beatovich: Problem beim Bilder laden

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problematische Seite

hallo

Aloha ;)

Ich glaub da liegt ein Missverständnis vor.

Gut lass uns rekapitulieren:

(Tom) Wenn ich in meinem Forum eine Urheberrechtsverletzung eines Nutzers feststelle,

(Ich) Dazu musst entweder Du die Rechte haben, oder der Rechtsinhaber hat sich bei dir bereits gemeldet.

(Du) Nein. Die Schwelle ist im (deutschen) Recht sehr viel niedriger.

Eben. Die Schwelle dafür, dass ich als Forenbetreiber löschen sollte, liegt deutlich niedriger als eine zweifelsfreie Feststellung der Urheberrechtsverletzung.

Gut, damit haben wir das Thema gewechselt zur Frage: Sollte ein Forenbetreiber (zum Selbstschutz) Inhalt aus dem öffentlichen Raum nehmen, wenn er Verdacht hat? Das auf jeden Fall. Aber das hat ja nichts nur mit Urheberrechtsverletzungen zu tun, sondern ist im Ermessen des Servicebetreibers auch in anderen Belangen.

Wer grundlos andere verdächtigt riskiert selber eine Klage.

Nein. Wer grundlos anderen eine Straftat unterstellt, riskiert selbst eine Klage (Verleumdung).

akzeptiert.

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