Sind die Google Analytics Zeiten gezählt?
Karl Heinz
- recht
Hallo,
in diesem Artikel:
wurde kürzlich fogender Absatz hinzugefügt:
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 26. April 2018 ein Positionspapier veröffentlicht, wonach ab dem 25.05.2018 rechtskonformes Webtracking nur mit einer vorherigen informierten Einwilligung des Nutzers möglich sein soll. Dies betrifft auch den Einsatz von Google Analytics. Der Artikel berücksichtigt die neue Anforderung noch nicht und wird daher zeitnah aktualisiert.
Sind damit die Google Analytics Zeiten gezählt?
Viele Grüße
Sind damit die Google Analytics Zeiten gezählt?
Das bezweifle ich, die Cookie-Richtlinie hat auch nicht dazu geführt, dass niemand mehr Tracking-Cookies nutzt, sondern nur zu einer Flut von Cookie-Hinweisen. Hier wird es sich wohl ähnlich entwickeln.
Hallo 1unitedpower,
d.h. eine SINNVOLLE Regelung müsste verlangen, dass man Tracking und Analytics widersprechen kann, ohne dass die Seite den Gebrauch verweigert.
Denn das ist ja heute die Norm: Wenn Sie diese Seite nutzen, stimmen Sie implizit jeglicher Ausspioniererei zu. Wollnsenich? Dann gehnsedoch!
Es gibt nur ganz wenige Seiten, die mir hier Optionen anbieten (von „ein bisschen spitzeln“ bis zu „ich mach mich nackich“), aber dort ist diese Funktion jedesmal mit einer langen Warteschleife vergällt (mit kann keiner sagen, dass Oracle oder IBM eine Minute brauchen, um meine Privacy-Einstellungen zu speichern. Die stecken doch garantiert als Zahl im Basis-Cookie).
Die Aufsichtsbehörde, die sowas durchsetzt, muss erst noch gekauft werden.
Rolf
hallo
d.h. eine SINNVOLLE Regelung müsste verlangen, dass man Tracking und Analytics widersprechen kann, ohne dass die Seite den Gebrauch verweigert.
Nein. Der Verzicht auf bestimmte Technologien kann die Verweigerung des Services zur Folge haben.
Ausnahmen liegen vor, wo der Service von Gesetz wegen allen zugänglich sein muss.
Die Aufsichtsbehörde, die sowas durchsetzt, muss erst noch gekauft werden.
Selbstverständlich. Btw., ich hatte noch nicht eine Seite im Browser auf der die Cookie-Bestätigung so funktionierte wie es der bisherigen Richtlinie hätte entsprechen müssen. Die Rückfrage kam zwar stets gut sichtbar, aber zu dem Zeitpunkt waren sämtlich TrackingCookies längst im Broser angekommen. Egal.
MfG
Hallo pl,
Selbstverständlich. Btw., ich hatte noch nicht eine Seite im Browser auf der die Cookie-Bestätigung so funktionierte wie es der bisherigen Richtlinie hätte entsprechen müssen.
dieses kann ich zu 100% bestätigen. Aber noch schlimmer finde ich die Hinweise die sich an den unteren Bildschirmrand legen und damit wichtige Links wie Impressum und den Datenschutz verstecken, was nicht erlaubt ist.
Bis bald!
Meowsalot (Bernd)
hi Bernd,
Selbstverständlich. Btw., ich hatte noch nicht eine Seite im Browser auf der die Cookie-Bestätigung so funktionierte wie es der bisherigen Richtlinie hätte entsprechen müssen.
dieses kann ich zu 100% bestätigen. Aber noch schlimmer finde ich die Hinweise die sich an den unteren Bildschirmrand legen und damit wichtige Links wie Impressum und den Datenschutz verstecken, was nicht erlaubt ist.
Das auch 😉
Wobei es ggf. einfacher wäre das bischen Impressum auf jeder Seite unterzubringen. Wer seine Seiten mit Rich Text (RTF) Snippets seomäßig anreichert, macht das sowieso. Da wird ein Platzhalter gesetzt und fertig ist der Lack.
MfG
hallo
Sind damit die Google Analytics Zeiten gezählt?
Das bezweifle ich, die Cookie-Richtlinie
Damit niemand irgend einen quatsch im Internet konsultiert. Es geht darum:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:337:0011:0036:De:PDF
Die einzige Richtlinie an die ich mich halte: Zuviel Kekse machen fett.
