Ohne mich: Sind die Google Analytics Zeiten gezählt?

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Es gibt ungewohnt viele kritische Stimmen von Datenschutzexperten, die die Auslegung des DSK für unausgegoren halten. Ob das vom DSK aufgestellte Einwilligungserfordernis vor Gericht Bestand haben wird, ist unklar. Wird auf die Einholung einer Einwilligung verzichtet, ist der Einsatz von Google Analytics auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO zu stützen. Hier ist dann weiter auf die Opt-Out-Lösung zu setzen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff bei Golem:

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat die am Freitag in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen ihre Kritiker verteidigt. Zwar seien die neuen Regelungen "komplex", "sperrig" und "mit neuen Rechtsunsicherheiten verbunden", doch gerade in Deutschland werde der Datenschutz damit nicht neu erfunden, sagte Voßhoff am Dienstag in Berlin. Allerdings räumte sie ein, dass es noch "fünf, sechs Jahre" dauern könnte, bis die rechtlichen Fragen zur Umsetzung der DSGVO auf nationaler und europäischer Ebene geklärt seien.

Wie sagte ein mir unbekannter Anwalt, dieses Gesetz ernährt mich und meine Familie für die nächsten 10 Jahre fürstlich.

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