hi @Rolf B
das ist nicht mein Begriff, also mach damit was Du willst.
Ich frage mich aber, woher Du auf deiner Seite den Schluss ziehst, dass ein Kontaktformular im Sinne der DSGVO nicht zulässig sei.
Nun, ich schrieb da ja was von Zweckbindung welche die DSGVO vorsieht und habe das ebenda auch ausführlich erklärt.
MfG
 nicht angemeldet
 nicht angemeldet JürgenB
 JürgenB Rolf B
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