Hallo Karl,
auf Google Analytics, Piwik/ Matomo und wie die ganzen anderen Tracking Software alle heißen kann man meiner Meinung nach sehr gut verzichten. Was bringt es einem wenn man im Shop oder auf der Webseite pro Monat 100.000 Besucher hat aber 0 Verkäufe / Anfragen oder Anmeldung.
Manche Webmaster geilen sich daran auf, zeigen ihre Statistiken in YouTube Videos, prahlen rum wie viele Besucher sie haben zeigen aber nie ihre Verkäufe.
Für mich zählen nur die Aufträge / Anmeldungen oder Verkäufe. Zugriffe und woher meine User kommen ist mir vollkommen egal.
Bis bald!
Meowsalot (Bernd)
@@Meowsalot
auf Google Analytics, Piwik/ Matomo und wie die ganzen anderen Tracking Software alle heißen kann man meiner Meinung nach sehr gut verzichten.
Auf das Tracking sicher. Auf die Analyse des Nutzerverhaltens vielleicht weniger.
Für mich zählen nur die Aufträge / Anmeldungen oder Verkäufe. Zugriffe und woher meine User kommen ist mir vollkommen egal.
Wann sie gehen, kann dir weniger egal sein.
Durch solche Analyse würdest du möglicherweise feststellen, dass deine Nutzer haufenweise Produkte in den Warenkorb legen, die Bestellung aber nicht abschließen. Das könnte darauf hindeuten, dass dein Checkout nicht gut designt ist.
Wenn du durch Analyse des Nutzerverhaltens Mängel in deinem Shop feststellst und diese behebst, würdest du vielleicht noch mehr Aufträge / Anmeldungen oder Verkäufe verbuchen.
LLAP 🖖
Wenn du durch Analyse des Nutzerverhaltens Mängel in deinem Shop feststellst und diese behebst, würdest du vielleicht noch mehr Aufträge / Anmeldungen oder Verkäufe verbuchen.
Ist es um einen Webshop wirklich schade, der schlecht designt ist und es erst durch solche Dinge erkennt statt dass er von Anfang an gescheit getestet wird?
@@encoder
Wenn du durch Analyse des Nutzerverhaltens Mängel in deinem Shop feststellst und diese behebst, würdest du vielleicht noch mehr Aufträge / Anmeldungen oder Verkäufe verbuchen. Ist es um einen Webshop wirklich schade, der schlecht designt ist und es erst durch solche Dinge erkennt statt dass er von Anfang an gescheit getestet wird?
Es muss gar nicht mal schlecht sein. Man könnte seinen Webshop von Anfang an mit Nutzertests getestet haben. Er funktioniert recht gut, conversion rate um die 80%. Dann hat man eine Idee, eine Kleinigkeit zu ändern. Durch A/B-Test findet man heraus, dass diese Idee die conversion auf 85% ansteigen lässt. Da hat doch die Analyse des Nutzerverhaltens was gebracht.
LLAP 🖖
Hi Bernd,
auf Google Analytics, Piwik/ Matomo und wie die ganzen anderen Tracking Software alle heißen kann man meiner Meinung nach sehr gut verzichten. Was bringt es einem wenn man im Shop oder auf der Webseite pro Monat 100.000 Besucher hat aber 0 Verkäufe / Anfragen oder Anmeldung.
Siehst Du, genau das ist der Irrtum.
Manche Webmaster geilen sich daran auf, zeigen ihre Statistiken in YouTube Videos, prahlen rum wie viele Besucher sie haben zeigen aber nie ihre Verkäufe.
Wozu auch, sie machen ihren Profit ja auch nicht mit dem Verkauf. Sondern kriegen sogar noch Geld dafür daß sie nichts verkaufen ;)
Für mich zählen nur die Aufträge / Anmeldungen oder Verkäufe. Zugriffe und woher meine User kommen ist mir vollkommen egal.
Hilfreich sei der Mensch, edel und gut.. (danke Wolfi).
Hej pl,
Hilfreich sei der Mensch, edel und gut.. (danke Wolfi).
Wobei er geirrt hat mit
Denn das allein
unterscheidet ihn
von allen Wesen,
die wir kennen.
Heute wissen wir, dass auch im Tierreich Empathie, Sympathie und Antipathie existieren, dass Tiere einander helfen und bekriegen. Der Unterschied ist nur ein gradueller und kein prinzipieller, wie Goethe noch annahm (wieso eigentlich Wolfi? Sein erster Vorname war doch Johann)
Marc
Hilfreich sei der Mensch, edel und gut.. (danke Wolfi).
Wobei er geirrt hat mit
Denn das allein
unterscheidet ihn
von allen Wesen,
die wir kennen.
