ist das, was ich sagen wollte, damit ein wenig klarer.

Was konstituiert also die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung?

Der Blosse Verdacht?

Andersrum. Der Verdacht der Urheberrechtsverletzung genügt zum Anlass einer Löschung.

Wer grundlos andere verdächtigt riskiert selber eine Klage.

Nein. Wer grundlos anderen eine Straftat unterstellt, riskiert selbst eine Klage (Verleumdung).

Das verdächtigen alleine führt nicht zur Klage, ich muss aus dem Verdacht erst eine Unterstellung machen (der Übergang ist fließend) und diese dann öffentlich machen.

Aufgrund eines Verdachts zu handeln (z.B. Löschen aufgrund des Verdachts der Urheberrechtsverletzung) ist keine Verleumdung, sondern in dem Fall ein Recht, dass sich der Forenbetreiber vorbehält (und sich zu seiner rechtlichen Absicherung auch vorbehalten muss).

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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