Heute wissen wir, dass auch im Tierreich Empathie, Sympathie und Antipathie existieren, dass Tiere einander helfen und bekriegen. Der Unterschied ist nur ein gradueller und kein prinzipieller, wie Goethe noch annahm (wieso eigentlich Wolfi? Sein erster Vorname war doch Johann)
Wobei Goethe mit diesem Gedicht was ganz Anderes zum Ausdruck bringen wollte: Die Lüge vom guten Menschen. Man kann auch sagen: Die Lügen bleiben dieselben.
Die Lüge von der Marktwirtschaft, die Lüge von der Kundenorientierung usw. Geschichte wiederholt sich nur.
Danke Johann!
Hallo pl,
Wobei Goethe mit diesem Gedicht was ganz Anderes zum Ausdruck bringen wollte:
Was du wieder weißt.
Bis demnächst
Matthias
Wobei Goethe mit diesem Gedicht was ganz Anderes zum Ausdruck bringen wollte:
Was du wieder weißt.
Was Goethe wusste und mit seinem Gedicht zum Ausdruck brachte:
Was den Menschen von anderen Lebewesen unterscheidet ist, daß andere Lebewesen nicht lügen!
MfG
Hallo pl,
Was den Menschen von anderen Lebewesen unterscheidet ist, daß andere Lebewesen nicht lügen!
Das halte ich für eine Fehleinschätzung. Wir wissen, dass z.B. gewisse Vogelarten lügen indem sie einem potentiellen Räuber vorgaukeln, dass sie verletzt und leichte Beute seien, um ihn (den Räuber) vom Nistplatz wegzulocken.
LG,
CK
hi
Was den Menschen von anderen Lebewesen unterscheidet ist, daß andere Lebewesen nicht lügen!
Das halte ich für eine Fehleinschätzung. Wir wissen, dass z.B. gewisse Vogelarten lügen indem sie einem potentiellen Räuber vorgaukeln, dass sie verletzt und leichte Beute seien, um ihn (den Räuber) vom Nistplatz wegzulocken.
Goethe war ein Humanist. Mit "Edel sei der Mensch.." bringt er zum Ausdruck, daß oftmals nichts so ist wie es dargestellt wird oder wie es scheint. Bsp. daß Menschen die vorgeben etwas Gutes zu tun, in Wirklichkeit etwas ganz Anderes im Schilde führen. Das ist die Kernaussage und, die ist heute aktueller denn je!
MfG
Hallo pl,
du hast insofern recht, dass Goethe hier eine ethische Maxime aufstellt. Dass das überhaupt nötig ist, impliziert, dass nicht jeder dieser Maxime gerecht wird. Das passt wie Tasse in Teller in den von Gunnar verlinkten Vortrag von Mike Monteiro - für Designer ist diese Maxime von besonderer Bedeutung, weil fehlerhaftes Design eine Menge Schaden anrichten kann.
Ob aber deine pessimistische Formulierung vom Gegenteil das einzig richtige ist? Es gibt richtig gute Menschen. Es gibt richtig böse Menschen. Und es gibt eine MENGE Menschen, denen die Frage komplett egal ist und die sich nur für ihre Flasche Bier und den Fernseher interessieren. Flüchtlinge? Stören nur meine Ruhe, sollen wegbleiben! AfD macht das schon, wähl ich. Göte? War das nicht dieser Film mit „Schantall, heul leise!“ ?
(bevor jemand lostrollt: der kursive Teil ist fiktiv, nicht meine Meinung)
Rolf
hallo
du hast insofern recht, dass Goethe hier eine ethische Maxime aufstellt. Dass das überhaupt nötig ist, impliziert, dass nicht jeder dieser Maxime gerecht wird.
Oder falls sich jeder an die Maxime hielte, wäre dennoch strittig, was deren Inhalt oder Ziel wäre.
@@pl
Hilfreich sei der Mensch, edel und gut.. (danke Wolfi).
Ging das nicht andersrum: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut“?
Aber wo du so auf Wolle stehst, da hab ich auch noch ein Zitat:
„Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch.“ —Goethe
LLAP 🖖
Hej Gunnar,
Du schriebst:
„Wer durch Wissen und Erfahrung der Klügere ist, der sollte nicht nachgeben. Und nicht aufgeben.“ —Kurt Weidemann
oder noch mehr J.W. Goethe:
"Warum willst du dich von uns allen Und unserer Meinung entfernen?" Ich schreibe nicht euch zu gefallen; Ihr sollt was lernen.
Nu is aber gut 😉
Marc
@@Karl Heinz
Sind damit die Google Analytics Zeiten gezählt?
Wir hatten – glaube ich – schon mal einen Thread dazu. Hier noch ein neuer Artikel von Jeremy Keith: Alternative analytics.
LLAP 🖖
Hallo,
der Artikel https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/
wurde kürzlich um Punkt 5 erweitert. Siehe nachfolgend:
5. Einwilligung einholen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 26. April 2018 ein Positionspapier veröffentlicht, wonach ab dem 25.05.2018 rechtskonformes Webtracking nur mit einer vorherigen informierten Einwilligung des Nutzers möglich sein soll. Verzichtet man auf die Einholung der Einwilligung, riskiert man ein Bußgeld durch eine Aufsichtsbehörde oder eine Abmahnung.
Einwilligung bei Seitenaufruf
Wichtig ist, dass das Tracking erst aktiviert wird, nachdem der Nutzer eingewilligt hat und nicht vorher. Bei Aufruf der Website könnte eine entsprechende Einwilligung durch einen „Cookie-Banner“ eingeholt werden, der sich jedoch auf die Nutzung von Google Analytics bezieht. Ein Beispiel hierfür wäre:
Wenn man das wirklich einbaut werden wohl 95% der Besucher auf "Nein" klicken, dann liefert Analytics so wenig Daten das man sich die Nutzung komplett sparen kann.
Würdet Ihr das Einbauen oder darauf verzichten und das Risiko einer Abmahnung eingehen?
hallo
5. Einwilligung einholen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 26. April 2018 ein Positionspapier veröffentlicht, wonach ab dem 25.05.2018 rechtskonformes Webtracking nur mit einer vorherigen informierten Einwilligung des Nutzers möglich sein soll. Verzichtet man auf die Einholung der Einwilligung, riskiert man ein Bußgeld durch eine Aufsichtsbehörde oder eine Abmahnung.
Ich sag mal Bullshit Bingo
Hej Karl,
Wenn man das wirklich einbaut werden wohl 95% der Besucher auf "Nein" klicken, dann liefert Analytics so wenig Daten das man sich die Nutzung komplett sparen kann.
Das ist reine Spekulation. Erst mal ausprobieren. Ich glaube viele haben kein Problem damit, weil sie sich im Traum nicht vorstellen können, wie gefährlich es ist Google immer weiter mit Daten vollzustopfen.
Würdet Ihr das Einbauen oder darauf verzichten und das Risiko einer Abmahnung eingehen?
Ich schmeiße Google bereits seit längerer Zeit immer mehr aus meinen Webseiten, nutze immer weniger Apps von denen, habe eine andere Standard-Suche usw.
Die Firma ist inzwischen das personifizierte Übel schlechthin. Zusammen mit Facebook natürlich und dem ganzen Schwarm von Parasiten wie Cambridge analytica und Komplizen…
Marc
Es gibt ungewohnt viele kritische Stimmen von Datenschutzexperten, die die Auslegung des DSK für unausgegoren halten. Ob das vom DSK aufgestellte Einwilligungserfordernis vor Gericht Bestand haben wird, ist unklar. Wird auf die Einholung einer Einwilligung verzichtet, ist der Einsatz von Google Analytics auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO zu stützen. Hier ist dann weiter auf die Opt-Out-Lösung zu setzen.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff bei Golem:
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat die am Freitag in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen ihre Kritiker verteidigt. Zwar seien die neuen Regelungen "komplex", "sperrig" und "mit neuen Rechtsunsicherheiten verbunden", doch gerade in Deutschland werde der Datenschutz damit nicht neu erfunden, sagte Voßhoff am Dienstag in Berlin. Allerdings räumte sie ein, dass es noch "fünf, sechs Jahre" dauern könnte, bis die rechtlichen Fragen zur Umsetzung der DSGVO auf nationaler und europäischer Ebene geklärt seien.
Wie sagte ein mir unbekannter Anwalt, dieses Gesetz ernährt mich und meine Familie für die nächsten 10 Jahre fürstlich.
Soviel zum Thema Rechtssicherheit
hallo
Es gibt ungewohnt viele kritische Stimmen von Datenschutzexperten, die die Auslegung des DSK für unausgegoren halten.
Eine Browser-Firewall mit Subrequest Awarness wäre wohl das einzig ausgegorene, das gleichzeitig viele dieser Experten überflüssig macht.
Aber die wollen eben nicht arbeitslos werden, sondern Anwälte beschäftigen.